Sachverhalt: Anlagen: 4
Übersichtskarten mit Maßnahmen des Konjunkturprogramms 1
Lageplan zur Erneuerung des Mischwasserkanals in der Hornstraße (jeweils farbig, DIN-A4-Querformat,
unmaßstäblich) 1
Ausgangslage 1.1
Im
Rahmen des Zweiten Konjunkturprogramms der Bundesregierung sollen Zukunftsinvestitionen
der Kommunen gefördert werden. Nach dem Gesetz zur Umsetzung von
Zukunftsinvestitionen – Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG) ist einer der
Förderbereiche die Lärmsanierung kommunaler Straßen. Hierzu sind vom Bayerischen
Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Fördergrundsätze erstellt worden,
welche am 06.03.09 in Kraft getreten sind. Die Bayerische Staatsregierung hat
zudem mit Bekanntmachung vom 3.3.2009 für alle Auftragsvergaben, welche zur
Umsetzung des Konjunkturpaketes II in den Jahren 2009 und 2010 getätigt werden,
Beschleunigungsmaßnahmen zugelassen. 1.2
Am
27.04.2009 hat der Stadtrat grundsätzlich beschlossen (VO/09/4279/20), 4
Straßenabschnitte mit lärmarmen Fahrbahnbelägen herzustellen, diese zur Förderung
anzumelden und in den Jahren 2010 und 2011 zu realisieren. Ende April 2009
erfolgte die Anmeldung bei der Regierung der Oberpfalz. Nachdem eine Vorabprüfung
ergab, dass zwei gemeldete Maßnahmen nicht förderwürdig wären, wurden als
Ersatz dafür zwei neue Maßnahmen Ende Mai 2009 nachgemeldet. Mitte Juli 2009
hat die Regierung der Oberpfalz mitgeteilt, dass drei der vier Maßnahmen in das
Förderprogramm aufgenommen wurden. Die Entscheidung über die vierte Maßnahme
wurde zurückgestellt. Ende Juli 2009 wurden bei der Regierung der Oberpfalz die
entsprechenden formellen Förderanträge gestellt. 2
Darstellung der Maßnahmen 2.1
Maßnahmenkriterien Für die Lärmsanierung in Form von
lärmarmen Fahrbahnbelägen waren gemäß den Fördergrundsätzen folgende Kriterien
wesentlich: - Zusätzlichkeit der Investition - Verwirklichung der Maßnahme bis
spätestens Ende 2011 - vorhandener Fahrbahnbelag älter
als 10 Jahre bzw. besonders laut - hohe Verkehrsbelastung, große
Anzahl Lärmbetroffener, besonders schützenswertes Umfeld - Innovativität, Kosten und
Effizienz der Maßnahme Für die Effizienz wichtig sind u.a.
Fahrgeschwindigkeiten von mindestens 50 km/h, geringer Abstand von Wohnbebauung
zur Straße, Verhältnis des baulichen Kostenaufwandes zum Schutzzweck. 2.2
Ausgewählte
Straßenabschnitte für den Einbau lärmarmer Fahrbahnbeläge (DTV: durchschnittliche, tägliche
Verkehrsstärke in Kfz/24h) - auf die in Anlage beigefügten
Übersichtskarten wird verwiesen - -
Landshuter Straße zw. Furtmayr- und Prinz-Rupprecht-Straße -
Länge:
500 m, DTV=27.000 Kfz/24h, Sanierung beider Richtungsfahrbahnen. -
Kirchmeierstraße zw. Klenze- und Bischof-Wittmann-Straße -
Länge:
1000 m, DTV=25.000 Kfz/24h, Sanierung beider Richtungsfahrbahnen -
Clermont-Ferrand-Allee/Altdorferstraße zw. Boessner- u. Gumpelzhaimerstraße -
Länge:
1100 m, DTV=20.000 Kfz/24h, Sanierung beider Richtungsfahrbahnen. -
Autobahnzubringer Kumpfmühl zw. Augsburger Straße und Klenzestraße Länge: 800 m,
DTV=17.000 Kfz/24h, Sanierung der Südfahrbahn 2.3
Lärmarmer
Fahrbahnbelag Es ist bei allen 4 Straßenabschnitten
der Einbau eines sogenannten lärmarmen Splittmastixbelages (SMA-LA) als 2,5 cm
starke Fahrbahndeckschicht vorgesehen. Der SMA-LA unterscheidet sich vom
Standard-Splittmastixasphalt durch eine Spezialrezeptur, wodurch mehr Hohlräume
entstehen. Die Rollgeräusche der Reifen auf der Straße werden dadurch
verringert, der Schall mehr absorbiert und weniger reflektiert. Der SMA-LA ist
