Vorlage - VO/10/5114/65  

 
 
Betreff: Vollzug des BayStrWG; Einleitung des straßenrechtlichen Einziehungsverfahrens für öffentliche Feld- und Waldwege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
02.02.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Sachverhalt: 

 

Anlage:            2 Lagepläne 

 

 

„Der Alte Prüller Weg“ ist zum „öffentliche Feld- und Waldweg (nicht ausgebaut)“ nach Art. 53 Nr. 1 BayStrWG mit dem Anfangspunkt „Einmündung Gemeindeverbindungsstraße Islinger Weg“ und dem Endpunkt „Im Feld FlNr. 403/215, Gem. Burgweinting“ gewidmet (Anlage 1). Im Rahmen der öffentlichen Widmung diente der Weg zur Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken. Mit der Ausweisung des Baugebietes „Burgweinting Nordwest II, Bebauungsplan Nr. 253“ verlor dieser öffentliche Feld- und Waldweg seine Verkehrsbedeutung und wurde aufgelöst. Die Bewirtschaftung der angrenzenden Feld- und Waldgrundstücke wird künftig über die Kirchfeldallee erfolgen.

 

„Der Prüllerweg“ ist zum “öffentliche Feld- und Waldweg (nicht ausgebaut)“ nach Art. 53 Nr. 1 BayStrWG mit dem Anfangspunkt „Galgenbergstraße“ und dem Endpunkt „Flurstück mit der FlNr. 2842/2, Regensburg“ gewidmet (Anlage 2). Im Rahmen der öffentlichen Widmung diente der Weg der Bewirtschaftung von Feldgrundstücken. Der gewidmete öffentliche Feld- und Waldweg wird bereits zum Großteil als Feld genutzt und nicht mehr als Weg. Entsprechend dieser Entwicklung verliert „Der Prüllerweg“ seine Verkehrsbedeutung als öffentlich gewidmeter Feld- und Waldweg. Mit Urkunde des Notars Dr. Gschoßmann vom 06.08.2009 wurde ein Teilstück des gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldweg „Der Prüllerweg“ aus FlNr. 194/1 (ca. 600 m²) mit Teilflächen aus den Flurstücken mit der FlNr. 194 (ca. 100 m²) und FlNr. 196 (ca. 500 m²) getauscht. Die Bewirtschaftung der Feldgrundstücke wird künftig über die Humboldtstraße erfolgen. Eine neue Wegetrasse zwischen der Humboldtstraße und der Galgenbergstraße (in der Anlage grün dargestellt) wird nach deren Herstellung zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet.  

 

Wenn der Beschluss gefasst wird, das Einziehungsverfahren einzuleiten, muss diese Einziehungsabsicht öffentlich bekannt gemacht werden (Art. 8 Abs. 2 BayStrWG), um der Bevölkerung über den einen Zeitraum von drei Monaten die Möglichkeit für Einwendungen zu geben. Eventuelle Einwendungen sind dann im endgültigen Einziehungsbeschluss zu würdigen. Seinen öffentlichen Charaker verliert „Der Alte Prüller Weg“ und „Der Prüllerweg“ mit Rechtskraft der Einziehungsverfügung. 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Für die öffentlichen Feld- und Waldwegen „Der Alte Prüller Weg“ und „Der Prüllerweg“ wird das straßenrechtliche Einziehungsverfahren nach Art. 8 BayStrWG eingeleitet.

 

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Der Alte Prüller Weg (165 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Der Prüllerweg (44 KB)