Sachverhalt: Anlage: 2
Lagepläne „Der
Alte Prüller Weg“ ist zum „öffentliche Feld- und Waldweg (nicht
ausgebaut)“ nach Art. 53 Nr. 1 BayStrWG mit dem Anfangspunkt
„Einmündung Gemeindeverbindungsstraße Islinger Weg“ und dem
Endpunkt „Im Feld FlNr. 403/215, Gem. Burgweinting“ gewidmet (Anlage
1). Im Rahmen der öffentlichen Widmung diente der Weg zur Bewirtschaftung von
Feld- und Waldgrundstücken. Mit der Ausweisung des Baugebietes
„Burgweinting Nordwest II, Bebauungsplan Nr. 253“ verlor dieser
öffentliche Feld- und Waldweg seine Verkehrsbedeutung und wurde aufgelöst. Die Bewirtschaftung der angrenzenden Feld- und Waldgrundstücke
wird künftig über die Kirchfeldallee erfolgen. „Der
Prüllerweg“ ist zum “öffentliche Feld- und Waldweg (nicht
ausgebaut)“ nach Art. 53 Nr. 1 BayStrWG mit dem Anfangspunkt
„Galgenbergstraße“ und dem Endpunkt „Flurstück mit der FlNr.
2842/2, Regensburg“ gewidmet (Anlage 2). Im Rahmen der öffentlichen
Widmung diente der Weg der Bewirtschaftung von Feldgrundstücken. Der gewidmete
öffentliche Feld- und Waldweg wird bereits zum Großteil als Feld genutzt und
nicht mehr als Weg. Entsprechend dieser Entwicklung verliert „Der
Prüllerweg“ seine Verkehrsbedeutung als öffentlich gewidmeter Feld- und
Waldweg. Mit Urkunde des Notars Dr. Gschoßmann vom 06.08.2009 wurde ein
Teilstück des gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldweg „Der
Prüllerweg“ aus FlNr. 194/1 (ca. 600 m²) mit Teilflächen aus den
Flurstücken mit der FlNr. 194 (ca. 100 m²) und FlNr. 196 (ca. 500 m²)
getauscht. Die Bewirtschaftung der Feldgrundstücke wird künftig über die
Humboldtstraße erfolgen. Eine neue Wegetrasse zwischen der Humboldtstraße und
der Galgenbergstraße (in der Anlage grün dargestellt) wird nach deren
Herstellung zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Wenn der
Beschluss gefasst wird, das Einziehungsverfahren einzuleiten, muss diese
Einziehungsabsicht öffentlich bekannt gemacht werden (Art. 8 Abs. 2 BayStrWG),
um der Bevölkerung über den einen Zeitraum von drei Monaten die Möglichkeit für
Einwendungen zu geben. Eventuelle Einwendungen sind dann im endgültigen Einziehungsbeschluss
zu würdigen. Seinen öffentlichen Charaker verliert „Der Alte Prüller
Weg“ und „Der Prüllerweg“ mit Rechtskraft der
Einziehungsverfügung. Der
Ausschuss beschließt: Für die
öffentlichen Feld- und Waldwegen „Der Alte Prüller Weg“ und
„Der Prüllerweg“ wird das
straßenrechtliche Einziehungsverfahren nach Art. 8 BayStrWG eingeleitet.
Anlagen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||