Sachverhalt: Anlagen: 1 – Erfassungsbogen für
innerstädtische Verkehrsflächen 2 −
Zusammenhang Lebenszyklus und Erhaltungsmanagement 3 –
Lageplan Josef-Adler-Straße 4 –
Fotodokumentation Schäden Allgemeine
Bemerkungen zur Erhaltung kommunaler Straßen Das
kommunale Straßennetz in Deutschland umfasst derzeit eine Länge von 400 000 km
und übersteigt damit das Netz der klassifizierten Straßen. Die Kommune als
Straßenbaulastträger hat dafür umfangreiche Aufgaben für die Erhaltung der
Straßeninfrastruktur wahrzunehmen, um die Mobilität und die Werterhaltung
sicherzustellen. Die Stadt Regensburg hat sich beispielsweise um ein
Straßennetz von ca. 400 km Länge zu kümmern, das einem geschätzten
Anlagevermögen von 200 bis 300 Mio. € entspricht. Rechtsvorschriften
(Art. 9, 42, 47 BayStrWG, § 5 Abs. 2 FStrG, § 823 BGB (Schadenersatzpflicht, §
836 BGB, § 839 (Amtspflichtverletzung)) und Haushaltsgrundsätze (Art. 74 GO) verpflichten
den öffentlichen Baulastträger wie die Stadt Regensburg, ein Straßennetz vorzuhalten,
das den Anforderungen genügt, die von Seiten der Allgemeinheit, der Straßennutzer
und Anlieger an Wirtschaftlichkeit, Befahrbarkeit und Sicherheit sowie
Umweltverträglichkeit gestellt werden. Die
Ausstattung mit Finanzmitteln für die Straßenerhaltung erfolgt oft je nach
Finanzlage. Manche Kommunen investieren nur 19 bis 50 % der eigentlich notwendigen
Mittel in die Erhaltung des Anlagevermögens Straße. Bei einer unzureichenden
Finanzausstattung ist eine wirtschaftliche Erhaltung des in die Infrastruktur
Straße investierten Anlagevermögens mit dem Ziel Substanzerhalt damit nicht
möglich. Viele Straßen
auch in Regensburg sind überaltert und durch die vielfältigen Beanspruchungen
(Verkehrsbelastung, Schwerverkehr, Witterung, Leitungen) verbraucht. Also
steigt der Erhaltungsbedarf in Zukunft noch weiter an. Bei einer
Vernachlässigung der Substanzerhaltung fallen später für eine Erneuerung das
Doppelte bis Dreifache an Erhaltungskosten an. Werden die Haushaltsansätze
weiterhin reduziert, baut sich nicht nur ein Überhang des Nachholbedarfes
weiter auf, auch der später einzusetzende Finanzaufwand wächst überproportional.
Begriffsdefinitionen
der Straßenerhaltung Alle
Straßenbestandteile sind ständiger Beanspruchung und einem Alterungsprozess
ausgesetzt. Sie müssen regelmäßig gewartet, rechtzeitig instandgesetzt und
– wenn erforderlich – erneuert werden. Erhaltung ist der
Sammelbegriff für die Vielzahl von Maßnahmen, die zur Unterhaltung,
Instandsetzung und Erneuerung ergriffen werden müssen. Die Erhaltungsmaßnahmen im kommunalen Straßenwesen werden in den
„Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement an Innerortsstraßenwerden“
(E EMI 2003) der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen wie folgt
definiert. Erhaltung Maßnahmen,
die der Erhaltung des Substanz- und Gebrauchswertes von Verkehrsflächen
einschließlich der Nebenflächen sowie der Umweltverträglichkeit dienen. Sie
sind gegliedert in Betriebliche Erhaltung und Bauliche Erhaltung, Betriebliche
Erhaltung Maßnahmen
zur betrieblichen Erhaltung von Verkehrsflächen. Sie sind gegliedert in Kontrolle
und Wartung (Betriebliche Unterhaltung) z.B. Straßenentwässerung, Markierung,
Wegweisung u. Beschilderung Durchführung:
Städtische Bauhöfe Bauliche
Erhaltung Maßnahmen
zur Baulichen Erhaltung von Verkehrsflächen. Sie sind gegliedert in Instandhaltung
(Bauliche Unterhaltung), Instandsetzung und Erneuerung. Instandhaltung
(Bauliche Unterhaltung) Bauliche
Maßnahmen kleineren Umfangs zur Substanzerhaltung von Verkehrsflächen, die mit
geringem Aufwand in der Regel sofort nach dem Auftreten eines örtlich
begrenzten Schadens von Hand oder maschinell ausgeführt werden. Hierzu
zählen Bauverfahren wie z.B. das Verfüllen von Schlaglöchern oder einzelner
Risse, Oberflächenbehandlungen einzelner Schadstellen, Verguss offener Fugen,
Spurrinnenverfüllung bzw. Abfräsen von Verformungen in kleineren Bereichen
(Flickarbeiten und akute Kleinstreparaturen). Durchführung:
