Vorlage - VO/09/4520/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 Zuckerfabrik
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
23.07.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

1.       Zwischenstand zur Rahmenplanung „Innerer Osten“

Die für die Rahmenplanung „Innerer Osten“ beauftragte Arbeitsgemeinschaft Pesch Partner Architekten – Stadtplaner / Stuttgart, R+T Verkehrsplanung / Darmstadt und WGF Landschaft / Nürnberg haben verwaltungsintern einen ersten Vorentwurf für das Gesamtnutzungsmodell vorgestellt (Anlage 1). Der anliegende Planstand vom Juni 2009 stellt einen Zwischenstand dar, welcher derzeit mit den Fachstellen der Stadt Regensburg abgestimmt wird.

Das Ergebnis der Rahmenplanung wird voraussichtlich im 4. Quartal des Jahres dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden.

 

2.       Nutzungsziele der Rahmenplanung

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 14.10.2008 die grundsätzlichen Entwicklungsziele für die Rahmenplanung „Innerer Osten“ beschlossen.

Aufgrund des nun vorliegenden Zwischenstands der Rahmenplanung werden einige der damals beschlossenen Entwicklungsziele nachfolgend näher konkretisiert bzw. weiter entwickelt.

 

Nutzungsziel für das Gebiet im östlichen Teilbereich beiderseits der Alten Straubinger Straße

Für den Bereich nördlich und südlich der Alten Straubinger Straße wurde in den Entwicklungszielen für die Rahmenplanung gewerbliche Nutzung beschlossen. Der Investor, die Ferdinand Schmack jun. GmbH, strebt an dieser Stelle Wohnnutzung an. Die Rahmenplaner haben in ihren Untersuchungen dieses Teilbereiches die Variante 1 „Gewerbe stärken“ und die Variante 2 „Wohnen stärken“ untersucht und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Stärkung des Gewerbes an dieser Stelle sinnvoller ist (Anlage 1) als eine zusätzliche kleinräumige Vermischung von Wohnen und Gewerbe und damit verbundene Nutzungskonflikte. Ferner sind diese Flächen im Gewerbeflächenentwicklungskonzept von 2008 für gewerbliche Nutzung vorgesehen.

 

2.1     Nutzungsziel der bisher gewerblich genutzten Flächen zwischen der Bahnlinie nach Weiden und der Liebigstraße, sowie zwischen dieser Bahnlinie und der bestehenden Grünfläche im Stadtteil „Hohes Kreuz“

Für die bisher gewerblich genutzten Flächen zwischen der Bahnlinie nach Weiden und der Liebigstraße, sowie zwischen dieser Bahnlinie und der bestehenden Grünfläche im Stadtteil „Hohes Kreuz“ wurde in den Entwicklungszielen für die Rahmenplanung Wohnnutzung beschlossen. Das Amt für Wirtschaftsförderung würde, im Interesse des Erhalts kleinteiliger Gewerbestrukturen einen Erhalt der Flächen befürworten. Die Rahmenplaner haben jedoch in ihrer Untersuchung für diese Bereiche die Entwicklung von Wohnnutzung als sinnvoller erachtet (Anlage 1), weil dadurch die bestehenden Nutzungskonflikte entschärft und die bestehenden Wohngebiete aufgewertet werden. Diese Festlegung entspricht auch den Zielen des Regensburg Plans 2005.

 

2.2.      Nutzungsziel für das Gleisdreieck

Für den Bereich des Gleisdreieckes wurde in den Entwicklungszielen für die Rahmenplanung Gewerbe/ Industrie beschlossen. Der Investor, die Ferdinand Schmack jun. GmbH, plant für das gesamte Gleisdreieck ausschließlich gewerbliche Nutzung. Die Rahmenplaner erachten in ihrer Untersuchung die gewerbliche Nutzung im nordöstlichen Teilbereich für sinnvoll. Im südwestlichen Teilbereich oberhalb der Bahnlinie Regensburg – München wird die Entwicklung von Grün- und Freiflächen für Ventilationsraum, als Frischluftschneise von Südosten über die Bahnflächen sowie Biotop- und Ausgleichsfläche als sinnvoll erachtet. Frischluft soll dadurch in Richtung Innenstadt und in Richtung Kerngelände der ehemaligen Zuckerfabrik gelangen. Die Freihaltung der dargestellten Flächen ist auch für die Gesamtbilanz als Freiraum und Ausgleichsfläche von Bedeutung. Die dargestellten Nutzungsanteile werden als tragfähig erachtet (Anlage 1), die genaue Ausprägung und Lage sind jedoch erst im weiteren Verfahren zu konkretisieren.

