Bericht der
Verwaltung Gemäß Art. 29 BayEUG „Bezeichnung von
Schulen“ wird den Schulen eine amtliche Bezeichnung verliehen,
aus der sich der Schulträger, die Schulart und der Schulort
ergeben und die sie von anderen am selben Ort bestehenden Schulen der gleichen
Schulart unterscheidet ... . Derzeit lautet die amtliche Bezeichnung der
Schule „Städtische Berufsschule II für Ernährungs-, Textil-, Bau-, Holz-,
Farb- und gestaltende Berufe Regensburg“. Vor einigen Jahren mussten jedoch die
Textilberufe Damen- und Herrenschneider/in, Modeschneider/in und Modist/in auf
Grund mangelnder Schülerzahlen an andere Schulstandorte abgegeben werden.
Seitdem werden an der Städt. BS II keine Auszubildenden dieser Berufsgruppen
mehr unterrichtet. Da sich an dieser Schule aber ein Berufsgrundbildungsjahr
Holztechnik (BGJ - Holztechnik) befindet und ab dem kommendem Schuljahr aus
schulorganisatorischen und personellen Gründen weitgehend auch alle
Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz (JoA) beschult werden sollen, empfiehlt die
Schulverwaltung die im Beschlussvorschlag genannte Änderung. Sie ist mit der Schule abgestimmt und muss
der Regierung der Oberpfalz mitgeteilt werden, damit diese ihre
Errichtungssatzung entsprechend anpasst. Der Schulausschuss beschließt: Die Städtische Berufsschule II für
Ernährungs-, Textil-, Bau-, Holz-, Farb- und gestaltende Berufe Regensburg erhält
ab dem Schuljahr 2009/10 die amtliche Bezeichnung: Städtische Berufsschule II für Ernährungs-,
Bau-, Holz-, Farb- und gestaltende Berufe und zur Berufsvorbereitung
Regensburg. |
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