Städtische Bauhöfe Instandsetzung Bauliche
Maßnahmen zur Substanzerhaltung oder zur Verbesserung von Oberflächeneigenschaften
von Verkehrsflächen, die auf zusammenhängenden Flächen in der Regel in Fahrstreifenbreite
bis zu einer Dicke von 4 cm ausgeführt werden. Hierzu
zählen Bauverfahren wie z.B. Oberflächenbehandlungen, Aufbringen dünner Schichten,
Regulierung von Bordsteinen und Rinnen, Ersatz einer Deckschicht. Erneuerung
Vollständige
Wiederherstellung einer Verkehrsflächenbefestigung oder Teilen davon, sofern
mehr als nur die Deckschicht betroffen ist. Dieses kann durch Aufbringen neuer
Schichten auf die vorhandene Befestigung im Hocheinbau oder durch Ersatz
entsprechender Schichten im Tiefeinbau oder durch eine Kombination von Hoch-
und Tiefeinbau erfolgen. Übersicht
zur Begriffssystematik
Tabelle 1:
Maßnahmen der Straßenerhaltung Erhaltungssziele Folgende Zielkriterien sind für die Straßenerhaltung
maßgeblich: Ø
Sicherheit Jegliche vom Straßenzustand
ausgehende Unfallgefahr (vor allem für Fußgänger und Radfahrer) soll vermieden
werden. Ø
Befahrbarkeit, Begehbarkeit Unangemessene physische
Beanspruchungen der Straßennutzer sowie der Fahrzeuge und ihrer Nutzlast Ø Substanzerhalt Wirtschaftliche Erhaltung des in die
Verkehrsflächen investierten Anlagevermögens (des „Substanzwertes“) Ø
Umweltverträglichkeit/Wirkungen auf Dritte Minimale zustandsbedingte
Lärm-/Spritz-/Sprühwasseremissionen und minimale optische Beeinträchtigungen
des Straßenbildes Haushaltsansätze
gemäß Haushaltsplan 2010 (Entwurf) für die Straßenerhaltung in Regensburg 1. Verwaltungshaushalt Für die
betriebliche Erhaltung, die Instandhaltung und die Instandsetzung stehen
folgende Haushaltsansätze im Jahr 2010 zur Verfügung. Haushaltsstelle
0.6300.5131 §
Straßenunterhalt
- 900.000,-
€ Haushaltsstelle 0.6300.5139 §
Unterhalt
Fahrradwege - 100.000,-
€ Haushaltsstelle 0.6300.5150 §
Unterhalt
der Straßenentwässerungsanlagen 300.000,-
€ ___________ Gesamt 1.300.000,-
€ Diese Haushaltsansätze beinhalten die Kostenarten Sachkosten
und Fremdleistungen Die bei Haushaltsstelle 0.6300.5150 bereitgestellten
Haushaltsmittel werden für Instandsetzungs- und Erneuerungsarbeiten an
Straßenentwässerungskanälen und Straßenablaufleitungen benötigt. Die defekten oder sanierungsbedürftigen
Straßenentwässerungsleitungen werden untersucht, bewertet und in der Regel
wirtschaftlich im Zuge von Baumaßnahmen an öffentlichen Kanälen der
Stadtentwässerung mit ausgeschrieben. 2. Vermögenshaushalt Erneuerungsmaßnahmen Beitragsfähige Erneuerung nach KAG Haushaltsstelle 1.6350.9500 Gesamt 500.000,-
€ davon Personal- und Maschinenkosten 350.000,- € davon Sachkosten und Fremdleistungen
150.000,-
€ Im Vermögenshaushalt werden neben
den Sachkosten/Fremdleistungen auch die Personal- und Maschinenkosten
abgerechnet. Der beitragsfähige Aufwand gemäß der Ausbaubeitragssatzung vom
03.04.2006 kann an die Eigentümer der anliegenden Grundstücke weiterverrechnet
werden. Am 28.1.10 hat eine Verhandlung beim
Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in einem Streitverfahren wegen Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen stattgefunden. Dabei ging es um die Frage, ob in der
Praxis oft übliche und notwendige Erneuerungsmaßnahmen von Teilabschnitten
eines Straßenzuges selbständig abgerechnet werden können. Vom Gericht wurde dargelegt, dass
die angewandte Methode der abschnittsweisen Abrechnung eines aufgrund seines
Zustandes erneuerten Straßenabschnittes ohne konkret geplanten Restausbau der
Straße, der vom Straßenzustand her eigentlich nicht notwendig wäre, von der
Rechtslage im KAG (Kommunalabgabengesetz) nicht gedeckt ist. Für die Beitragsfähigkeit einer
Erneuerungsmaßnahme ist es nach Ansicht des BayVHG erforderlich, dass die
Ausbaustrecke in Bezug zur Gesamtlänge der Straße einen erheblichen und nicht
nur untergeordneten Anteil ausmacht, mit der Folge, dass dann die umlagefähigen
Kosten des Teilabschnittes auf alle Straßenanlieger verteilt werden müssen..