 

2.3.      Nutzungsziele für das Kerngelände der ehemaligen Zuckerfabrik

Für den Bereich des Kerngeländes der ehemaligen Zuckerfabrik wurde in den Entwicklungszielen für die Rahmenplanung im nordwestlichen Teilbereich Wohnen und im südwestlichen Teilbereich Gewerbe beschlossen. Der Investor, die Ferdinand Schmack jun. GmbH, plant an der Straubinger Straße ein Nahversorgungszentrum, nordöstlich des Pürkelgutweges Wohnbebauung, als Pufferzone zur Zuckerveredelung Gewerbe und im Bereich der ehemaligen Lehrwerkstätten eine Eventlocation. Die Rahmenplaner bestätigen diese Aufteilung grundsätzlich, allerdings schlagen sie eine andere Anordnung des Nahversorgers zugunsten größerer Wohnbauflächen vor (Anlage 1). Hierzu soll ein städtebaulicher Wettbewerb weitere Klärung bringen (siehe Punkt 4).

 

 

3.       Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 Zuckerfabrik

Sachverhalt:

 

3.1.      Ausgangssituation / Anlass

Wie bereits bekannt ist, hat die Zuckerfabrik die Zuckerproduktion am Standort Regensburg mit Ende der Kampagne 2007/2008 eingestellt und die Ferdinand Schmack jun. GmbH hat das Fabrikareal mit Flächen nördlich und südlich der Straubinger Straße als auch einen großen Teilbereich des sogenannten Gleisdreieckes, erworben. Die Gebäude für die Zuckerproduktion werden bis Ende 2009 vollständig abgebrochen. Die Gebäude für die Zuckerveredelung entlang der Straubinger Straße bleiben noch mind. 10 Jahre am Standort, so dass vorerst nur für Teilbereiche eine Realisierung der Planung durch die Fa. Schmack möglich sein wird. Um die zügige Realisierung des ersten Teilbereiches nordwestlich der Gebäude für die Zuckerveredelung zu gewährleisten, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 Zuckerfabrik notwendig.

 

3.2.      Lage des Plangebietes

Das Plangebiet liegt im Osten von Regensburg im Stadtteil „Innerer Osten“. Die nordöstliche Grenze bildet die Straubinger Straße. (Anlage 2)

 

3.3.      Planungsrechtliche Situation

Das Bebauungsplanareal ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet, Gewerbe- und Industriegebiet ausgewiesen und im Wesentlichen als Außenbereich zu beurteilen.

 

3.4.      Ziel des Bebauungsplanes

In den Entwicklungszielen für die Rahmenplanung wurde in den angesprochenen Bereichen Wohnen und Gewerbe beschlossen, was im Wesentlichen mit den Zielen des Flächennutzungsplanes übereinstimmt. Der Investor plant auf den Flächen ebenfalls Wohnbebauung, Nahversorgung und Dienstleistung. Wie unter Punkt 2 beschrieben verfolgen die Rahmenplaner die gleichen Ziele. Allerdings erfordert die Nachbarschaft von industrieller Produktion und Wohnen eine planungsrechtliche Absicherung der gegenseitigen Schutzbedürfnisse, um die gewünschte Entwicklung des Standortes zu einem Wohn- und Arbeitsstandort zu befördern.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine angemessene Zonierung der unterschiedlich geplanten Nutzungen zu schaffen. Zur Sicherung des geplanten Bahnbetriebswerkes südlichen des REWAG-Grundstückes werden die dafür erforderlichen Flächen in dem Bebauungsplanumgriff mit einbezogen.

 

3.5. Weiteres Vorgehen

Zur Regelung der Kostenübernahme für die weiteren Planungsschritte ist der Abschluss städtebaulicher Verträge mit dem Investor vorgesehen. Diese beinhalten auch die Finanzierung der weiteren Planung und die Erschließungs- und Infrastrukturkosten für die öffentlichen Anlagen. Diese Verträge werden zur Zeit vorbereitet.

