Sachverhalt: 1. Anlass Die Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH (RSG) hat
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss zum 31.12.2008,
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie den
Lagebericht aufgestellt. Der Jahresabschluss ist in der Bilanzsitzung des
Aufsichtsrates der RSG am 20.05.2009 behandelt worden. In der Sitzung hat der
Jahresabschlussprüfer über das Ergebnis der Prüfung berichtet. Er hat dem
vorgelegten Jahresabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt. Der Geschäftsführung wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 des
Gesellschaftsvertrags der RSG durch den Aufsichtsrat die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2008 erteilt, der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2008
wurde festgestellt und der Verlustvortrag beschlossen. In der
Gesellschafterversammlung der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH soll
gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der RSG der Aufsichtsrat entlastet
werden. Dazu hat der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der
RSG die erforderliche Erklärung abzugeben. 2. Lagebericht Der Lagebericht des Unternehmens liegt als Anlage 1 bei.
Darin wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Geschäftsverlauf,
die Lage des Unternehmens und über Risiken der künftigen Entwicklung berichtet. Die RSG hatte in 2008 eine Belegung der Heimplätze von 90 %
bei 170 Betten (geplant waren 95 %
Belegung bei 170 Betten). Neben der planmäßigen Reduzierung der Betten wird
auch die Heimbelegung in den nächsten Jahren weiter zurückgehen. Dies ist
bedingt durch die baulichen Defizite aufgrund der Vorbereitung des
Ersatzneubaus. In 2009 ist eine Reduzierung auf 150 Plätze bei einer Auslastung
von 89,5 % geplant. Die Entwicklung der Heimbelegung zeigt die nachfolgende
Grafik. Heimbelegung (Auslastung) in % 3. Jahresabschlüsse Der Jahresabschluss der RSG, bestehend aus Bilanz, Gewinn-
und Verlustrechnung und Anhang liegt als Anlage 2 bei. Das Jahresergebnis der gemeinnützigen GmbH ist mit einem
Jahresfehlbetrag von 112 TEUR um 116 TEUR schlechter ausgefallen als geplant.
Geplant war ein Jahresüberschuss von Kostendeckungsgrad (bis 2005 Regiebetrieb) Das Eigenkapital und die Eigenkapitalquote entwickelten sich
wie folgt: Entwicklung Eigenkapital in Mio. EUR (bis 2005 Regiebetrieb) Eigenkapitalquote (bis 2005 Regiebetrieb) Der Abschluss wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 des
Gesellschaftsvertrages mit einem Jahresfehlbetrag von 111.832,96 EUR vom
Aufsichtsrat gebilligt und festgestellt. Die von der Geschäftsführung
vorgeschlagene Ergebnisverwendung wurde entsprechend dem Vorschlag der
Geschäftsführung dahingehend beschlossen, dass der Jahresverlust auf neue
Rechnung vorgetragen werden soll. Der Aufsichtsrat hat der Geschäftsführung gemäß § 13 Abs. 2
Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages die Entlastung erteilt und bittet die
Gesellschafterversammlung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates ebenfalls die
Entlastung auszusprechen. Anlagen: Anlage 1: Lagebericht Anlage 2: Jahresabschluss der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige
GmbH, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang Der Ausschuss beschließt: 1.
Vom
Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung des Beteiligungsunternehmens
Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH wird Kenntnis genommen. 2.
Der
Vertreter der Stadt Regensburg wird bevollmächtigt, in der Gesellschafterversammlung
der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH den Mitgliedern des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
Anlagen:
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