Das Gericht hat angekündigt, in der Urteilsbegründung erstmalig eine konkrete
Aussage zu treffen, wann diese Erheblichkeit erreicht ist. Zunächst bleibt die genaue Begründung
im Urteil abzuwarten. Einige für 2010 geplante Baumaßnahmen können deshalb erst
nach Eingang des Urteils genannt und abschließend in Bezug auf ihre
Beitragsfähigkeit hin geprüft werden. Zustandserfassung und
–bewertung von öffentlichen Verkehrsflächen Grundlagen: Richtlinie „Empfehlungen für
das Erhaltungsmanagement von Innerortsstraßen (E-EMI)“ Arbeitspapiere zur Systematik der
Straßenerhaltung, kommunale Belange (FGSV, AP 9) Methodik Zustandserfassung Der Zustand einer Straßenbefestigung
wird durch die Merkmale der Oberflächengestalt, der Oberflächenschäden und der
Oberflächenwirkungen beschrieben. Die Zustandserfassung wird derzeit - noch
ohne dringend erforderliche EDV-gestützte Systeme - wie folgt vom Tiefbauamt
durchgeführt: §
Durchführung
von Messungen und/oder visuelle Aufnahme des Straßenzustandes zur Ermittlung
der Zustandsmerkmale von Verkehrsflächen Bei der visuellen Erfassung werden der Zustand der
Fahrbahnen und Nebenanlagen (Geh-/Radwege, Parkplätze) nach den
Zustandsmerkmalen Spurrinnen, allgemeine Unebenheiten, Einzel-/Netzrisse und
offene Pflasterfugen, Oberflächenschäden, Flickstellen und Zustand Bord/Rinne
auf. (siehe Erfassungsbogen) aufgenommen. §
Ermittlung
des konstruktiven Aufbaus z.B. durch Kernbohrungen Neben den visuell erkennbaren Zustandsmerkmalen an der
Straßenoberfläche muss auch oft der konstruktive Aufbau des Straßenober- und
–unterbaus festgestellt werden, um die Schadensursache z.B. bei einer
Unterdimensionierung klären zu können. Voraussetzung für die Auswahl von
konkreten Erhaltungsmaßnahmen ist die Erfassung des Zustandes der jeweiligen
Verkehrsfläche und die Ermittlung der Schadensursache. Entscheidungen über
Erhaltungsmaßnahmen sollen auf Grundlage systematischer Zustandserfassungen des
jeweils betrachteten Straßenabschnittes nach möglichst objektiven Gesichtspunkten
getroffen werden. Bei allen im
Straßenerhaltungsprogramm angeführten Baumaßnahmen wurden händisch von
Mitarbeitern des Tiefbauamtes nach dem beiliegenden Erfassungsbogen (Anlage 1)
für eine Vielzahl von Straßen die Zustandsmerkmale visuell erfasst. Außerdem
wurden soweit notwendig im Fahrbahnbereich Kernbohrungen durchgeführt, um die
Aufbaustärke und die Tragfähigkeit beurteilen zu können. Durchführung der Erfassung Bei der Zustandserfassung in der
Örtlichkeit wird der Zustand der befestigten Straßenober- fläche abschnittsweise über
verschiedene Zustandsmerkmale erfasst. Berücksichtigt werden alle Zustandsmerkmale, die für eine
umfassende Charakterisierung des Befestigungszustandes bedeutsam und visuell
bzw. mit einfachen messtechnischen Hilfsmitteln erfassbar sind. Die in periodische
Zustandserfassungen einbezogenen Zustandsmerkmale werden durch
"Zustandsindikatoren" beschrieben, d.h. durch §
quantitative
Maßstäbe (Spurrinnentiefe in mm, betroffenen Flächenanteil in %) oder §
qualitative
Maßstäbe für die Schadensausprägung (sehr schwach, schwach, deutlich, stark,
sehr stark ausgeprägt) bzw. die Schadenshäufigkeit (nicht wahrnehmbar, vereinzelt,
häufiger, verbreitet, stark verbreitet). Diese Zustandsmerkmale werden im
Erfassungsbogen eingetragen und nach Tabelle 2 ausgewertet Bewertung des Zustandes
Bei der Zustandsbewertung werden die
Zustandsmerkmale in ihren Wirkungen auf die Erhaltungsziele beurteilt. Dies
bedeutet, dass festgelegt werden muss, bei welchen Ausprägungen oder in welcher
Häufigkeit der Schaden bzw. Mangel vernachlässigbare, schwache, mittlere,
starke oder sehr starke Wirkungen vorhanden sind. Die Zustandsbewertung liefert
außerdem die Grundlage für Entscheidungen zu größerflächigen Instandsetzungs-
und Erneuerungsmaßnahmen. Lebenszyklus und
Erhaltungsmanagement (s.
