Vorlage - VO/09/4780/67  

 
 
Betreff: Herstellung öffentlicher Grünflächen sowie eines Kinderspielplatzes im Bebauungsplangebiet Nr. 56 "An den Klostergründen"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Gartenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
13.10.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt: 

 

 

1. Ausgangssituation

 

Die geplanten öffentlichen Grünflächen sowie der geplante Kinderspielplatz liegen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 56 „An den Klostergründen“.

 

Der Bebauungsplan ist seit dem 16.06.2003 rechtskräftig. Die Umlegung und Zuteilung der Grundstücke ist erfolgt. Für die Herstellung der öffentlichen Grünflächen einschließlich zweier Kinderspielplätze liegt eine Kostenschätzung vom 04.12.2002 in Höhe von 490.000,00 € vor. Im gültigen Investitionsprogramm 2008-2012 ist für das Haushaltsjahr 2009 ein Kostenansatz von 250.000,00 € vorgesehen.

 

Für ein kleines Bauquartier im Nordwesten des Gebietes wurden im Rahmen von vorgezogenen Maßnahmen im Jahr 2008 ein Teil der Straßen begleitenden Grünflächen mit Straßenbäumen sowie am Westrand des Gebietes die öffentlichen Grünflächen mit einem ersten Teilstück des geplanten Wegesystems hergestellt.

 

Zwischenzeitlich sind im Zentrum des Bebauungsplangebietes sowie am Nordwest- und Südrand mehrere zusammenhängende Baueinheiten entstanden (vgl. Anlage 1). Es verbleiben jedoch noch umfangreiche Teilflächen, für die bisher keine Bauanträge vorgelegt wurden.

 

 

2. Weiteres Vorgehen

 

Wie in Anlage 1 dargestellt sollen der zwischen den Bauquartieren WA 6 und WA 9 geplante Kinderspielplatz (vgl. auch Anlage 2) sowie die am Westrand der Bebauung vorgesehene Grünfläche mit einem Fußweg hergestellt werden. Zusätzlich sollen zwei kleinere Querriegel der geplanten öffentlichen Grünflächen als Verbindungselemente sowie zur Eingrünung entstandener bzw. kurzfristig geplanter Bebauung umgesetzt werden.

Mit den geplanten Grünflächen sollen den neuen Bewohnerinnen und Bewohnern insbesondere aber den Kindern erste Grünflächen zum Spielen und für die Naherholung angeboten werden.

Daneben sollen für die bisher nicht bebauten Grundstücke ein Anreiz und Impuls für die weitere Entwicklung des Gebietes gegeben werden.

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschließt den Bau von öffentlichen Grünflächen in einem ersten Bauabschnitt sowie einem Kinderspielplatz auf der Grundlage der vorgelegten Planung und des Berichtes. Die notwendigen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2009 mit einem Ansatz von 250.000,00 € auf der Haushaltsstelle 1.5812.9580 zur Verfügung.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

 

 

 

Anlage 1: Übersicht über die entstandene und mit Bauantrag geplante Bebauung

                    sowie die im ersten Bauabschnitt vorgesehenen öffentlichen Grünflächen

 

Norden



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Anlage 2: Ausschnitt aus dem Bebauungsplangebiet Nr. 56 „An den Klostergründe“

 

 





 



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