Sachverhalt: Die
Rechenschaftsberichte der Stiftungsverwaltung zu den Ergebnissen der
Jahresabschlüsse für das Evangelische Krankenhaus und für das Evangelische
Alten- und Pflegeheim Johannesstift wurden vom Stiftungsausschuss in der
Sitzung am 15.07.2008 behandelt. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.11.2008 und 12.05.2009
die Berichte über die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2007 für das
Evangelische Krankenhaus und für das Evangelische Alten- und Pflegeheim
Johannesstift behandelt. Aufgrund des
Ergebnisses der örtlichen Prüfung wurde dem Stadtrat empfohlen, die Jahresabschlüsse
des Evangelischen Krankenhauses und des Evangelischen Alten- und Pflegeheimes
Johannesstift mit den nachfolgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m.
Art. 28 Abs. 3 BayStG festzustellen und über die Entlastung zu beschließen. Dem
Stiftungsausschuss wurde der Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung des
Jahresabschlusses 2007 des Evangelischen Alten- und Pflegeheimes Johannesstift
am 05.03.2009 zur Kenntnis gebracht.
Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Die Jahresabschlüsse 2007 des
Evangelischen Krankenhauses und des Evangelischen Alten- und Pflegeheimes
Johannesstift werden nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102 Abs. 3
i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festgestellt und die Entlastung des
Oberbürgermeisters gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG
beschlossen. |
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