in den Fördergrundsätzen ausdrücklich als geeignete lärmmindernde Maßnahme
genannt. Denkbare alternative lärmarme Fahrbahnbeläge scheiden mangels
Geeignetheit bzw. wegen fehlender Wirtschaftlichkeit aus. Zur besseren Dauerhaftigkeit dieser
Fahrbahnsanierungen in Verbindung mit einer SMA-LA-Deckschicht bedarf es einer
hochwertigen Unterlage, der sogenannten Binderschicht. Da diese entweder gar
nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, wird ein Teil der
bestehenden Asphaltschichten durch einen 8,5 cm starken sogenannten
Splittmastixasphaltbinder ersetzt. Sowohl der SMA-LA als auch der
Splittmastixasphaltbinder sind innovative Bauweisen außerhalb der derzeitigen
Regelwerke. Beides wurde bereits 2009 im Zuge des Ausbaus der Nordgaustraße auf
Teilabschnitten erprobt. Nach den bisherigen Erfahrungen verlief die
Bauabwicklung unproblematisch. Das Resultat gab bisher keinen Anlass zu
Beanstandungen. Bei Planung und Bauvorbereitung ist eine besondere Sorgfalt und
ein gewisser Mehraufwand erforderlich, bei der bauausführenden Firma bedarf es
einer entsprechenden Fachkunde und einer auf die Besonderheiten abgestimmten
Baustellenlogistik. Dies lag jedoch bisher alles im Rahmen der vorhandenen und
kalkulierbaren Möglichkeiten. Ein finanzieller Mehraufwand infolge
der Verwendung des SMA-LA war bei der Versuchsstrecke nicht feststellbar.
Geringfügige Mehrkosten entstehen infolge der notwendigen Beratung durch
Fachinstitute und durch erweiterte Kontrollprüfungen. Es ist nicht auszuschließen, dass
bei den innovativen Straßenbelägen gegenüber Standardbauweisen mit einer
eingeschränkten Lebensdauer zu rechnen ist. Ein gewisses Risiko ist den nicht
ausreichend erprobten Verfahren stets immanent. Im Rahmen der Bauvorbereitung
und Baudurchführung wird daher ein besonderes Augenmerk auf eine möglichst hohe
Haltbarkeit gelegt werden. In der Folge der reinen
Oberbauarbeiten werden insbesondere die vorhandenen Borde und
Straßenentwässerungseinrichtungen den neuen Verhältnissen angepasst bzw.
ertüchtigt und die Markierung erneuert. 2.4
Kanalbau - auf den in Anlage beigefügten
Lageplan wird verwiesen - Nach den vorliegenden Ergebnissen der
TV – Kanalinspektionen des bestehenden Mischwasserkanals in der
Hornstraße ist eine Erneuerung des Kanals (Baujahr 1908) sowie eine Erhöhung
der hydraulischen Leistungsfähigkeit nach der Erfordernissen des
Generalentwässerungsplanes auf der gesamten Länge von der Alfons-Auer-Straße
bis zur Landshuter Straße dringend notwendig. Im Zuge dieser Kanalerneuerung
müssen auch die Hausanschlussleitungen und die Straßenentwässerungsleitungen
erneuert werden. Nach der vorläufigen Kostenschätzung
des Tiefbauamtes betragen die Erneuerungskosten ca. 900.000 €. Die
Ausführung der Hauptarbeiten ist gemäß dem Investitionsprogramm 2009 –
2013 für das Jahr 2013 vorgesehen. Um jedoch im Bereich der Landshuter
Straße den dortigen für das Jahr 2011 geplanten lärmarmen Fahrbahnbelag nicht
durch die Kanalbaumaßnahme schon nach kurzer Zeit wieder zu gefährden bzw. zu
zerstören, muss die Kanalerneuerung im Kreuzungsbereich Hornstraße –
Landshuterstraße vorab in einem 1. Bauabschnitt bereits im Jahr 2010 ausgeführt
werden. Umfang der Maßnahme für den 1.
Bauabschnitt im Jahr 2010: - 50 m Kanalneubau DN 1000
Stahlbetonrohr - 1 Verbindungsbauwerk in der Landshuter Straße - 1 Schachtbauwerk in der Hornstraße - Erneuerung der
Straßenentwässerungsleitungen 3
Kosten Die geschätzten Gesamtkosten für die
genannten Straßenabschnitte belaufen sich jeweils auf: Landshuter
Straße ca.
510.000 Euro Kirchmeierstraße
ca.
