Vorlage - VO/10/5190/65  

 
 
Betreff: Sonderinvestitionen im Rahmen des Konjunkturprogramms II;
Lärmsanierung an Kommunalstraßen durch den Einbau lärmarmer Fahrbahnbeläge auf 4 Straßenabschnitten
Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
16.03.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.03.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Sachverhalt: 

 

Anlagen:          4 Übersichtskarten mit Maßnahmen des Konjunkturprogramms

                        1 Lageplan zur Erneuerung des Mischwasserkanals in der Hornstraße

(jeweils farbig, DIN-A4-Querformat, unmaßstäblich)

 

1                         Ausgangslage

1.1                   Im Rahmen des Zweiten Konjunkturprogramms der Bundesregierung sollen Zukunftsinvestitionen der Kommunen gefördert werden. Nach dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen – Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG) ist einer der Förderbereiche die Lärmsanierung kommunaler Straßen. Hierzu sind vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Fördergrundsätze erstellt worden, welche am 06.03.09 in Kraft getreten sind. Die Bayerische Staatsregierung hat zudem mit Bekanntmachung vom 3.3.2009 für alle Auftragsvergaben, welche zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II in den Jahren 2009 und 2010 getätigt werden, Beschleunigungsmaßnahmen zugelassen.

 

1.2                   Am 27.04.2009 hat der Stadtrat grundsätzlich beschlossen (VO/09/4279/20), 4 Straßenabschnitte mit lärmarmen Fahrbahnbelägen herzustellen, diese zur Förderung anzumelden und in den Jahren 2010 und 2011 zu realisieren. Ende April 2009 erfolgte die Anmeldung bei der Regierung der Oberpfalz. Nachdem eine Vorabprüfung ergab, dass zwei gemeldete Maßnahmen nicht förderwürdig wären, wurden als Ersatz dafür zwei neue Maßnahmen Ende Mai 2009 nachgemeldet. Mitte Juli 2009 hat die Regierung der Oberpfalz mitgeteilt, dass drei der vier Maßnahmen in das Förderprogramm aufgenommen wurden. Die Entscheidung über die vierte Maßnahme wurde zurückgestellt. Ende Juli 2009 wurden bei der Regierung der Oberpfalz die entsprechenden formellen Förderanträge gestellt.

2                         Darstellung der Maßnahmen

 

2.1                   Maßnahmenkriterien

Für die Lärmsanierung in Form von lärmarmen Fahrbahnbelägen waren gemäß den Fördergrundsätzen folgende Kriterien wesentlich:

- Zusätzlichkeit der Investition

- Verwirklichung der Maßnahme bis spätestens Ende 2011

- vorhandener Fahrbahnbelag älter als 10 Jahre bzw. besonders laut

- hohe Verkehrsbelastung, große Anzahl Lärmbetroffener, besonders schützenswertes Umfeld

- Innovativität, Kosten und Effizienz der Maßnahme

Für die Effizienz wichtig sind u.a. Fahrgeschwindigkeiten von mindestens 50 km/h, geringer Abstand von Wohnbebauung zur Straße, Verhältnis des baulichen Kostenaufwandes zum Schutzzweck.


 

2.2                   Ausgewählte Straßenabschnitte für den Einbau lärmarmer Fahrbahnbeläge

(DTV: durchschnittliche, tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24h)

- auf die in Anlage beigefügten Übersichtskarten wird verwiesen -

 

-          Landshuter Straße zw. Furtmayr- und Prinz-Rupprecht-Straße

-          Länge: 500 m, DTV=27.000 Kfz/24h, Sanierung beider Richtungsfahrbahnen.

 

-          Kirchmeierstraße zw. Klenze- und Bischof-Wittmann-Straße

-          Länge: 1000 m, DTV=25.000 Kfz/24h, Sanierung beider Richtungsfahrbahnen

 

-          Clermont-Ferrand-Allee/Altdorferstraße zw. Boessner- u. Gumpelzhaimer­straße

-          Länge: 1100 m, DTV=20.000 Kfz/24h, Sanierung beider Richtungsfahrbahnen.

 

-          Autobahnzubringer Kumpfmühl zw. Augsburger Straße und Klenzestraße

Länge: 800 m, DTV=17.000 Kfz/24h, Sanierung der Südfahrbahn

 

2.3                   Lärmarmer Fahrbahnbelag

 

Es ist bei allen 4 Straßenabschnitten der Einbau eines sogenannten lärmarmen Splittmastixbelages (SMA-LA) als 2,5 cm starke Fahrbahndeckschicht vorgesehen. Der SMA-LA unterscheidet sich vom Standard-Splittmastixasphalt durch eine Spezialrezeptur, wodurch mehr Hohlräume entstehen. Die Rollgeräusche der Reifen auf der Straße werden dadurch verringert, der Schall mehr absorbiert und weniger reflektiert. Der SMA-LA ist in den Fördergrundsätzen ausdrücklich als geeignete lärmmindernde Maßnahme genannt. Denkbare alternative lärmarme Fahrbahnbeläge scheiden mangels Geeignetheit bzw. wegen fehlender Wirtschaftlichkeit aus.

