1. Sachverhalt Der seit 1.
Dezember 2005 geltende qualifizierte Mietspiegel wurde zum 1. Dezember 2007 im
Indexverfahren fortgeschrieben. Er muss nun, um
seinen Status als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558 BGB beizubehalten,
nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen neu erstellt werden. Den Auftrag dafür
erhielten Prof. Dr. W. Oberhofer und Dr. B. Schmidt (STAT- Plan bzw. Ema-Institut). Im Vorfeld wurden
die bereits 2005 verwendeten Fragebögen überarbeitet und mit den
Interessenvertretern der Vermieter und Mieter abgestimmt. Auf die
Umfrageaktion wurde in der örtlichen Presse hingewiesen. Sie wurde während der
Sommermonate durchgeführt. Das Ergebnis bzw.
der Entwurf des Mietspiegels 2010 wurde im Arbeitskreis Mietspiegel mehrfach
eingehend erörtert. Teilgenommen haben
neben Vertretern des Amtes für Städtebauförderung und Vergaben: Ema-Institiut Herr Dr.
Schmidt Haus- und
Grundbesitzerverein Herr Volk,
Frau Fröhler- Schlachter Mieterbund
Regensburg e.V. Herr
Schindler bzw. in Vertretung Herr Eifler Mieterverein
Regensburg und Umgebung e.V. Herr Bauer STAT-Plan Herr
Prof. Dr. Oberhofer Den Mitgliedern des
Arbeitskreises wurde der Mietspiegel-Entwurf zur Verfügung gestellt. Die dazu
vom Haus- und Grundbesitzerverein (08.12.2009) und dem Mieterverein Regensburg
und Umgebung e.V. (10.12.2009) per E-Mail vorgelegten Anregungen wurden den
Mitgliedern des Arbeitskreises zur Stellungnahme weitergeleitet. In der
Diskussion ergaben sich insbesondere bei den einzelnen Tabellen Änderungen bzw.
eine greifbarere Fassung, wobei die Sachkunde der Interessenvertreter sehr
zweckdienlich war. Seitens des
Arbeitskreises erfolgte somit bereits eine Anerkennung des qualifizierten
Mietspiegels gemäß § 558 d BGB. Daneben legte der
Arbeitskreis bereits jetzt fest, dass er infolge der allgemein angespannten
Haushaltslage, im Jahr 2012 mit einer Indexfortschreibung einverstanden ist. Diese mit geringem
Aufwand verbundene Möglichkeit ist im BGB § 558 d geregelt, spätestens nach
vier Jahren ist aber wieder eine Neuerhebung erforderlich. 2. Erläuterungen
zum Mietspiegel 2010 ·
Vorbemerkung Der
Mietspiegel 2005 wurde bereits nach anerkannten statistischen Methoden
erstellt, sodass es sinnvoll ist, bei der Analyse von Veränderungen des
Mietpreisniveaus in den letzten Jahren von diesem Mietspiegel auszugehen und
die prozentualen Änderungen auf vier Jahre zu verteilen. ·
Basismiete (Tabelle 1) Die
durchschnittliche Basismiete betrug 2005 5,96 Euro/qm und beträgt 2010 6,55
Euro/qm. Dies entspricht einer Steigerung von 10% in vier Jahren. Ebenso ist es
wie vor 2 Jahren so, dass die Mietpreise von Wohnungen mit kleinerer Wohnfläche
prozentual weniger zugenommen haben als solche mit einer größeren Wohnfläche.
