Vorlage - VO/10/5169/65  

 
 
Betreff: Unterhaltsarbeiten an Brücken im Stadtgebiet Haushaltsjahr 2010
-Maßnahmenbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
16.03.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

0. Allgemeines

 

0. Aufgaben und Pflichten der Stadt Regensburg als Baulastträger der Brücken im Stadtgebiet

 

Das Straßennetz der Stadt Regensburg umfasst eine Länge von insgesamt 380 km. In Ausfüllung des Art. 57 Abs. 1 GO (Schaffung der Verkehrsinfrastruktur im Rahmen der Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises) bestimmt Art. 47 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Regensburg zum Straßenbaulastträger, d.h. alle mit dem Bau und dem Unterhalt zusammenhängenden Aufgaben für alle Gemeindestraßen im Stadtgebiet (Gemeindeverbindungsstraßen und Ortsstraßen) obliegen der Stadt Regensburg. Zudem obliegen gemäß § 5 Bundesfernstraßengesetz der Stadt Regensburg im Hinblick auf die Straßenbaulast auch alle Bundesstraßen im Bereich zwischen den Ortsdurchfahrten im Stadtgebiet.

Nachdem die Brücken sowie alle zugehörigen Ingenieurbauwerke, wie Stützmauern und Lärmschutzwände, ein Teil der Straße sind, gelten die Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Bereich der Gemeindestraßen auch für alle Brücken und zugehörigen Ingenieurbauwerke. Im Bereich des Stadtgebietes befinden sich laut Bauwerksverzeichnis 80 Brücken, 20.800 m² Stützmauern und 10.600 m² Lärmschutzwände, für welche der Stadt Regensburg die Baulastträgerschaft obliegt.

 

Darüber hinaus bestimmt Art. 72 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, dass seitens der Stadt Regensburg von den Bediensteten des Tiefbauamtes die Unterhaltung der Straßen und Brücken in Ausübung eines öffentlichen Amtes, also hoheitlich, wahrgenommen werden (Amtspflicht). Gleiches gilt für die Überwachung und Erhaltung der Verkehrssicherheit der Straßen und Brücken. Alle Straßen, Brücken und zugehörigen Ingenieurbauwerke sind somit so zu unterhalten, dass sie den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung genügen.

 

Auf der Grundlage der Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Bauwerksprüfungen im Jahr 2009 sind für das Jahr 2010 für die Planung und Durchführung der Unterhaltungsarbeiten an den städtischen Brücken und den zugehörigen Ingenieurbauwerken folgende Maßnahmen vorgesehen und im Haushaltsplan eingestellt:

 

 

1. Laufender Unterhalt an Brücken, Stegen und Stützmauern und Lärmschutzwänden

 

Folgende wesentliche Leistungen sind zu erbringen:

 

Reinigungsarbeiten:

 

-          Spülen von Entwässerungseinrichtungen wie Brückenabläufe, Längs-, Fall- und Grundleitungen einschließlich Revisionsschächte

 

-          Säubern von Brückenübergangskonstruktionen, Lagern und Auflagerbänken

 

-          Reinigen von Holzbelägen auf Stegen

 

Reparaturarbeiten:

 

-          Instandsetzung von beschädigten Beton- und Stahlbetonbauteilen

 

-          Korrosionsschutz von Stahlbauteilen und Geländern

 

-          Erneuerung von Fugenabdichtungen auf Brücken

 

-          Instandsetzen von Natursteinen in Stützmauern

 

-          Schadensbeseitigungen, die bei Brückenkontrollen und -prüfungen festgestellt werden

 

-          Ergänzung von Brückenbeschilderungen

 

Beihilfe bei Brückenprüfungen

 

wie Bereitstellung von Stand- und Hängegerüsten, Brückenuntersichtsgeräte und Hubsteiger.

 

Teilerneuerung von Fahrbahn, Radweg- und Gehwegbelägen

 

sowie Nachschneiden und Vergießen von Dehnungsfugen auf Brücken

 

Die dafür anfallenden Kosten betragen                                              260.000,-- €

 

2. Erneuerung von Geländerbeschichtungen an Brücken

 

Die Beschichtung der Geländer auf folgenden Brücken ist abgewittert, z.T. sind die Pfostenfüße angerostet. Zur dauerhaften Erhaltung der Schutzeinrichtungen sind die Geländer zu reinigen und neu zu beschichten sowie der schadhafte Pfostenverguss zu erneuern.

