Vorlage - VO/09/4678/67  

 
 
Betreff: Neuordnung des Augrabens/Moosgrabens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Gartenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
15.09.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt: 

 

 

1. Vorhabensträger

 

Vorhabensträger ist die Stadt Regensburg, Tiefbauamt. Der ökologische Umbau der Gewässer wird durch das Gartenamt betreut.

 

2. Zweck des Vorhabens

 

Die Stadt Regensburg beabsichtigt im Stadtteil Burgweinting eine Erweiterung des bestehenden Industriegebietes Burgweinting. Damit die Flächen wirtschaftlich ausgenutzt werden können und um eine geordnete Entwässerung des Gebietes nach Bau von Erschließungsstraßen sicherzustellen, sollen der Moosgraben sowie der Augraben verlegt werden. Für das Gebiet der Verlegung des Moosgrabens und Augrabens wurde vom Büro Dr. Blasy und Dr. Overland, Eching, ein landschaftspflegerischer Begleitplan (Anlage 1) erarbeitet, der wesentlicher Bestandteil für den Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung war und die Grundlage der Umsetzung sein wird, einschließlich der im wasserrechtlichen Verfahren geäußerten Auflagen. Die wasserrechtliche Plangenehmigung gem. § 31 Abs. 3 WHG wurde am 17.11.2008 beantragt.

 

3. Bestehende Verhältnisse

 

3.1 Lage des Vorhabens

Die geplante Erweiterung des Industriegebietes liegt südlich der Autobahn A 3 Passau - Regensburg nördlich des Ortteiles Harting, östlich des bestehenden Industriegebietes an der Leibnizstraße. Das Gebiet wird von zwei Entwässerungsgräben, dem Augraben und dem Moosgraben, von West nach Ost durchflossen. Im Osten vereinigen sich die beiden Gräben und fließen dann nach Richtung Norden durch einen Durchlass unter der Autobahn hindurch zum Aubach, der in die Donau mündet. Derzeit wird das Gebiet landwirtschaftlich genutzt.

 

3.2 Beschreibung der Maßnahme

Gemäß den Vorgaben der Bauleitplanung steht für die Verlegung des Augrabens und des Moosgrabens südlich der Leibnizstraße und westlich des Hartinger Sammlers ein 40 m bis 50 m breiter Korridor zur Verfügung. Nördlich der Leibnizstraße beträgt die Breite des zur Verfügung stehenden Grundstücks bis zu 70 m. Die neue Trasse des Moosgrabens (siehe Anlage 2) verläuft zwischen 2 vorhandenen Abwassersammlern in Richtung Süden, unterquert die Leibnizstraße und die geplante Marie-Curie-Straße und endet im vorhandenen Moosgraben. Auf Höhe der Station 0+412 mündet der vorhandene Augraben in die neue Trasse. Die östlich noch vorhandenen Wasserläufe werden bis zur endgültigen Erschließung der Flächen in ihrer Funktion als Entwässerungsgräben aufrecht erhalten und an das neue Gewässersystem angeschlossen.

 

Das neue Moosgrabenbett wird ökologisch gestaltet. Auf der zur Verfügung stehenden Breite wird eine großflächige Mulde als Abflussquerschnitt für den Moosgraben abgegraben. In der Mulde wird dann für den Moosgraben ein ca. 20 cm tiefes mäandrierendes Mittelwassergerinne hergestellt. Seitlich des Mittelwassergerinnes werden flache Uferstreifen ausgebildet, die bei Regenereignissen oder höheren Wasserabflüssen im Moosgraben als Flachwasserzonen mit Wasserrückhalt in der Fläche dienen.

 

Durch das Vorhaben werden unvermeidbare, aber verhältnismäßig geringe Eingriffe in Grabenläufe und in gewässerbegleitende Gehölzsäume erforderlich. Diese Eingriffe in Natur und Landschaft sind ausgleichbar.