Ein Grund dafür dürfte die Tatsache sein, dass verstärkt kleinere Wohnungen
gebaut wurden, wodurch das Angebot an kleineren Wohnungen gestiegen ist und der
Mietpreis etwas gedrückt wurde. ·
Baujahr (Tabelle 2) Bis auf
die beiden letzten Baualtersklassen wurden dieselben wie 2005 und 2007
verwendet. Die Zu- und Abschläge haben sich kontinuierlich entwickelt. Auch im
Mietspiegel 2010 wird bei nachträglich erstelltem Wohnraum (Dachausbau,
Anbauten, etc.) sowie kernsanierten Altbauten das Jahr der Fertigstellung als
Baujahr verwendet. ·
Wohnlage (Tabelle 3) In
dieser Tabelle ergab sich eine räumliche
Änderung. Während im Mietspiegel 2005 bzw. 2007 durch das Merkmal
„Zentrum“ die Lage „historische Altstadt und die beiden
Wöhrde“ erfasste, ist im Mietspiegel 2010 die Zentrumslage entsprechend
den Befragungen auf Stadtamhof und nach Norden bis zur Frankenstraße ausgedehnt.
Weiterhin beschreibt der Begriff „Zentrum“ ein zusätzliches
Lagemerkmal und eine Wohnung im Zentrum kann zusätzlich eine gute oder mittlere
oder einfache Wohnlage aufweisen. Analog zum Mietspiegel 2005 bzw. 2007 wird
die Qualität der Wohnlage im Wesentlichen durch die Art der Bebauung, den Grad
der Begrünung, die Belästigungen durch den Verkehr und durch Rauch, Staub, usw.
beeinflusst. ·
Haus- bzw. Wohnungstyp (Tabelle 4) In
dieser Tabelle ergab sich eine geringere Anzahl von Wohnungstypen, da für den
Typ „Reihenhaus“ nicht genügend verwertbare Daten vorlagen. Die
deutliche Verringerung des Zuschlags für
Wohnungen mit Maisonetten bzw. Galerien erklärt sich vermutlich dadurch,
dass dieser Wohnungstyp, vermutlich auch aus energetischen Überlegungen heraus,
nicht mehr nachgefragt ist. ·
Heizungs- bzw. Sanitärausstattung (Tabelle 5) Bei
dieser Tabelle ist gegenüber 2005 das Merkmal „Zentralheizung“
dahingehend neu definiert worden, dass die Beheizung nicht mehr ausschließlich
von einer zentralen Stelle „außerhalb“ der Wohnung erfolgen muss,
da dies z.B. die Gas-Etagenheizung innerhalb der Wohnung schlechter stellen
würde und dies nicht erwünscht ist. ·
Wohnungsausstattung (Tabelle 6) Tabelle
6 wurde hinsichtlich des Merkmals „einfache Wohnungsausstattung“
auf einen aktuellen Stand gebracht, indem die Besonderheiten bezüglich der
Schalldämmung, der Anschlussmöglichkeiten für Fernsehempfang und des Zustands
der Fußböden ergänzt wurden. ·
Wärmetechnische Beschaffenheit (Tabelle 7) Tabelle
7 beinhaltet die ausschlaggebenden Angaben, die den Mietspiegel 2010 als
„ökologischen“ Mietspiegel qualifizieren. Über den kWh-Wert ist der
Energieaufwand beschrieben, der für die Beheizung und Warmwasserbereitung eines
Gebäudes erforderlich ist oder tatsächlich verbraucht wird. Der kWh-Wert ist im
Energiepass des Gebäudes dokumentiert. ·
Der Mietspiegel 2010 wird wieder in den Internetauftritt der
Stadt Regensburg eingestellt werden. Ebenfalls wird dort auch eine
Online-Berechnung der individuellen ortsüblichen Vergleichsmiete möglich sein. 3. Verfahren Nach § 558 d BGB
ist es neben einer wissenschaftlich anerkannten Methodik bei der Erstellung
erforderlich, dass die Gemeinde oder die
Interessenverbände der Vermieter und der Mieter den Mietspiegel als „qualifizierten
Mietspiegel“ anerkennen. Um einen breiten
Konsens zu erzielen, sollten weiterhin beide Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
Der
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen empfiehlt / der
Stadtrat beschließt, den Regensburger Mietspiegel 2010 (siehe Anlage) als
qualifizierten Mietspiegel nach § 558 d BGB anzuerkennen.
Anlagen: Mietspiegel 2010
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||