Anlage) Bei einem langlebigen Bauwerk wie
einer Straße, ist der Lebenszyklus zu betrachten. Die laufenden
Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten in der Nutzungsphase übersteigen oft die
Herstellungskosten. Diese laufenden Kosten werden im Hinblick auf den
wirtschaftlichen Einsatz von Finanzmitteln erst in letzter Zeit als wichtiges
Planungskriterium betrachtet. Deshalb empfiehlt sich ein übergreifendes
Managementsystem, das den gesamten Lebenszyklus betrachtet. Die entscheidende
Fragestellung bei der Straßenerhaltung lautet: Wann muss was und wo gemacht
werden? (siehe Anlage 2) (Wann?):
Der Zustandswert einer Straße
verschlechtert sich im Laufe seiner Nutzungszeit (Noten 1 bis 5). Ab einem
bestimmten Zustandswert (Note 3,5=Warnwert) muss auf die Verschlechterung
des Fahrbahnzustandes reagiert werden d.h. es muss der „richtige“
Zeitpunkt für den Erhaltungseingriff
geplant werden. Spätestens bei Note 4,5=Schwellenwert müssen Erhaltungsmaßnahmen
durchgeführt werden. Bei einem sehr schlechten Zustand (Zeitwert gleich null)
ist ein Neubau die zwangsläufige Folge. (Was?): Es ergeben sich mehrere
Möglichkeiten von Erhaltungsmaßnahmen die natürlich je nach Aufwand
unterschiedlich Kosten zur Folge haben. (Wo?): Innerhalb eines Straßennetzes ist
natürlich auch die „Wichtigkeit“ der Straße im Straßennetz für die
Eingriffsnotwendigkeit von Bedeutung. Die Fragestellung erfordert ein
Instrumentarium zur längerfristigen Betrachtung des Straßenzustandes über den
Lebenszyklus hinweg. In der Anlage ist der
Zustandsverlauf bei einer Straße dargestellt, wenn die Straßenerhaltung
vernachlässigt wird („Nichts tun“): Mit der Nutzungszeit verändert
sich der Zustandswert exponentiell. Bei Ablauf der üblichen Nutzungszeit (je
nach Straßenklasse unterschiedlich) wird bei einer Vernachlässigung der Straßenzustand
immer schlechter. Gegenübergestellt ist eine Maßnahme
mit einer rechtzeitigen Erhaltungsmaßnahme während der Nutzungszeit. Mit einem
neuen Erhaltungszyklus mit weniger Finanzmitteln lässt sich wirtschaftlich
gesehen der Zeitwert des Anlagevermögens wieder erhöhen und der Lebenszyklus
der Straße ohne Totalerneuerung wieder verlängern. Einführung eines EDV - gestützten
Erhaltungs Management System (EMS) zur Feststellung des Erhaltungs- und
Finanzbedarfs für die Straßeninfrastruktur Im Bereich
des Tiefbauamtes ist eine Fülle von straßenspezifischen Daten für das 400 km
lange Straßennetz vorhanden. Diese Daten sind jedoch derzeit noch in Plänen,
Listen oder Aktenordnern „gespeichert“, die für Fragestellungen
etwa der Straßenerhaltung zeitaufwändig ausgewertet und zusammengefügt werden
müssen, um Antworten geben zu können bzw. um objektive Entscheidungen
herbeiführen zu können. Es ist
beabsichtigt ein Straßenerhaltungsmanagement-System einzuführen. Bei diesem
System werden alle Bestandsdaten des öffentlichen Straßennetzes, wie z.B.