Zur besseren Dauerhaftigkeit dieser Fahrbahnsanierungen in Verbindung mit einer SMA-LA-Deckschicht bedarf es einer hochwertigen Unterlage, der sogenannten Binderschicht. Da diese entweder gar nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, wird ein Teil der bestehenden Asphaltschichten durch einen 8,5 cm starken sogenannten Splittmastixasphaltbinder ersetzt.

Sowohl der SMA-LA als auch der Splittmastixasphaltbinder sind innovative Bauweisen außerhalb der derzeitigen Regelwerke. Beides wurde bereits 2009 im Zuge des Ausbaus der Nordgaustraße auf Teilabschnitten erprobt. Nach den bisherigen Erfahrungen verlief die Bauabwicklung unproblematisch. Das Resultat gab bisher keinen Anlass zu Beanstandungen. Bei Planung und Bauvorbereitung ist eine besondere Sorgfalt und ein gewisser Mehraufwand erforderlich, bei der bauausführenden Firma bedarf es einer entsprechenden Fachkunde und einer auf die Besonderheiten abgestimmten Baustellenlogistik. Dies lag jedoch bisher alles im Rahmen der vorhandenen und kalkulierbaren Möglichkeiten.

Ein finanzieller Mehraufwand infolge der Verwendung des SMA-LA war bei der Versuchsstrecke nicht feststellbar. Geringfügige Mehrkosten entstehen infolge der notwendigen Beratung durch Fachinstitute und durch erweiterte Kontrollprüfungen.

Es ist nicht auszuschließen, dass bei den innovativen Straßenbelägen gegenüber Standardbauweisen mit einer eingeschränkten Lebensdauer zu rechnen ist. Ein gewisses Risiko ist den nicht ausreichend erprobten Verfahren stets immanent. Im Rahmen der Bauvorbereitung und Baudurchführung wird daher ein besonderes Augenmerk auf eine möglichst hohe Haltbarkeit gelegt werden.

 

In der Folge der reinen Oberbauarbeiten werden insbesondere die vorhandenen Borde und Straßenentwässerungseinrichtungen den neuen Verhältnissen angepasst bzw. ertüchtigt und die Markierung erneuert.

 

 

2.4                   Kanalbau

- auf den in Anlage beigefügten Lageplan wird verwiesen -

 

Nach den vorliegenden Ergebnissen der TV – Kanalinspektionen des bestehenden Mischwasserkanals in der Hornstraße ist eine Erneuerung des Kanals (Baujahr 1908) sowie eine Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit nach der Erfordernissen des Generalentwässerungsplanes auf der gesamten Länge von der Alfons-Auer-Straße bis zur Landshuter Straße dringend notwendig. Im Zuge dieser Kanalerneuerung müssen auch die Hausanschlussleitungen und die Straßenentwässerungsleitungen erneuert werden.

Nach der vorläufigen Kostenschätzung des Tiefbauamtes betragen die Erneuerungskosten ca. 900.000 €. Die Ausführung der Hauptarbeiten ist gemäß dem Investitionsprogramm 2009 – 2013 für das Jahr 2013 vorgesehen.

Um jedoch im Bereich der Landshuter Straße den dortigen für das Jahr 2011 geplanten lärmarmen Fahrbahnbelag nicht durch die Kanalbaumaßnahme schon nach kurzer Zeit wieder zu gefährden bzw. zu zerstören, muss die Kanalerneuerung im Kreuzungsbereich Hornstraße – Landshuterstraße vorab in einem 1. Bauabschnitt bereits im Jahr 2010 ausgeführt werden.

 

Umfang der Maßnahme für den 1. Bauabschnitt im Jahr 2010:

- 50 m Kanalneubau DN 1000 Stahlbetonrohr

- 1 Verbindungsbauwerk in  der Landshuter Straße

- 1 Schachtbauwerk in der Hornstraße

- Erneuerung der Straßenentwässerungsleitungen

 

3                         Kosten

Die geschätzten Gesamtkosten für die genannten Straßenabschnitte belaufen sich jeweils auf:

 

Landshuter Straße                                                                ca. 510.000 Euro

Kirchmeierstraße                                                                  ca. 780.000 Euro

Clermont-Ferrand-Allee/ Altdorferstraße                              ca. 930.000 Euro

Autobahnzubringer Kumpfmühl                                            ca. 300.000 Euro

Summe                                                                              ca. 2.520.000 Euro

 

Grundsätzlich werden damit ausschließlich die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Herstellung des lärmarmen Fahrbahnbelages stehenden Leistungen finanziert.

