Sachverhalt: Die
Rechenschaftsberichte der Stiftungsverwaltung zu den Ergebnissen der
Jahresabschlüsse für das Evangelische Krankenhaus und für das Evangelische
Alten- und Pflegeheim Johannesstift wurden vom Stiftungsausschuss in der
Sitzung am 14.12.2006 behandelt. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2007 die Berichte
über die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2005 für das Evangelische
Krankenhaus und für das Evangelische Alten- und Pflegeheim Johannesstift
behandelt. Aufgrund des
Ergebnisses der örtlichen Prüfung wurde dem Stadtrat empfohlen, die Jahresabschlüsse
des Evangelischen Krankenhauses und des Evangelischen Alten- und Pflegeheimes
Johannesstift mit den nachfolgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m.
Art. 28 Abs. 3 BayStG festzustellen und über die Entlastung zu beschließen. Dem Stiftungsausschuss wurden die Berichte über die örtliche
Prüfung der Jahresabschlüsse 2005 in der Sitzung vom 02.04.2008 zur Kenntnis
gebracht.
Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Die Jahresabschlüsse 2005 des
Evangelischen Krankenhauses und des Evangelischen Alten- und Pflegeheimes
Johannesstift werden nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102 Abs. 3
i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festgestellt und die Entlastung des Oberbürgermeisters
gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG beschlossen. |
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