Sachverhalt: Im Stadtgebiet sind
derzeit 31 Einzelbäume bzw. Baumensembles oder flächige Einzelschöpfungen der
Natur als Naturdenkmal ausgewiesen. Gemäß Art. 9 des
Bayerischen Naturschutzgesetzes können Gehölze, welche aufgrund ihrer
naturschutzfachlichen Wertigkeit, ihrer hervorragenden Schönheit, Seltenheit
oder Eigenart oder ihrer ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen,
volks- oder heimatkundlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegen, als
Naturdenkmäler durch Rechtsverordnung geschützt werden. Es ist dann
verboten das Naturdenkmal zu entfernen, zu zerstören, zu beschädigen oder zu
verändern. Ausnahmen werden in der Verordnung in der Regel zwar zugelassen,
sind jedoch eingegrenzt und jeweils nur im öffentlichen Interesse möglich. Der
Schutz der durch Naturdenkmalsverordnung geschützten Bäume geht daher weiter,
als der Schutz, der nach der Baumschutzverordnung gewährt werden kann. Die Pflegekosten
für Naturdenkmale hat die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde, hier die Stadt
Regensburg, zu tragen. Zuletzt hat die
Stadt Regensburg im Jahr 2003 zwei neue Naturdenkmalsverordnungen (Robinie an der
Theodor-Körner-Straße und Stieleiche in der Ludwig-Eckert-Straße) erlassen. Der Eigentümer des
Grundstücks Yorckstr. 1, stellte mit Schreiben vom 06. Mai 2009 Antrag auf
Ausweisung des japanischen Schnurbaums auf seinem Grundstück zum Naturdenkmal. Aus Sicht der
Verwaltung ist eine Unterschutzstellung des Baumes aufgrund seiner
naturschutzfachlichen Wertigkeit gerechtfertigt. Nach Begutachtung
durch das städtische Gartenamt wurde er
vor ungefähr 80 Jahren, beim Bau der dortigen Wohnhäuser, angepflanzt. Er
stockt grenznah zum Nachbarn und überragt mit seinem Astwerk sowohl das
Gartengrundstück des Eigentümers, als auch die Freianlagen der benachbarten
Wohnanlagen. Der Baum hat einen
Stammumfang von 420 cm. Er ist wüchsig, vital und weist keine
vitalitätsbedingten Störungen auf. Er verzweigt sich in drei Hauptstämme und
ist etwa 20m hoch. Seine Krone dürfte mehr als 20 m Durchmesser umfassen. Anlage: 1 Lageplan Der
Ausschuss beschließt: Der
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beauftragt die
Verwaltung damit, das Verfahren auf Ausweisung eines Naturdenkmales für den auf
dem Grundstück Yorckstr. 1 befindlichen japanischen Schnurbaum einzuleiten.
Anlagen: |
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