Sachverhalt: 1.
Vorhabensträger Vorhabensträger ist die Stadt
Regensburg, Tiefbauamt. Der ökologische Umbau der Gewässer wird durch das
Gartenamt betreut. 2. Zweck des Vorhabens Die Stadt Regensburg
beabsichtigt im Stadtteil Burgweinting eine Erweiterung des bestehenden
Industriegebietes Burgweinting. Damit die Flächen wirtschaftlich ausgenutzt
werden können und um eine geordnete Entwässerung des Gebietes nach Bau von
Erschließungsstraßen sicherzustellen, sollen der Moosgraben sowie der Augraben
verlegt werden. Für das Gebiet der Verlegung des Moosgrabens und Augrabens
wurde vom Büro Dr. Blasy und Dr. Overland, Eching, ein landschaftspflegerischer
Begleitplan (Anlage 1) erarbeitet, der wesentlicher Bestandteil für den Antrag
auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung war und die Grundlage der
Umsetzung sein wird, einschließlich der im wasserrechtlichen Verfahren
geäußerten Auflagen. Die wasserrechtliche Plangenehmigung
gem. § 31 Abs. 3 WHG wurde am 17.11.2008 beantragt. 3.1 Lage des Vorhabens Die
geplante Erweiterung des Industriegebietes liegt südlich der Autobahn A 3
Passau - Regensburg nördlich des Ortteiles Harting, östlich des bestehenden
Industriegebietes an der Leibnizstraße. Das Gebiet wird von zwei
Entwässerungsgräben, dem Augraben und dem Moosgraben, von West nach Ost
durchflossen. Im Osten vereinigen sich die beiden Gräben und fließen dann nach
Richtung Norden durch einen Durchlass unter der Autobahn hindurch zum Aubach,
der in die Donau mündet. Derzeit wird das Gebiet landwirtschaftlich genutzt. 3.2 Beschreibung der Maßnahme Gemäß den Vorgaben der Bauleitplanung steht
für die Verlegung des Augrabens und des Moosgrabens südlich der Leibnizstraße
und westlich des Hartinger Sammlers ein 40 m bis 50 m breiter Korridor zur
Verfügung. Nördlich der Leibnizstraße beträgt die Breite des zur Verfügung
stehenden Grundstücks bis zu 70 m. Die neue Trasse des Moosgrabens (siehe
Anlage 2) verläuft zwischen 2 vorhandenen Abwassersammlern in Richtung Süden,
unterquert die Leibnizstraße und die geplante Marie-Curie-Straße und endet im
vorhandenen Moosgraben. Auf Höhe der Station 0+412 mündet der vorhandene
Augraben in die neue Trasse. Die östlich noch vorhandenen Wasserläufe werden
bis zur endgültigen Erschließung der Flächen in ihrer Funktion als
Entwässerungsgräben aufrecht erhalten und an das neue Gewässersystem
angeschlossen. Das neue Moosgrabenbett wird ökologisch
gestaltet. Auf der zur Verfügung stehenden Breite wird eine großflächige Mulde
als Abflussquerschnitt für den Moosgraben abgegraben. In der Mulde wird dann
für den Moosgraben ein ca. 20 cm tiefes mäandrierendes Mittelwassergerinne
hergestellt. Seitlich des Mittelwassergerinnes werden flache Uferstreifen
ausgebildet, die bei Regenereignissen oder höheren Wasserabflüssen im
Moosgraben als Flachwasserzonen mit Wasserrückhalt in der Fläche dienen. Durch das Vorhaben werden unvermeidbare,
aber verhältnismäßig geringe Eingriffe in Grabenläufe und in
gewässerbegleitende Gehölzsäume erforderlich. Diese Eingriffe in Natur und
Landschaft sind ausgleichbar. 3.3 Hauptwerte der beeinflussten Gewässer Durch
den geplanten Bau der Marie-Curie-Straße und der damit verbundenen
Grabenverlegung wird das Einzugsgebiet des Moosgrabens um die östlich der
Marie-Curie-Straße gelegene Fläche verringert. Diese östlich gelegen Fläche