780.000 Euro Clermont-Ferrand-Allee/
Altdorferstraße ca.
930.000 Euro Autobahnzubringer
Kumpfmühl ca.
300.000 Euro Summe ca.
2.520.000 Euro Grundsätzlich
werden damit ausschließlich die im unmittelbaren Zusammenhang mit der
Herstellung des lärmarmen Fahrbahnbelages stehenden Leistungen finanziert. Bei der
Maßnahme Clermont-Ferrand-Allee / Altdorferstraße sind rd. 30.000 € für
einen Umbau der Altdorferstraße nach dem Abzweig der Gumpelzhaimer Straße
enthalten. Diese Einmündung entwickelt sich zum Unfallschwerpunkt, weil der Straßenraum
nicht der Vorfahrtsberechtigung entsprechend gestaltet ist. Verkehrsregelnde
und verkehrstechnische Maßnahme waren bisher nicht ausreichend. Es ist
beabsichtigt stadteinwärts der Altdorfer Straße mit geringem baulichem Aufwand
den übergeordneten Charakter zu nehmen. Im Zuge der
Maßnahmen Clermont-Ferrand-Allee / Altdorfer Straße, sowie in der Landshuter
Straße ist zudem eine bestandsorientierte Ertüchtigung der vorhandenen
insgesamt 6 Bushaltestellen geplant, um u.a. die Barrierefreiheit für den
ÖPNV-Nutzer zu verbessern. Die
geschätzten Kosten für den 1. Bauabschnitt der Kanalerneuerung in der Hornstraße
belaufen sich auf 200.000,- €. 4
Finanzierung Im Investitionsprogramm 2009 –
2013 (Entwurf) sind alle 4 Straßenbaumaßnahmen berücksichtigt; diese sind auf
folgenden Haushaltsstellen veranschlagt: Landshuter
Straße 6611.9503 Kirchmeierstraße
6411.9504 Clermont-Ferrand-Allee/
Altdorferstraße 6411.9505 Autobahnzubringer
Kumpfmühl 6611.9502 Die ersten drei Maßnahmen hat die
Regierung der Oberpfalz bereits in das Förderprogramm aufgenommen. Die
Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurde ebenfalls erteilt. Die
Entscheidung zur letztgenannten Maßnahme wurde noch zurückgestellt. Bei der Entscheidung über die Höhe
der Zuwendungen werden die Ausschreibungsergebnisse berücksichtigt. Nach den Fördergrundsätzen
beträgt der Regelfördersatz 87,5 %. Von Seiten der Stadt wurden jeweils
Zuwendungen in Höhe dieses Satzes beantragt. Der Eigenanteil der Stadt wird für
alle Maßnahmen zusammen derzeit auf insgesamt rund 325.000 €
veranschlagt. Die Finanzierung des 1.
Bauabschnittes der Kanalerneuerungsmaßnahme in der Hornstraße im Jahr 2010 ist
derzeit im Investitionsprogramm 2009
– 2013 (Entwurf) auf der Haushaltsstelle 1.7017.9509 in Höhe von 200.000
€ berücksichtigt. 5
Ausführungszeit Die Durchführung der Maßnahmen
„Kirchmeierstraße“ und „Clermont-Ferrand-Allee /
Altdorferstraße“ sind im Laufe des Jahres 2010 vorgesehen, die
Durchführung der Hauptarbeiten für die Maßnahmen „Landshuter
Straße“ und „Autobahnzubringer Kumpfmühl“ für das Jahr 2011. Der 1. Bauabschnitt der
Kanalerneuerung in der Hornstraße am Knotenpunkt mit der Landshuter Straße wird
bereits im Jahr 2010 durchgeführt. Die Bauausführung erfolgt in der
Regel unter Aufrechterhaltung des Verkehrs, jedoch muss grundsätzlich mit
gewissen verkehrlichen Einschränkungen und insbesondere bei den
Asphaltierarbeiten mit kurzzeitigen Sperrungen gerechnet werden. Der
Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt: Die Maßnahmen zur Lärmsanierung an
Straßen in Form eines lärmarmen Splittmastixbelages im Rahmen des
Konjunkturprogramms II werden nach Maßgabe der Berichtsvorlage –
vorbehaltlich der durch die Regierung der Oberpfalz in Aussicht gestellten
Förderung und der Verfügbarkeit des städtischen Finanzierungsanteils –
realisiert. Der von der Sammelleitung in der
Landshuter Straße abzweigende städtische Mischwasserkanal in der Hornstraße
wird einschließlich der Schachtbauwerke und der Straßenentwässerungsleitungen
im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel im Jahr 2010 erneuert.
Anlagen: |
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