Straßenlängen und –breiten, Straßenquerschnitte, Straßenaufbau, Alter der
Verkehrsflächen, Schadensbilder und Straßeneinrichtungen in einer Datenbank
erfasst und mit Hilfe eines GIS-Systems lagegenau grafisch darstellbar gemacht.
Diese Daten fließen in ein Berechnungsmodell ein, das Aussagen zum aktuellen
Straßenzustand, zu Restnutzungsdauern und zum Unterhaltsbedarf liefern kann.
Daraus kann eine Priorisierung der notwendigen Unterhaltsmaßnahmen abgeleitet
werden als Grundlage für die Haushalts- und Finanzplanung. Neben einer
Reduzierung des Erhaltungsaufwandes durch einen gezielteren bedarfsorientierten
Mitteleinsatz ohne Qualitätseinbußen, soll des Weiteren die ämterübergreifende
Zusammenarbeit bei Straßenbaumaßnahmen sowie eine Aufgrabungskoordination mit
externen Versorgungsunternehmen verbessert werden. Gesamtziel
dieses Erhaltungsmanagementsystems ist es, alle straßenbezogenen Faktoren
aussagekräftig zu verknüpfen, optimierte Erhaltungsstrategien darzustellen und
die monetäre Budgetierung und ihre Auswirkungen im Sinne des Erhaltes des
kommunalen Vermögens aufzuzeigen. Da zwischen
Erhaltungsmanagement und kommunalem Finanzmanagement ein Zusammenhang besteht,
ist die Einführung des Erhaltungsmanagementsystems auch für die Bewertung des
Anlagevermögens eine wertvolle Hilfe. Straßenerhaltungsprogramm 2010 Die nachstehend aufgeführten
Straßenerhaltungsmaßnahmen sind im Haushaltsjahr 2010 zur Ausführung
vorgesehen. Die Durchführbarkeit der geplanten
Maßnahmen hängt insbesondere auch von anderen städtischen Vorhaben sowie der
privaten Bautätigkeit ab. Private Neubau- und Umbaumaßnahmen erfordern häufig
flexibel die Zurückstellung von Maßnahmen. Ebenso erzwingen oft Arbeiten der
Versorgungsträger Änderungen und Verschiebungen im Straßenerhaltungsprogramm. 1. Betriebliche
Erhaltung (betrieblicher Unterhalt) Maßnahmen zur betrieblichen
Erhaltung von Verkehrflächen Sie sind gegliedert in Kontrolle und
Wartung §
Straßenkontrollen §
Verkehrssicherung
durch motorisierten Straßenwärter (Stramot), die alle kleineren Schäden
unverzüglich beseitigen §
Absperren
bei Gefahrenstellen §
Bankette,
Lichtraumprofile und Sichtdreieck von Vegetation freischneiden §
Reinigen
von Straßenabläufen, Straßenentwässerungskanälen und Grabendurchlässen Diese Maßnahmen werden nach den
einschlägigen Vorschriften und nach Bedarf vom Straßenunterhalt durchgeführt. 2. Bauliche
Erhaltung – Instandhaltung (kleinflächig) Bauliche Maßnahmen kleineren Umfangs
zur Substanzerhaltung von Verkehrsflächen §
kleinflächige
Reparaturarbeiten an Fahrbahnen, Geh- und Radwegen und Pflasterflächen §
Regulierung
von Bordsteinen, Rinnen und Straßenabläufen §
Abfräsen
von Spurrinnen und Risse vergießen §
Reparatur
von Leitplanken, Pollern und Geländern §
Beseitigung
von Winterschäden (klein- und großflächig) Bereits jetzt ist erkennbar, dass
der strenge Winter eine Menge an Straßenschäden sowohl im Bereich der Fahrbahn
und als auch auf Geh- und Radwegen verursacht hat. Besonders betroffen sind
ältere Straßen, die bereits vorgeschädigt sind und technisch nicht mehr auf dem
aktuellen Stand sind. Hauptursache für die Schäden ist das in den Oberbau oder
Pflaster-und Plattenbelag über Risse und Fugen eindringende
Niederschlagswasser, das im häufigen Wechsel von Durchfrieren und Auftauen bei
Nacht und Tag (sog. Frost-Tau-Wechsel) unter dem Einfluss des Verkehrs den
Straßenbelag nachhaltig schädigt. Durch die Volumenvergrößerung beim Auftauen
kommt es zu Ausbrüchen im Asphalt und zu Hebungen der Pflaster- und
Plattenbeläge..Gehwegplatten liegen beispielsweise dann nicht mehr auf dem
tragfähigen Untergrund auf und beginnen zu wackeln. Diese Gefahrenstellen
wurden in den letzten Wochen vom Tiefbauamt sofort abgesperrt oder mit
Kaltasphaltmischgut provisorisch repariert. Diese Schäden müssen zusätzlich zum
