Vorlage - VO/09/4729/65  

 
 
Betreff: Instandsetzung der Steinernen Brücke
Bau des Behelfssteges, der Gerüste und der Einhausung (Maßnahmenbeschluss)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
15.09.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.09.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Anlagen:          1 Luftbild mit Darstellung der vier Bauabschnitte und des Behelfssteges für den                               Bauabschnitt 1 (Anlage 1)

                        1 Lageplan für den Behelfssteg im Bauabschnitt 1 (Anlage 2)

 

1.         Beschlusslage

 

Gemäß dem Beschluss des Stadtrates vom 24.03.2009 hat sich die Stadt Regensburg für das Programm zur Förderung von Investitionen in nationalen UNESCO-Welterbestätten beworben. Für die Steinerne Brücke wurden 5 Mio. € an Zuwendungen in Aussicht gestellt, von denen 2009 noch 1.150.000,-- € ausgegeben werden müssen, damit die Zuwendungen nicht verfallen. Dies ist nur erreichbar, wenn Teile der für 2010 vorgesehenen Maßnahmen des Bauabschnittes 1 (Bau des Behelfssteges, der Gerüste und der Einhausung) noch in das Jahr 2009 vorgezogen werden. Der Bauabschnitt 1 (Bögen XII - XV) sowie die weiteren geplanten Bauabschnitte sind in der Anlage 1 dargestellt.

 

2.         Behelfssteg

 

Bei der Instandsetzung der Steinernen Brücke werden der gesamte Oberflächenbelag und die Brüstungen entfernt. Der Baustellenbereich muss deshalb aus Sicherheitsgründen und wegen des Baubetriebes für den Fußgänger und Radverkehr vollkommen gesperrt werden. Für die Bevölkerung von Stadtamhof und für die Touristen, die am Busterminal ankommen, sowie für die Besucher der Steinernen Brücke wird ein 3 m breiter Behelfssteg auf der östlichen Seite unterstrom errichtet. Somit kann die Wegeverbindung zwischen den Stadtteilen Stadtamhof, Oberer Wöhrd und Altstadt für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr während der gesamten Zeit der Brückeninstandsetzung aufrechterhalten werden. Der Behelfssteg mit seinen vertikalen Stützen und horizontalen Bindern wird als Stahlfachwerkkonstruktion ausgebildet. Das Gesamtkonzept sieht vor, die Binder des ersten Abschnittes weitgehend in den weiteren Bauabschnitten wieder zu verwenden. Die Stützen werden in jedem Abschnitt neu gefertigt. Bei der Bemessung des Behelfssteges sind neben den vertikalen Auflasten und Windbelastung auch noch Kräfte aus Hochwasser zu berücksichtigen.

 

Für den Bauabschnitt 1 wurden Untersuchungen des Standortes für den Behelfssteg auf der West- und Ostseite durchgeführt. Aufgrund der erheblichen Bedenken der St. Katharinenspitalstiftung (Lärm, Vandalismus, insbesondere im Hinblick auf das spitaleigene Altenheim, sowie Einschränkungen der spitaleigenen Verkehrsflächen, insbesondere der Zufahrt) wird die Errichtung des Behelfssteges auf der Ostseite gewählt (Anlage 2). Nachdem die Straße „Am Brückenbasar“ gesperrt werden muss, wird Stadtamhof über den Uferweg an der Wassergasse und die Rampenbauwerke 1, 3 und 4 an die Steinerne Brücke angeschlossen.

Dieser Weg ist jedoch nicht hochwasserfrei. Deshalb wird die zwischen Am Brückenbasar und der Wassergasse liegende Gasse ebenfalls mit einer Rampe (Nr. 2) an den Behelfssteg angeschlossen. Diese Gasse stellt ab HW 5 den einzigen Zugang zur Steinernen Brücke von Norden dar. Da diese Wegeverbindung im Bereich der Häuser wiederum nur ca. 1 m breit ist, genügt diese beengte Anbindung im Gesamtverlauf der Behelfssituation nicht als alleinige Erschließung, insbesondere im Hinblick auf die Bustouristen.