 

Bei der Maßnahme Clermont-Ferrand-Allee / Altdorferstraße sind rd. 30.000 € für einen Umbau der Altdorferstraße nach dem Abzweig der Gumpelzhaimer Straße enthalten. Diese Einmündung entwickelt sich zum Unfallschwerpunkt, weil der Straßenraum nicht der Vorfahrtsberechtigung entsprechend gestaltet ist. Verkehrsregelnde und verkehrstechnische Maßnahme waren bisher nicht ausreichend. Es ist beabsichtigt stadteinwärts der Altdorfer Straße mit geringem baulichem Aufwand den übergeordneten Charakter zu nehmen.

 

Im Zuge der Maßnahmen Clermont-Ferrand-Allee / Altdorfer Straße, sowie in der Landshuter Straße ist zudem eine bestandsorientierte Ertüchtigung der vorhandenen insgesamt 6 Bushaltestellen geplant, um u.a. die Barrierefreiheit für den ÖPNV-Nutzer zu verbessern.

 

Die geschätzten Kosten für den 1. Bauabschnitt der Kanalerneuerung in der Hornstraße belaufen sich auf 200.000,- €.

 

 

4                         Finanzierung

 

Im Investitionsprogramm 2009 – 2013 (Entwurf) sind alle 4 Straßenbaumaßnahmen berücksichtigt; diese sind auf folgenden Haushaltsstellen veranschlagt:

 

Landshuter Straße                                                                  6611.9503

Kirchmeierstraße                                                                    6411.9504

Clermont-Ferrand-Allee/ Altdorferstraße                                6411.9505

Autobahnzubringer Kumpfmühl                                              6611.9502

 

 

Die ersten drei Maßnahmen hat die Regierung der Oberpfalz bereits in das Förderprogramm aufgenommen. Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurde ebenfalls erteilt. Die Entscheidung zur letztgenannten Maßnahme wurde noch zurückgestellt.

Bei der Entscheidung über die Höhe der Zuwendungen werden die Ausschreibungsergebnisse berücksichtigt. Nach den Fördergrundsätzen beträgt der Regelfördersatz 87,5 %. Von Seiten der Stadt wurden jeweils Zuwendungen in Höhe dieses Satzes beantragt. Der Eigenanteil der Stadt wird für alle Maßnahmen zusammen derzeit auf insgesamt rund 325.000 € veranschlagt.

 

Die Finanzierung des 1. Bauabschnittes der Kanalerneuerungsmaßnahme in der Hornstraße im Jahr 2010 ist derzeit im Investitionsprogramm  2009 – 2013 (Entwurf) auf der Haushaltsstelle 1.7017.9509 in Höhe von 200.000 € berücksichtigt.

 

5                         Ausführungszeit

Die Durchführung der Maßnahmen „Kirchmeierstraße“ und „Clermont-Ferrand-Allee / Altdorferstraße“ sind im Laufe des Jahres 2010 vorgesehen, die Durchführung der Hauptarbeiten für die Maßnahmen „Landshuter Straße“ und „Autobahnzubringer Kumpfmühl“ für das Jahr 2011.

Der 1. Bauabschnitt der Kanalerneuerung in der Hornstraße am Knotenpunkt mit der Landshuter Straße wird bereits im Jahr 2010 durchgeführt.

 

Die Bauausführung erfolgt in der Regel unter Aufrechterhaltung des Verkehrs, jedoch muss grundsätzlich mit gewissen verkehrlichen Einschränkungen und insbesondere bei den Asphaltierarbeiten mit kurzzeitigen Sperrungen gerechnet werden.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:

 

Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

Die Maßnahmen zur Lärmsanierung an Straßen in Form eines lärmarmen Splittmastixbelages im Rahmen des Konjunkturprogramms II werden nach Maßgabe der Berichtsvorlage – vorbehaltlich der durch die Regierung der Oberpfalz in Aussicht gestellten Förderung und der Verfügbarkeit des städtischen Finanzierungsanteils – realisiert.

 

Der von der Sammelleitung in der Landshuter Straße abzweigende städtische Mischwasserkanal in der Hornstraße wird einschließlich der Schachtbauwerke und der Straßenentwässerungsleitungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel im Jahr 2010 erneuert.

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_10_5190_65_Anlage_Karte_AutobahnzubringerKumpfmühl (2288 KB)    
Anlage 2 2 VO_10_5190_65_Anlage_Karte_ClermontFerrandAllee_AltdorferStr (1629 KB)    
Anlage 3 3 VO_10_5190_65_Anlage_Karte_Kirchmeierstraße (2221 KB)    
Anlage 4 4 VO_10_5190_65_Anlage_Karte_LandshuterStraße (1634 KB)    
Anlage 5 5 VO_10_5190_65_Anlage_Lageplan_Hornstraße_Mischwasserkanal (115 KB)