geplanten Straßenerhaltungsprogramm 2010 bei geeigneter Witterung aus
Sicherheitsgründen beseitigt werden. 3. Bauliche
Erhaltung – Instandsetzung (großflächig) Bauliche Maßnahmen zur
Substanzerhaltung oder zur Verbesserung von Oberflächeneigenschaften
(Gebrauchswert) von Verkehrsflächen 3.1 Instandsetzung
von Fahrbahndecken Zu den nachstehend aufgeführten
Straßen werden die bautechnisch verbrauchten Verschleißdeckschichten ausgebaut
(4 cm abgefräst) und die Straßenzüge mit einer neuen Asphaltdeckschicht
versehen. Vorher werden die bestehenden Rand- und Rinnensteine – soweit
erforderlich – ausgebessert und reguliert. §
Weißenburgstraße
zwischen Landshuter Unterführung und Greflingerstraße, Richtung Norden §
Straubinger
Straße Kreuzung Siemensstraße/Bukaresterstraße §
Albertstraße
zwischen Maximilianstraße und D.-Martin-Luther-Straße §
Max-Planck-Straße
vor Ampelstauraum Leibnizstraße bis einschließlich Kreuzung Robert-Bosch-Straße,
stadteinwärts, Teilflächen §
Galgenbergstraße
zwischen Johann-Hösl-Straße und Franz-Josef-Strauß-Allee §
Theodor-Storm-Straße
zwischen Ludwig-Thoma-Straße und Karl-Stieler-Straße §
Roter-Brach-Weg
zwischen Hs.Nr. 92 und Killermannstraße §
St.-Leonhards-Gasse,
Teilfläche §
Lechstraße
zwischen Brandlberger Straße und Isarstraße, westl. Seite §
Lechstraße
Ampelstauraum vor Donaustaufer Straße §
Sandgasse
zwischen Brandlberger Straße und Im Reichenwinkel §
Im
Langen Gschwend zwischen Amberger Straße und Hs.Nr. 2 §
Kreuzungsbereich
Junkerstraße, Robert-Bosch-Straße §
Innstraße
zwischen Weichser Weg und Vilsstraße, Teilflächen §
Am
Dreifaltigkeitsberg zwischen Hs.Nr. 18 und Dreifaltigkeitskirche §
Schelmengraben
zwischen Winzerer Höhen und Alte Nürnberger Straße, Teilflächen §
Amberger
Straße zwischen Nordgaustraße und Stadtgrenze, Teilflächen §
Minoritenweg
Teilflächen §
Ziegetsdorfer
Straße zwischen Dürerstraße und Autobahnüberführung Teilflächen 3.2 Instandsetzung von
Pflasterflächen Die vorhandenen unebenen und
lockeren Plattenbeläge und Pflasterflächen werden ausgebaut und entweder
ungebunden auf Splitt oder gebunden in ein Mörtelbett neuverlegt. §
Nicolaus-Gallus-Straße,
Teilfläche §
Haidplatz,
Teilflächen (Fortsetzung der letztjährigen Maßnahmen) §
Residenzstraße,
Teilflächen §
Verschiedene
Altstadtbereiche, Teilflächen §
Thundorferstraße
Teilflächen 3.3 Instandsetzung von
Bushaltestellen Im Bereich der bezeichneten
Bushaltestellen sind tiefe Spurrinnen und Unebenheiten vorhanden, die eine
Gefahr für Motorradfahrer darstellen und den Abfluss behindern (Spritzwassergefahr
für Fahrgäste). Die Arbeiten umfassen das Abfräsen der verformten Asphaltschichten
und Einbau von neuen Asphaltschichten, die Reparatur der Entwässerungsrinnen
und die Auswechslung von defekten Bordsteinen. Diese Arbeiten beziehen sich nur auf
die Fahrbahn der jeweiligen Bushaltestelle. Radwege, Gehwege und
Aufstellflächen für ÖPNV-Nutzer werden nicht saniert. §
Frankenstraße
Haltestelle Steinweg stadtauswärts §
Nürnberger
Straße Haltestelle Kager stadteinwärts §
Galgenbergstraße
beim Posthof, stadtauswärts §
Galgenbergstraße
bei Kirche St. Peter, stadtauswärts §
Prüfeninger
Straße Ecke Dr.-Johann-Maier-Straße, stadtauswärts §
Prüfeninger
Straße bei Hs.Nr. 35, stadteinwärts §
Prüfeninger
Straße bei Hs.Nr. 17, stadteinwärts §
Prüfeninger
Straße Ecke Margaretenau, stadteinwärts §
Roter
Brachweg 91, stadtauswärts §
Taxistand
Wernerwerkstraße bei Infineon 3.4 Instandsetzung
von Radwegen In den nachstehend aufgeführten
Fahrradwegen muss die vorhandene unebene Verschleißschicht ausgebaut (2 cm
abgefräst) und durch eine neue Asphaltdeckschicht ersetzt werden, um die
Ebenflächigkeit wieder herzustellen. Weiterhin werden zerstörte Randsteine im Bereich
der Fahrradwege – soweit erforderlich – ausgebessert und reguliert.