Der 3 m breite Stahlbehelfssteg wird parallel zur Steinernen Brücke errichtet und im Bereich des Bogens XI wieder auf die Steinerne Brücke geführt. Die Gründung der Stützen erfolgt auf den Beschlächten bzw. auf dem nördlichen Vorland. Die Stegteile werden so konstruiert, dass sie für die weiteren Bauabschnitte wieder verwendet werden können.

 

3.       Gerüste und Einhausung

 

Wenn die bestehende Oberflächenbefestigung der Steinernen Brücke entfernt ist, liegt das historische Füllmauerwerk frei. Zum Schutz des historischen Mauerwerks aus Kalkmörtel und zum Schutz der darunter liegenden Steinbögen ist ein Schutzdach in Form einer Einhausung erforderlich. Die Überdachung wird als Kassettendach in Gerüstbauweise errichtet. Ein weiterer Vorteil des Schutzdaches ist, dass unabhängig von der Witterung gearbeitet werden kann.

 

Im Bauabschnitt 1 werden die Brückenunterseiten und Schildwände der historischen Bögen XII - XV eingerüstet. Zur Instandsetzung der Brückenunterseiten sind über den gesamten Bogen gespannte Leergerüste erforderlich, um einen ganzen Bogenstein austauschen zu können. Im Bereich der Schildwände werden auf den Eisbrechern parallel und beidseits der Brücke Stützen und Binder als Stahlfachwerkkonstruktionen errichtet. Das Gesamtkonzept sieht vor, die Binder des ersten Abschnittes weitgehend in den weiteren Bauabschnitten wieder zu verwenden. Die Stützen werden je Abschnitt neu gefertigt. Auf diese Stahlkonstruktionen wird die Einhausung der Brücke aufgestellt.

Bei Hochwasser müssen sämtliche Gerüste, die sich unterhalb der Hochwassermarke HW 100 befinden, entfernt werden. Die Hängegerüste im Scheitelbereich unter den Bögen werden bei Bedarf aus der gefährdeten Zone herausgehoben.

 

Für die Errichtung des Behelfssteges und der Gerüste wurde neben einer wasserrechtlichen Genehmigung eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung sowie eine Erlaubnis nach Denkmalschutzgesetz beantragt. Für die Benutzung der Grundstücke des Freistaates Bayern wird eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.

 

4.         Haushaltsmittel und Finanzierung

 

Auf der Haushaltsstelle 1.6406.9510 stehen die erforderlichen Haushaltsmittel in den Jahren 2009 und 2010 zur Verfügung bzw. werden zusätzlich bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt mit den Zuwendungen aus dem Programm zur Förderung von Investitionen in nationalen UNESCO-Welterbestätten, die bisher nicht eingeplant waren. Der Behelfssteg, die Gerüste und die Einhausung werden zu 100 % aus dem vorgenannten Programm gefördert. Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn wurde vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Bonn, bereits erteilt.

 

5.         Weiteres Vorgehen

 

Bis zum Herbst 2009 finden noch umfangreiche Abstimmungsprozesse, insbesondere mit den Denkmalschutzbehörden, statt. Anschließend erfolgt die Ausschreibung des Bauabschnittes 1 zur baulichen Instandsetzung der Steinernen Brücke.

In den Jahren 2010 bis 2013 ist die gesamte Instandsetzung der Steinernen Brücke vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung in 4 Bauabschnitten vorgesehen.

Der Maßnahmenbeschluss für die Instandsetzung des Bauabschnittes 1 der Steinernen Brücke erfolgt im Herbst nach Vorliegen der vollständigen Kostenermittlung und eines gesicherten Finanzierungskonzeptes.

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Behelfssteg, die Gerüste und die Einhausung für den im Jahr 2010 geplanten Bauabschnitt 1 der Instandsetzung der Steinernen Brücke werden nach Maßgabe des Sachverhaltes bereits 2009 errichtet.

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Instandsetzung Steinerne Brücke_Anlage 1+2 (PA15.09.09) (1019 KB)