 

3.3 Hauptwerte der beeinflussten Gewässer

Durch den geplanten Bau der Marie-Curie-Straße und der damit verbundenen Grabenverlegung wird das Einzugsgebiet des Moosgrabens um die östlich der Marie-Curie-Straße gelegene Fläche verringert. Diese östlich gelegen Fläche entwässert bis zur endgültigen Erschließung und Bebauung das bestehende Grabensystem. Unterstromig ergeben sich somit keine signifikanten Veränderungen im Abfluss.

 

3.4 Überschwemmungsgebiete

Da auch im derzeitigen Zustand die hydraulische Leistungsfähigkeit des Grabensystems von Moosgraben und Augraben zur Ableitung von HQ100 ausreicht, werden durch die Umlegung der Gräben sowie der damit verbundenen Grabenaufweitungen die Überschwemmungsgebiete nicht beeinflusst.

Durch die ökologische Grabengestaltung und durch die Schaffung von Flachwasserzonen wird eine zusätzliche positive Retentionswirkung durch Rückhaltung in der Fläche erreicht. Ein expliziter Nachweis hierüber liegt jedoch nicht vor.

 

3.5 Natur, Landschaft, Fischerei

Die großzügige und ökologische Gestaltung des Grabensystems wirkt sich positiv auf Natur und Landschaft aus. Dabei werden Ackerflächen in Flächen umgewandelt, die als Gewässerstreifen einer natürlichen Entwicklung zurückgegeben werden. Zusätzlich werden Bäume und Sträucher angepflanzt, so dass die Flächen mittelfristig zu einer Bereicherung des Landschaftsbildes beitragen werden. Naturschutzrechtlich wird sogar eine Überkompensation des Eingriffs erreicht. Der  Kompensationsüberschuss von 251.760 Ökopunkten wird nach Fertigstellung der Maßnahme in das Ökokonto der Entwicklungsmaßnahme Burgweinting eingebucht.

 

3.6 Wohnungs- und Siedlungswesen

Durch den Bau der Straßen und durch die Grabenverlegung werden die Voraussetzungen für die Erschließung von Industrieflächen geschaffen.

 

3.7 Öffentliche Sicherheit und Verkehr

Die Grabenverlegung dient zur geordneten Entwässerung des betroffenen Gebietes und verhindert die Vernässung oder Überschwemmung der geplanten Ansiedlungsflächen.

 

3.8 Anlieger und Grundstücke

Durch die Grabenverlegung wird den Anliegern teilweise die Möglichkeit gegeben, das anfallende
Oberflächenwasser entsprechend den Vorschriften zur Behandlung von Regenwasser im offenen Grabensystem abzuleiten.

 

4. Rechtsverhältnisse

 

4.1 Unterhaltspflicht betroffener Gewässerstrecken

Die Unterhaltspflicht für das neue Grabensystem des Augrabens und des Moosgrabens obliegt der Stadt Regensburg.

 

4.2 Unterhaltspflicht und Betrieb baulicher Anlagen

Die Stadt Regensburg ist für den Gewässerunterhalt und den Unterhalt von Durchlässen verantwortlich.

 

4.3 Privatrechtliche Verhältnisse berührter Grundstücke und Rechte

Da sich alle angrenzenden Grundstücke im Eigentum der Stadt Regensburg befinden, sind keine Auswirkungen auf sonstige privatrechtliche Verhältnisse erkennbar.

 

4.4 Bauzeiten

Mit der Grabenverlegung soll baldmöglichst begonnen werden, um die Voraussetzung für die Erschließungsmaßnahmen zu schaffen. Derzeit ist das Wasserrechtsverfahren in Bearbeitung. Der Abschluss erfolgt kurzfristig nach Meldung der Ausgleichsflächen für das Ökoflächenkataster der Bayerischen Landesanstalt für Umwelt. Eine wasserrechtliche Genehmigung ist in Aussicht gestellt worden. Anschließend erfolgt die Ausführungsplanung und Ausschreibung.

 

5. Baukosten

Gemäß Kostenberechnung (Anlage 2) betragen die Baukosten für die Grabenverlegung
ca. 424.000,00 € brutto, ohne Längsbauwerke und Grundstückskosten. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind für 2009 bei der HHSt. 1.6157.9580 eingeplant.