 

Voraussetzung für die Konkretisierung der Inhalte des Bebauungsplanes ist die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbes (siehe Punkt 4.) für das gesamte Kerngelände der ehemaligen Zuckerfabrik durch den Investor. Dieser Wettbewerb soll in enger Abstimmung mit der Stadt Regensburg erfolgen. Die Ergebnisse dieses Wettbewerbes sollen als Grundlage für das weitere Bauleitplanverfahren herangezogen werden.

Im weiteren Verfahren können gegebenenfalls Teile des Geltungsbereiches auch abgetrennt werden und als Vorhaben bezogener Bebauungsplan weiterbehandelt werden.

 

4.       Zwischenstand zum geplanten städtebaulichen Wettbewerb auf dem Kerngelände der ehemaligen Zuckerfabrik

 

(Die nachfolgende Beschreibung des städtebaulichen Wettbewerbes ist als Zwischenbericht zu verstehen und wird im Zuge der Entwicklung der Rahmenplanung fortgeschrieben.)

Zur Erreichung eines schlüssigen Gesamtkonzeptes für die städtebauliche Entwicklung des gesamten Zuckerfabrikgeländes ist als Umgriff des städtebaulichen Wettbewerbes das komplette Kerngelände der ehemaligen Zuckerfabrik, wie in Anlage 3 dargestellt, vorgesehen. Die Ziele für den städtebaulichen Wettbewerb werden im Zuge der Fortschreibung der Rahmenplanung noch genauer definiert.

Die Auslobung des Wettbewerbes soll durch den Investor, die Ferdinand Schmack jun. GmbH, auf der Grundlage der Konzepte des Investors und der Ergebnisse der Rahmenplanung, in Absprache mit der Stadt Regensburg erfolgen.

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Zwischenstand zur Rahmenplanung „Innerer Osten“

          Der Zwischenstand der Rahmenplanung „Innerer Osten“ in Form des Vorentwurfes für das Gesamtnutzungsmodell von der beauftragten Arbeitsgemeinschaft Pesch Partner Architekten – Stadtplaner / Stuttgart, R+T Verkehrsplanung / Darmstadt und WGF Landschaft / Nürnberg (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

 

2.       Nutzungsziele der Rahmenplanung

2.1     Als Nutzungsziel der bisher gewerblich genutzten Flächen zwischen der Bahnlinie nach Weiden und der Liebigstraße, sowie zwischen dieser Bahnlinie und der bestehenden Grünfläche im Stadtteil „Hohes Kreuz“ wird Wohnnutzung beschlossen (Anlage 1).

2.2     Als Nutzungsziel für das Gleisdreieck wird gewerbliche Nutzung unter Berücksichtigung der notwendigen Ausgleichsflächen und der Frischluftschneise beschlossen.

2.3     Als Nutzungsziele für den Bereich des Kerngeländes der ehemaligen Zuckerfabrik werden Wohnnutzung, als Pufferzone zur Zuckerveredelung Gewerbe und im Bereich der ehemaligen Lehrwerkstätten eine Eventlocation/Gastronomie (Anlage 1) beschlossen.

 

3.       Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 Zuckerfabrik

          Der Bebauungsplan Nr. 101 Zuckerfabrik ist aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der beiliegenden Anlage 2, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

4.             Zwischenstand zum geplanten städtebaulichen Wettbewerb auf dem Kerngelände der ehemaligen Zuckerfabrik

          Der Zwischenbericht zum geplanten städtebaulichen Wettbewerb für das Kerngelände der ehemaligen Zuckerfabrik wird zur Kenntnis genommen.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

 

1. Vorentwurf Gesamtnutzungsmodell

2. Umgriff des Bebauungsplanes

3. Umgriff städtebaulicher Ideenwettbewerb

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP 101_Aufstellungsbeschluss 23-07-2009_Anlage 1_14.07.09 (2884 KB)    
Anlage 2 2 BP 101_Aufstellungsbeschluss_Anlage 2 (374 KB)    
Anlage 3 3 BP 101_Aufstellungsbeschluss_Anlage 3 (318 KB)