entwässert bis zur endgültigen Erschließung und Bebauung das bestehende
Grabensystem. Unterstromig ergeben sich somit keine signifikanten Veränderungen
im Abfluss. 3.4 Überschwemmungsgebiete Da auch
im derzeitigen Zustand die hydraulische Leistungsfähigkeit des Grabensystems
von Moosgraben und Augraben zur Ableitung von HQ100 ausreicht,
werden durch die Umlegung der Gräben sowie der damit verbundenen
Grabenaufweitungen die Überschwemmungsgebiete nicht beeinflusst. Durch
die ökologische Grabengestaltung und durch die Schaffung von Flachwasserzonen
wird eine zusätzliche positive Retentionswirkung durch Rückhaltung in der
Fläche erreicht. Ein expliziter Nachweis hierüber liegt jedoch nicht vor. 3.5 Natur, Landschaft, Fischerei Die
großzügige und ökologische Gestaltung des Grabensystems wirkt sich positiv auf
Natur und Landschaft aus. Dabei werden Ackerflächen in Flächen umgewandelt, die
als Gewässerstreifen einer natürlichen Entwicklung zurückgegeben werden.
Zusätzlich werden Bäume und Sträucher angepflanzt, so dass die Flächen
mittelfristig zu einer Bereicherung des Landschaftsbildes beitragen werden. Naturschutzrechtlich wird sogar eine Überkompensation des
Eingriffs erreicht. Der
Kompensationsüberschuss von 251.760 Ökopunkten wird nach Fertigstellung
der Maßnahme in das Ökokonto der Entwicklungsmaßnahme Burgweinting eingebucht. 3.6 Wohnungs- und Siedlungswesen Durch
den Bau der Straßen und durch die Grabenverlegung werden die Voraussetzungen
für die Erschließung von Industrieflächen geschaffen. 3.7 Öffentliche Sicherheit und Verkehr Die
Grabenverlegung dient zur geordneten Entwässerung des betroffenen Gebietes und
verhindert die Vernässung oder Überschwemmung der geplanten Ansiedlungsflächen.
3.8 Anlieger und Grundstücke Durch
die Grabenverlegung wird den Anliegern teilweise die Möglichkeit gegeben, das
anfallende 4.1 Unterhaltspflicht betroffener
Gewässerstrecken Die
Unterhaltspflicht für das neue Grabensystem des Augrabens und des Moosgrabens
obliegt der Stadt Regensburg. 4.2 Unterhaltspflicht und Betrieb baulicher
Anlagen Die
Stadt Regensburg ist für den Gewässerunterhalt und den Unterhalt von
Durchlässen verantwortlich. 4.3 Privatrechtliche Verhältnisse berührter
Grundstücke und Rechte Da sich
alle angrenzenden Grundstücke im Eigentum der Stadt Regensburg befinden, sind
keine Auswirkungen auf sonstige privatrechtliche Verhältnisse erkennbar. 4.4 Bauzeiten Mit der
Grabenverlegung soll baldmöglichst begonnen werden, um die Voraussetzung für
die Erschließungsmaßnahmen zu schaffen. Derzeit ist das Wasserrechtsverfahren
in Bearbeitung. Der Abschluss erfolgt kurzfristig nach Meldung der
Ausgleichsflächen für das Ökoflächenkataster der Bayerischen Landesanstalt für
Umwelt. Eine wasserrechtliche Genehmigung ist in Aussicht gestellt worden. Anschließend
erfolgt die Ausführungsplanung und Ausschreibung. 5. Baukosten Gemäß
Kostenberechnung (Anlage 2) betragen die Baukosten für die Grabenverlegung Kostenberechnung (ohne Längsbauwerke, die mit dem
Straßenbau zu einem späteren Zeitpunkt erledigt werden.)
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und
Wohnungsfragen beschließt den Bau und die Neuordnung des Augrabens und des
Moosgrabens auf der Grundlage der vorgelegten Planung und des Berichtes im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||