Bei dieser Gelegenheit wird die Oberfläche des Radweges so profiliert, dass der
oft noch vorhandene Höhensprung des Bordes zwischen Radweg und Gehweg von 3cm
wegen der Sturzgefahr auf ein Minimum reduziert wird §
Frankenstraße
zw. Maximilian-Aschenauer-Straße und Nürnberger Straße, nördl. Seite §
Walhalla
Allee zw. Weichser Weg und Vilsstraße §
Isarstraße
zw. Grünthaler Straße und Lechstraße §
Harthofer
Weg zw. Isarstraße und Einfahrt Gewerbepark §
Franz-Josef-Strauß-Allee
von Universitätsstraße bis Parkplatz Klinikum, Südseite §
Rennweg
zw. Waldvereinsweg und Killermannstraße §
Klenzestraße
zw. Kirchmeierstraße und Friedrich-Ebert-Straße, beidseitig §
Augsburger
Straße zw. Franz-Josef-Strauß-Allee und Stadtgrenze, östliche Seite §
Hermann-Geib-Straße
zw. Alfons-Auer-Straße und Landshuter Straße, östlicher Radweg §
Straubinger
Straße zw. Unterführung Zuckerfabrik und Auffahrt Osttangente, stadtauswärts, Teilflächen §
Straubinger
Straße zw. Osthafenstraße und Auffahrt Osttangente, stadteinwärts 3.5 Instandsetzung von Gehwegen In den nachfolgend aufgeführten
Gehwegabschnitten sind erhebliche Schäden wie lockere, abgeplatzte,
zertrümmerte Platten, Unebenheiten (Wasserpfützen!) und Stufenbildung vorhanden.
Diese stellen für die Fußgänger und dabei insbesondere für ältere Menschen eine
nicht unerhebliche Unfallgefahr dar. Die vorhandenen Gehwegplatten werden
ausgebaut und auf Splitt oder in ein Mörtelbett neu verlegt. Weiterhin werden
defekte Randsteine – soweit erforderlich – ausgebessert und reguliert. §
Isarstraße
zw. Grünthaler Straße und Lechstraße, Nordseite §
Donaustaufer
Straße zw. Schelchshornstraße und Ortenburgerstraße, Südseite §
Amberger
Straße zw. Im Langen Gwend und Auffahrt B 16, Nordostseite §
Vilsstraße
zw. Donaustaufer Straße und Walhalla Allee, Teilflächen §
Frankenstraße
zw. Holzgartenstraße und Naabstraße, Südseite §
Walhalla
Allee zw. Vilsstraße und Donau-Arena, Südseite §
Am
Judenfeld zw. Röhrlbergweg und Finkenweg, östl. Seite §
Harthofer
Weg zw. Einfahrt Gewerbepark und Donaustaufer Straße, Teilflächen §
Reinhausen
zw. Sonnenstraße und Plankstraße, Westseite §
Sonnenstraße
zw. Reinhausen und Sonnenstraße 8, Südseite §
Killermannstraße:
Teilreparaturen §
Kirchmeierstraße:
Teilreparaturen §
Prüfeninger
Straße: Teilreparaturen §
Hochweg:
Teilreparaturen §
Friedrich-Ebert-Straße
Hs.Nr. 2 bis Hs.Nr. 63, Teilreparaturen §
Franz-Josef-Strauß-Allee,
Teilreparaturen §
Agnesstraße
von Messerschmittstraße bis Hedwigstraße §
Dr.-Heim-Straße §
Gutenbergstraße
Ecke Am Mühlbach §
Holzländestraße
von Hundsumkehr bis Weißgerbergraben §
Liskircherstraße
von Hoppestraße bis Wilhelmstraße, wegen neuer Widmung §
Prebrunnstraße
von Hans-Sachs-Straße bis Schenkendorfstraße §
Simmernstraße
von Königswiesenweg bis Hafnersteig bis Hs.Nr. 15 §
Sedanstraße
zw. Reichsstraße und Richard-Wagner-Straße, östl. Gehweg §
Gumppenbergstraße
zw. Sternbergstraße und Placidusstraße, beidseitig §
Hermann-Geib-Straße
zw. Ziegelweg und Mitterweg, nördlicher Gehweg §
Von-Seekt-Straße
zw. Bajuwarenstraße und Sachsenstraße, beidseitig §
Bajuwarenstraße
zw. Markomannenstraße und Ausfahrt RVV, östl. Gehweg §
Burgweintinger
Straße zw. Heckstegstraße und Oberer Ehweg, beidseitig §