 

Kostenberechnung

(ohne Längsbauwerke, die mit dem Straßenbau zu einem späteren Zeitpunkt erledigt werden.)

 

Vorhaben: Verlegung Augraben Moosgraben

 

 

 

 

 

Vorhabensträger: Stadt Regensburg

 

 

 

 

 

 

Pos.

Bezeichnung

Menge

Einheit

EP   (netto)

Gesamtpreis
(netto)

 

 

 

 

1

Vorarbeiten

 

 

 

 

 

Mähen, Entfernen des Mähgutes

8.000

1,00

8.000,00

 

Summe 1

 

 

 

8.000,00

 

2

Herrichten und Erschließen

Bei Gewässerausbauten und Hochwasserschutz

 

 

 

 

2.2

Sonstige Unterhaltungswege

 

 

 

 

2.2.1

Rodungsarbeiten

100

5,00

500,00

 

 

 

 

 

 

2.3

übrige Straßen und Wege

 

 

 

 

2.3.1

Baustraße, zweilagig, als Zufahrt, Breite 5 m
einschl. Beseitigung nach Bauende

2.500

10,00

25.000,00

 

Summe 2

 

 

 

25.500,00

 

 

 

 

 

 

3

Bauwerk-Baukonstruktion

 Bei Gewässerausbauten und Hochwasserschutz

 

 

 

 

 

3.1

Gewässerbett

 

 

 

 

3.1.1

Oberbodenarbeiten
Oberboden abtragen, abfahren oder lagern
gelagerten Oberboden wieder andecken

17.000

2,00

34.000,00

3.1.2

Erdabtrag aus Abtragsquerschnitten
Bodenklasse 3-5, Boden abfahren

16.000

8,00

128.000,00

3.1.3

Böschungsflächen herstellen und nachprofilieren

17.000

2,00

34.000,00

3.1.4

Mittelwassergerinne herstellen und profilieren

640

m

8,00

5.120,00

3.1.5

Tümpelflächen profilieren und Ränder herstellen

5.000

3,00

15.000,00

 

 

 

 

 

 

3.2

Querbauwerke

 

 

 

 

3.2.1

Furt aus  Wasserbausteinen im Betonbett verlegt mit Einbau von Trittsteinen
Breite ca. 5 m, Länge ca. 10 m

2

St

3.000,00

6.000,00

 

Summe 3

 

 

 

222.120,00

 

 

 

 

 

 

4

Technische Anlagen

 

 

 

 

4.1.1

Umlegung Wasserleitung

1

psch

5.000,00

5.000,00

 

 

 

 

 

 

 

Summe 4

 

 

 

5.000,00

5

Landschaftspflegerische Außenanlagen und Maßnahmen

 

5.1.1

Gehölzpflanzungen einschl. Fertigstellungspflege

7.000

5,00

35.000,00

5.6.1

Baustelleneinrichtung inkl. Vorhaltung und Wiederbeseitigung , ca. 3% der Bausumme

1

psch

20.000,00

20.000,00

5.6.3

Unvorhergesehenes und zur Rundung
ca. 5 % der Kosten aus 2 bis 5

1

psch

16.000,00

16.000,00

 

Summe 5

 

 

 

71.000,00

 

 

 

 

 

 

6

Baunebenkosten

 

 

 

Architekten und Ingenieurleistungen, Gutachten

25.000,00

25.000,00

 

Summe 6

 

25.000,00

 

 

Gesamtkosten netto

(Summe 1 - 6

356.620,00

 

 

 

 

 

Umsatzsteuer für 1-6

 

67.757,80

 

 

 

 

 

Gesamtkosten brutto

(Summe 1 - 6)

424.377,80

 

 

 

 

 

Gesamtkosten gerundet

 

424.000,00

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschließt den Bau und die Neuordnung des Augrabens und des Moosgrabens auf der Grundlage der vorgelegten Planung und des Berichtes im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Anlagen:

 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1127_L3_Maßnahmenplan (324 KB)