Vorlage - VO/09/4522/SK3  

 
 
Betreff: Ordentliche Gesellschafterversammlung 2009 der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Hauptabteilung Beteiligungsmanagement u. -controlling   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen Entscheidung
28.07.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Sachverhalt: 

 

1.   Anlass

 

Die Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH (RSG) hat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss zum 31.12.2008, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie den Lagebericht aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss ist in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates der RSG am 20.05.2009 behandelt worden. In der Sitzung hat der Jahresabschlussprüfer über das Ergebnis der Prüfung berichtet. Er hat dem vorgelegten Jahresabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Geschäftsführung wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 des Gesellschaftsvertrags der RSG durch den Aufsichtsrat die Entlastung für das Geschäftsjahr 2008 erteilt, der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2008 wurde festgestellt und der Verlustvortrag beschlossen. In der Gesellschafterversammlung der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH soll gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der RSG der Aufsichtsrat entlastet werden. Dazu hat der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der RSG die erforderliche Erklärung abzugeben.

 

 

2.   Lagebericht

 

Der Lagebericht des Unternehmens liegt als Anlage 1 bei. Darin wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Geschäftsverlauf, die Lage des Unternehmens und über Risiken der künftigen Entwicklung berichtet.

 

Die RSG hatte in 2008 eine Belegung der Heimplätze von 90 % bei 170 Betten (geplant waren  95 % Belegung bei 170 Betten). Neben der planmäßigen Reduzierung der Betten wird auch die Heimbelegung in den nächsten Jahren weiter zurückgehen. Dies ist bedingt durch die baulichen Defizite aufgrund der Vorbereitung des Ersatzneubaus. In 2009 ist eine Reduzierung auf 150 Plätze bei einer Auslastung von 89,5 % geplant. Die Entwicklung der Heimbelegung zeigt die nachfolgende Grafik.

 

Heimbelegung (Auslastung) in %

 

 

 

3.   Jahresabschlüsse

 

Der Jahresabschluss der RSG, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang liegt als Anlage 2 bei.

 

Das Jahresergebnis der gemeinnützigen GmbH ist mit einem Jahresfehlbetrag von 112 TEUR um 116 TEUR schlechter ausgefallen als geplant. Geplant war ein Jahresüberschuss von
4 TEUR. Die größten Planunterschreitungen waren auf der Ertragsseite bei den Pflegeleistungen (170 TEUR) und bei der Unterkunft und Verpflegung (93 TEUR) zu verzeichnen. Die Unterdeckungen auf der Ertragsseite konnten auf der Aufwandsseite zum Teil durch Planunterschreitungen vor allem beim Personalaufwand (213 TEUR) kompensiert werden. Die Planung für 2009 lässt einen Jahresfehlbetrag von 327 TEUR aufgrund der bevorstehenden baulichen Maßnahmen erwarten. Auch die Jahresergebnisse der Folgejahre werden von diesen Umständen geprägt sein. Eine Entwicklung des Kostendeckungsgrades zeigt die nachfolgende Abbildung.

 

Kostendeckungsgrad (bis 2005 Regiebetrieb)

 

 

 

Das Eigenkapital und die Eigenkapitalquote entwickelten sich wie folgt:

 

Entwicklung Eigenkapital in Mio. EUR (bis 2005 Regiebetrieb)

 


Eigenkapitalquote (bis 2005 Regiebetrieb)

 

 

Der Abschluss wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages mit einem Jahresfehlbetrag von 111.832,96 EUR vom Aufsichtsrat gebilligt und festgestellt. Die von der Geschäftsführung vorgeschlagene Ergebnisverwendung wurde entsprechend dem Vorschlag der Geschäftsführung dahingehend beschlossen, dass der Jahresverlust auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.

 

Der Aufsichtsrat hat der Geschäftsführung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages die Entlastung erteilt und bittet die Gesellschafterversammlung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates ebenfalls die Entlastung auszusprechen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1:         Lagebericht

Anlage 2:         Jahresabschluss der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang

Der Ausschuss beschließt:

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.      Vom Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung des Beteiligungsunternehmens Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH wird Kenntnis genommen.

2.      Der Vertreter der Stadt Regensburg wird bevollmächtigt, in der Gesellschafterver­sammlung der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlagen RSG (1513 KB)