Sachverhalt: Anlage Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2,
Ziff. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung Kameralistik hat die Stadt
Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige)
Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein
Investitionsprogramm zu erstellen. Vom Ausschuss für Soziales und allgemeine
Stiftungsangelegenheiten sind aufgrund seiner Zuständigkeit folgende
Unterabschnitte (UA) aus dem Einzelplan 4 vorzuberaten: Einzelplan 4: UA 4701/01 und
4321/01 Unterabschnitt 4701/01 enthält die Investitionsförderung im
Altenpflegebereich. Die Stadt Regensburg ist im Rahmen ihrer Hinwirkungspflicht
zur Förderung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen von bedarfsberechten
Pflegeeinrichtungen verpflichtet (Art. 69 Abs. 1 AGSG). Als Pflegeeinrichtungen
werden nach § 71 SGB XI Pflegedienste, teilstationäre und vollstationäre
Pflegeeinrichtungen erfasst. Der Unterabschnitt 4321/01 enthält die Kosten für Planung
und Beratung sowie für archäologische Untersuchungen für den Neubau des
Bürgerheims Kumpfmühl. Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende
Verwaltungsentwurf – Auszug – des Investitionsprogrammes 2009 bis
2013 bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme „Hochformat“, aus
der Aufstellung sämtlicher Maßnahmen „Querformat“ und aus den
Zusammenfassungen. Der vorläufige Verwaltungsentwurf des Investitionsprogrammes
2009 bis 2013 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen der
Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen. Ggf. weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eintreten,
werden vom Finanzreferat als Tischvorlage nachgereicht. Der
Ausschuss empfiehlt: Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten
empfiehlt dem Verwaltungs- und Finanzausschuss und dem Stadtrat, die im Entwurf
des Investitionsprogrammes 2009 bis 2013 im Einzelplan 4 – UA
4701/01 sowie 4321/01 – enthaltenen Maßnahmen einschl. den Änderungen und
den Empfehlungen in der Beratung in das Investitionsprogramm 2009 bis 2013
aufzunehmen. Der Ausschuss für Soziales und allgemeine
Stiftungsgelegenheiten nimmt zur Kenntnis, dass zur Finanzierung des
Investitionsprogrammes 2009 bis 2013 einschließlich der mit diesem Beschluss
behandelten Maßnahmen eine Neuverschuldung nicht zu vermeiden sein wird.
Anlagen:
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