Sachverhalt: 1.
Ausgangssituation Die geplanten öffentlichen Grünflächen sowie der geplante
Kinderspielplatz liegen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 56 „An
den Klostergründen“. Der Bebauungsplan ist seit dem 16.06.2003 rechtskräftig. Die
Umlegung und Zuteilung der Grundstücke ist erfolgt. Für die Herstellung der
öffentlichen Grünflächen einschließlich zweier Kinderspielplätze liegt eine
Kostenschätzung vom 04.12.2002 in Höhe von 490.000,00 € vor. Im gültigen Investitionsprogramm
2008-2012 ist für das Haushaltsjahr 2009 ein Kostenansatz von 250.000,00
€ vorgesehen. Für ein kleines Bauquartier im Nordwesten des Gebietes
wurden im Rahmen von vorgezogenen Maßnahmen im Jahr 2008 ein Teil der Straßen begleitenden
Grünflächen mit Straßenbäumen sowie am Westrand des Gebietes die öffentlichen
Grünflächen mit einem ersten Teilstück des geplanten Wegesystems hergestellt. Zwischenzeitlich sind im Zentrum des Bebauungsplangebietes
sowie am Nordwest- und Südrand mehrere zusammenhängende Baueinheiten entstanden
(vgl. Anlage 1). Es verbleiben jedoch noch umfangreiche Teilflächen, für die
bisher keine Bauanträge vorgelegt wurden. 2. Weiteres Vorgehen Wie in Anlage 1 dargestellt sollen der zwischen den
Bauquartieren WA 6 und WA 9 geplante Kinderspielplatz (vgl. auch Anlage 2)
sowie die am Westrand der Bebauung vorgesehene Grünfläche mit einem Fußweg
hergestellt werden. Zusätzlich sollen zwei kleinere Querriegel der geplanten
öffentlichen Grünflächen als Verbindungselemente sowie zur Eingrünung
entstandener bzw. kurzfristig geplanter Bebauung umgesetzt werden. Mit den geplanten Grünflächen sollen den neuen Bewohnerinnen
und Bewohnern insbesondere aber den Kindern erste Grünflächen zum Spielen und
für die Naherholung angeboten werden. Daneben sollen für die bisher nicht bebauten Grundstücke ein
Anreiz und Impuls für die weitere Entwicklung des Gebietes gegeben werden. Der
Ausschuss beschließt: Der Ausschuss für
Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschließt den Bau von
öffentlichen Grünflächen in einem ersten Bauabschnitt sowie einem
Kinderspielplatz auf der Grundlage der vorgelegten Planung und des Berichtes.
Die notwendigen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2009 mit einem Ansatz
von 250.000,00 € auf der Haushaltsstelle 1.5812.9580 zur Verfügung. |
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