Osttangente: An der Irler Höhe, Max-Planck-Straße, Schwabelweiser Brücke Westseite,

 

Die dafür anfallenden Kosten betragen                                              60.000,-- €

 

 

 

3. Brückenprüfungen

 

Für folgende Brücken sind im Jahr 2010 Brückenprüfungen durchzuführen, die an Ingenieurbüros vergeben werden:

 

Brückenhauptprüfungen:

-          Eiserner Steg

-          Stützmauern in der Frankenstraße

-          Aubachbrücken 2 Stück

 

Einfache Brückenprüfungen:

-          Frankenbrücke

-          Aubachbrücken 6 Stück

-          Geh- und Radwegunterführung B8 nach Barbing

-          Brandlberger Brücke

-          CRC – Brücke

-          Holzgartenbrücke

-          Osttangene Einhauser Brücke, Max-Planck-Straße, Straubinger Straße,

-          Reinhausener Brücke

-          Schwabelweiser Eisenbahnsteg

-          Peterstorbrücke

-          Stützmauern 13 Stück

-          Lärmschutzwände 5 Stück

 

Die veranschlagten Kosten für Brückenprüfungen betragen                         40.000,-- €

 

4. Kappenbeschichtung auf der Schwabelweiser Brücke Westseite mit Verkehrssicherung

 

Die Beschichtung der westlichen Kappe mit Notgehweg der Schwabelweiser Brücke ist abgewittert und zum Teil unterrostet. Zur Vermeidung von weiteren Korrosionsschäden an der Konstruktion ist der bestehende Teerepoxidbelag abzutragen und umweltgerecht zu entsorgen. Die Stahlkonstruktion ist mit einem neuen Dünnschichtbelag zu schützen. Zur Verkehrssicherung ist eine Gleitwand erforderlich, da die bestehende Schutzplanke abgebaut werden muss.

 

Die veranschlagten Kosten betragen                                                 150.000,-- €

 

5. Beschichtungsausbesserungen an der Eisernen Brücke und am Safferlinger Steg

 

Bei den Bauwerksprüfungen 2009 wurden an beiden Brücken Korrosionsschäden festgestellt, die zu beheben sind, bevor die Konstruktion Schaden nimmt. 

 

Die veranschlagten Kosten für die Sanierung betragen                                 50.000,-- €

 

6. Erneuerung von Entwässerungsrohren an der Schwabelweiser Brücke

 

Die flexiblen Rohre im Bereich der Übergangskonstruktionen sind porös und gebrochen. Sie können an den vorgesehen Anschlussstutzen nur noch behelfsmäßig befestigt werden und lösen sich immer wieder. Die Rohrleitungen sind auszutauschen und die Konstruktion ist wartungsfreundlicher umzubauen.

 

Die veranschlagten Kosten für die Sanierung betragen                                             20.000,-- €

 

7. Erneuerung des Holzbelages auf der Hafengleisbrücke

 

Bei dem Holzbelag auf der Hafengleisbrücke sind die Dielen in den Befestigungsbereichen aufgerissen. Sie können nicht mehr sicher befestigt werden. Der Belag ist zu erneuern.

 

Die veranschlagten Kosten für die Erneuerung des Belags betragen                       20.000,-- €

 

 

 

 

Zusammenstellung der Kosten

 

1. Allgemeine Brückenunterhaltsarbeiten                                                                   260.000,-- €

2. Erneuerung der Geländerbeschichtungen an Brücken                                            60.000,-- €

3. Bauwerksprüfungen                                                                                                  40.000,-- €

4. Kappenbeschichtung auf der Schwabelweiser Brücke Westseite mit

Verkehrssicherung                                                                                                 150.000,-- €

5. Beschichtungsausbesserungen an der Eisernen Brücke und am

Safferlinger Steg                                                                                                      50.000,-- €

6. Erneuerung von Entwässerungsrohren an der Schwabelweiser Brücke    20.000,-- €

7. Erneuerung des Holzbelages auf der Hafengleisbrücke                                          20.000,-- €

 

Gesamtkosten:                                                                                                           600.000,-- €

 

 

Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf auf der Haushaltsstelle 0.6488.5141 veranschlagt.

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die im Bericht aufgeführten Unterhaltsarbeiten an Brücken, Stegen, Stützmauern und an Lärmschutzwänden im Stadtgebiet sind im Haushaltsjahr 2010 durchzuführen.

 


 

Anlagen: