Vorlage - VO/10/5113/65  

 
 
Betreff: Vollzug des BayStrWG; Widmung von Verkehrsflächen zu beschränkt-öffentlichen Wegen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
02.02.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Sachverhalt: 

 

Anlage:            7 Lagepläne

 

Die in der nachfolgenden Tabelle unter Nr. 1 bis 7 aufgeführten und auf den beiliegenden Lageplänen schraffiert dargestellten Verkehrsflächen dienen dem öffentlichen Fußgänger- und Radverkehr, sind aber bisher nicht als öffentliche Verkehrsflächen nach dem BayStrWG gewidmet. Sie stellen somit derzeit private Grundstücksflächen der Stadt Regensburg dar, die der Öffentlichkeit durch Duldung zur Benutzung offenstehen.

 

Entsprechend ihrer tatsächlichen Bedeutung für den öffentlichen Verkehr, sind diese Flächen zu beschränkt-öffentlichen Wegen gem. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zu widmen, um dem dort stattfindenden öffentlichen Verkehr eine gesicherte Rechtsgrundlage zu verschaffen.

 

Mit der Widmung zum beschränkt-öffentlichen Weg erhalten die genannten Verkehrsflächen

ihren öffentlichen Charakter und stehen der Allgemeinheit unwiderruflich zur Benutzung im Rahmen ihrer Verkehrsbedeutung zur Verfügung. Erst durch ein förmliches Einziehungsverfahren kann der öffentliche Charakter dieser Wege wieder aufgehoben werden.

 

Die Stadt Regensburg ist Eigentümerin der Straßengrundstücke. Die Widmungsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 BayStrWG sind somit erfüllt.

 

Die Straßenbaulast für die nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen trägt die Stadt Regensburg gemäß Art. 54a Abs. 1 BayStrWG.

 

Nr.

Name

Anfangspunkt

Endpunkt

Länge/km

1

Weg zwischen Benzstraße und Spandauer Straße

Anlage 1

Benzstraße

Grundstück mit der FlNr. 403/51, Gem. Burgweinting; bei Spandauer Straße 10

0,100

2

Weg auf FlNr. 403/51, Gem. Burgweinting

Anlage 2

Westecke des Grundstücks mit der FlNr. 403/9, Gem. Burgweinting

Westecke des Grundstücks mit der FlNr. 403/25, Gem. Burgweinting

0,100

3

Weg zwischen Marienstraße und Schöneberger Straße

Anlage 3

Marienstraße

Schöneberger Straße bei HsNr. 13

0,060

4

Weg auf FlNr. 403/105, Gem. Burgweinting

Anlage 4

Weg zwischen Marienstraße und Schöneberger Straße

Spandauer Straße bei HsNr. 10

0,020

5

Weg bei Schöneberger Straße, HsNr. 13

Anlage 5

Nordecke des Grundstücks mit der FlNr. 403/80, Gem. Burgweinting

Weg auf FlNr. 403/51, Gem. Burgweinting

0,010

6

Weg bei Schöneberger Straße, HsNr. 22

Anlage 6

Nordecke des Grundstücks mit der FlNr. 403/89, Gem. Burgweinting

Weg auf FlNr. 403/51, Gem. Burgweinting

0,010

7

Weg bei Merowingerstraße

Anlage 7

Merowingerstraße

0,046 km südlich vom Anfangspunkt

0,046

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (34 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 (37 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 (37 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 (39 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 (40 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 (36 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 7 (38 KB)