Vorlage - VO/10/5112/65  

 
 
Betreff: Vollzug des BayStrWG; Widmung einer Verkehrsfläche zum öffentlichen Feld- und Waldweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
02.02.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt: 

 

Anlage:            1 Lageplan 

 

Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführte und auf dem beiliegendem Lageplan schraffiert dargestellte Straße bzw. Straßenteilfläche dient der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken. Die Straße bzw. Straßenteilfläche ist ausgebaut. Entsprechend seiner Verkehrsbedeutung ist die Straße bzw. Straßenteilfläche zum öffentlichen Feld- und Waldweg nach Art. 53 Nr. 1 BayStrWG zu widmen.

 

Die Stadt Regensburg ist Eigentümerin der Straßengrundstücke. Die Widmungsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 BayStrWG sind somit erfüllt.

 

Mit der Widmung zum öffentlichen Feld- und Waldweg erhält die genannte Verkehrsfläche ihren öffentlichen Charakter und steht der Allgemeinheit unwiderruflich zur Benutzung im Rahmen ihrer Verkehrsbedeutung zur Verfügung. Erst durch ein förmliches Einziehungsverfahren kann der öffentliche Charakter dieser Straße wieder aufgehoben werden.

 

Die Straßenbaulast für einen ausgebauten Feld- und Waldweg trägt gemäß Art. 54 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG die Stadt Regensburg.

 

 

Name

Anfangspunkt

Endpunkt

Länge//km

Am Pflanzgarten

Anlage 1

Südliche Grundstücksgrenze des Flurstücks mit der Fl.Nr. 120/5, Gem. Großprüfening

Nördliche Grundstücksgrenze des Flurstücks mit der Fl.Nr. 120/5, Gem. Großprüfening

0,075

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die im Bericht der Verwaltung genannte und auf dem beiliegendem Lageplan schraffiert dargestellte ausgebaute Straße bzw. Straßenteilfläche wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg gemäß Art. 53 Nr. 1 BayStrWG gewidmet.

 

Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.

 

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Am Pflanzgarten (26 KB)