Bericht
der Verwaltung Nach Art. 70 der
Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziffer 5 und § 24 der Kommunalen
Haushaltsverordnung Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer
Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zu Grunde zu
legen. Dem Schulausschuss
der Stadt Regensburg obliegt die Beratung des Einzelplanes 2 – UA 2000/00
bis UA 2651/02. Dazu dient der beiliegende Verwaltungsentwurf - Auszug des
Investitionsprogramms 2009 bis 2013 - bestehend aus der Aufstellung sämtlicher
Maßnahmen („Querformat“) und aus den Zusammenfassungen. Der
Verwaltungsentwurf - Auszug - des Investitionsprogramms 2009 bis 2013 insgesamt
einschl. der Erläuterung jeder Maßnahme „Hochformat“ wurde bereits
gesondert versandt. - Der vorläufige
Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2009 bis 2013 vom 12.11.2009 steht
unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen der Verwaltung auf Grund
aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen. Gegebenenfalls
werden weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eintreten, vom Referat für
Wirtschaft und Finanzen als Tischvorlage nachgereicht. Der
Schulausschuss beschließt: Dem Verwaltungs-
und Finanzausschuss sowie dem Stadtrat wird empfohlen, die im Entwurf des
Investitionsprogramms 2009 bis 2013 im Einzelplan 2 – UA 2000/00 bis UA
2651/02 – enthaltenen Maßnahmen, einschließlich der Änderungen und
Empfehlungen in der Beratung, in das Investitionsprogramm 2009 bis 2013
aufzunehmen. Der Schulausschuss nimmt zur Kenntnis, dass zur Finanzierung des Investitionsprogramms 2009 bis 2013, einschließlich der mit diesem Beschluss behandelten Maßnahmen, eine Neu-verschuldung nicht zu vermeiden sein wird.
Anlagen: Investitionsprogramm 2009 bis 2013 |
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