Vorlage - VO/09/5089/70  

 
 
Betreff: Fahrzeug- und Gerätebeschaffung 2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
02.02.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                             

 

Sachverhalt: 

 

Für die Kosten rechnenden Einrichtungen und für den Fuhrpark der Stadt ist vorgesehen, mehrere Fahrzeuge und Gerätschaften zu ersetzen.

 

Durch den permanenten Einsatz sind die Fahrzeuge in ihrer Substanz verschlissen und wer­den zunehmend reparaturanfällig, so dass längere und häufigere Werkstattaufenthalte nicht zu vermeiden sind. Die daraus resultierenden Ausfallzeiten und die hohen Kosten für die Re­paratur von Altfahrzeugen sind im Sinne einer wirtschaftlichen und ressourcenverantwortli­chen Betriebsführung nicht tragbar und sollten daher vermieden werden. Die KGSt gibt als Richtwert für Fahrzeuge mit starker Auslastung eine Einsatzdauer von 10 Jahren und bei Bür­gersteigkehrmaschinen von 6 Jahren vor; diese Werte sind z. T. weit überschritten.

 

Die rechtzeitige Ersatzbeschaffung bietet folgende Vorteile

 

- kostspielige Reparaturen an Altfahrzeugen können unterbleiben

- die 2-, teilweise bis zu 3-jährige Garantiezeit auf Neufahrzeuge senkt die Unterhalts-

  kosten

- die verbesserte Motorentechnik von Neufahrzeugen reduziert den Kraftstoffverbrauch

- niedrige Grenzwerte beim Schadstoffausstoß von Neufahrzeugen reduzieren die Fein-

  staub- und Umweltbelastung

- die Einsatzbereitschaft wird gesichert; die Dienststellen und Kosten rechnenden Einrich-

  tungen können dadurch die übertragenen Aufgaben in vollem Umfang wahrnehmen.

 

Der Entwurf des Investitionsprogramms 2009 bis 2013 sieht für das Jahr 2010 die Ersatz-beschaffung folgender Fahrzeuge und Geräte vor:

 

 

1. Fahrzeuge für Kostenrechnende Einrichtungen

Bezeichnung

Amtl. Kennzeichen

Baujahr

Eingeplante Finanzmittel

Müllwagen

R-2810

1999

210.000 Euro

LKW mit Ladekran

R-2724

1995

210.000 Euro

Kleinkehrmaschine

R-2932

2002

95.000 Euro

Kleinkommunalfahrzeug

R-2919

1997

90.000 Euro

Gabelstapler

R-2917

1991

95.000 Euro

 

 

Summe 1:

700.000 Euro

 

 

2. Fahrzeuge für sonstige städtische Einrichtungen

Bezeichnung

Amtl. Kennzeichen

Baujahr

Eingeplante Finanzmittel

LKW mit Ladekran

R-2723

1995

185.000 Euro

LKW bis 3,5 to - Kasten

R-2733

2000

48.000 Euro

Kombi

R-2654

2000

32.500 Euro

Kombi

R-2673

2000

32.500 Euro

PKW

R-2638

1998

17.000 Euro

PKW

R-2639

1998

17.000 Euro

PKW

R-2640

1998

17.000 Euro

PKW

R-2641

1998

17.000 Euro

PKW

R-2642

1998

17.000 Euro

PKW

R-2643

1998

17.000 Euro

 

 

Summe 2:

400.000 Euro

 

 

Gesamt 1+2:

1.100.000 Euro

 

 

 

3. Geräte für den Winterdienst

Bezeichnung

Amtl. Kennzeichen

Baujahr

Eingeplante Finanzmittel

Schneepflug

P 154

1984

20.000 Euro

Aufsatzstreuer

A 104

1993

50.000 Euro

 

 

Summe 3:

70.000 Euro

 

Alternativ zum Kauf eines Fahrzeugs sind grundsätzlich Leasing und Miete denkbar. Für die Müllwagen wurden verwaltungsseitig die Beschaffungsvarianten geprüft, wobei als Ergebnis festzustellen war, dass sowohl Leasing wie auch Miete im Vergleich zum Kauf für die Stadt Regensburg wirtschaftlich ungünstiger sind.

 

Bei Standard-Pkw jedoch gibt es derzeit Leasingangebote, die im Vergleich zum Kauf dieser Fahrzeuge wirtschaftlicher sind. In diesem Bereich wird der Markt zum jeweiligen Beschaf-fungszeitpunkt zu erkunden sein, um die günstigere Variante zu wählen.

 

Nachdem die für diese Beschaffungen notwendigen Mittel im Entwurf des Investitionspro-grammes 2009 – 2013 vorgesehen sind, wird dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen vorgeschlagen, den o. g. Beschaffungsmaßnahmen zuzu-stimmen.

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Den in der Beschlussvorlage genannten Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen und Geräten  wird nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel zugestimmt.