Von-Donle-Straße
zw. Prinz-Ludwig-Straße und Wendehammer, östl. Gehweg §
Sternbergstraße
zw. Luitpoldstraße und Landshuter Straße, östl. Gehweg §
Brittingstraße §
Alfons-Auer-Straße
(Teilflächen) §
Universitätsstraße
(Teilflächen) Oftmals kann erst nach Baubeginn der
Straßenbauarbeiten entschieden werden, ob z.B. der Gehwegbelag samt Unterbau
bzw. die Asphalttragschicht unter der Fahrbahndeckschicht erneuert werden muss
oder ob mit stellenweisen Reparaturarbeiten die Lebensdauer noch wirtschaftlich
und rentabel verlängert werden kann. Sollte während des Ausbaues der
unter Nr. 3 vorgesehenen Baumaßnahmen festgestellt werden, dass die
Voraussetzungen für die Erhebung von Ausbaubeiträgen gemäß der Ausbaubeitragssatzung
vom 03.04.2006 vorliegen, muss der beitragsfähige Aufwand in Zusammenarbeit mit
der Stadtkämmerei an die Eigentümer der anliegenden Grundstücke verrechnet
werden. 4. Bauliche
Erhaltung – Erneuerung Erneuerung der Josef-Adler-Straße
(siehe beiliegenden Lageplan) - Beitragsfähige Erneuerung nach KAG; Beispiel
für vollständige Wiederherstellung von Verkehrsflächenbefestigungen oder Teilen
davon Nach den bei Amt 20.3 vorhandenen
Abrechnungsunterlagen ist die Josef-Adler-Straße wie folgt erstmalig
hergestellt worden:
Bei der Josef-Adler-Straße ist die
Nutzungsdauer von 20-25 Jahren bereits abgelaufen, sodass nach herrschender
Rechtssprechung eine beitragsfähige KAG-Erneuerung durchgeführt werden kann.
Auch wenn die Straße regelmäßig baulich unterhalten wurde, sind nach dieser
langen Nutzungsdauer die Rand- und Rinnensteine sowie die Gehwege bautechnisch
verbraucht. Die vorhandenen Gehwege sind daher auf der gesamten Straßenlänge
dringend erneuerungsbedürftig (neuer Unterbau). Nur eine Erneuerung ist
wirtschaftlich im Sinne der Erhaltung des Anlagevermögens und damit auch für
die Beitragspflichtigen. Die Erneuerung umfasst die
Wiederherstellung der vorhandenen Gehwege mit Betonsteinplatten auf
frostsicherem Unterbau. Die vorhandenen Randsteine und Entwässerungsrinnen
werden ausgebaut und auf Betonfundament neuverlegt. Soweit Randsteine und
Rinnen beschädigt sind, werden sie durch Neumaterial ersetzt. Die Fahrbahn wird
abschließend mit einer neuen Deckschicht versehen. Der Straßenquerschnitt
bleibt unverändert. Die vorhandene Beleuchtung wird technisch und hinsichtlich
der Energieeffizienz soweit erforderlich erneuert, ergänzt und verbessert. Im Jahr 2009 wurden in der
Josef-Adler- Straße bereits der öffentliche Kanal, die Straßenablaufleitungen
und die Versorgungsleitungen der REWAG & Co. KG erneuert. Im Zuge dieser
Grabungen wurde der alte Fahrbahnaufbau (alte Packlage, nur ca. 5 cm
Asphaltdeckschicht vorhanden) durch einen, den neuen Richtlinien entsprechenden
Fahrbahnaufbau ersetzt. Der
Ausschuss beschließt: 1. Dem im Bericht dargestellten
Straßenerhaltungsprogramm 2010 wird im Rahmen der erforderlichen
Haushaltsmittel zugestimmt. 2. Die beabsichtigte Einführung eines EDV - gestützten
Erhaltungs-Management-Systems (EMS) zum wirtschaftlich und technisch optimalen
Management des Straßeninfrastrukturvermögens wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
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