Vorlage - VO/10/5198/65  

 
 
Betreff: Straßenerhaltung in Regensburg; Maßnahmenbeschluss Straßenerhaltungsprogramm 2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
16.03.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Sachverhalt: 

 

Anlagen:

1 – Erfassungsbogen für innerstädtische Verkehrsflächen

2 − Zusammenhang Lebenszyklus und Erhaltungsmanagement

3 – Lageplan Josef-Adler-Straße

4 – Fotodokumentation Schäden

 

Allgemeine Bemerkungen zur Erhaltung kommunaler Straßen

 

Das kommunale Straßennetz in Deutschland umfasst derzeit eine Länge von 400 000 km und übersteigt damit das Netz der klassifizierten Straßen. Die Kommune als Straßenbaulastträger hat dafür umfangreiche Aufgaben für die Erhaltung der Straßeninfrastruktur wahrzunehmen, um die Mobilität und die Werterhaltung sicherzustellen. Die Stadt Regensburg hat sich beispielsweise um ein Straßennetz von ca. 400 km Länge zu kümmern, das einem geschätzten Anlagevermögen von 200 bis 300 Mio. € entspricht.

 

Rechtsvorschriften (Art. 9, 42, 47 BayStrWG, § 5 Abs. 2 FStrG, § 823 BGB (Schadenersatzpflicht, § 836 BGB, § 839 (Amtspflichtverletzung)) und Haushaltsgrundsätze (Art. 74 GO) verpflichten den öffentlichen Baulastträger wie die Stadt Regensburg, ein Straßennetz vorzuhalten, das den Anforderungen genügt, die von Seiten der Allgemeinheit, der Straßennutzer und Anlieger an Wirtschaftlichkeit, Befahrbarkeit und Sicherheit sowie Umweltverträglichkeit gestellt werden.

 

Die Ausstattung mit Finanzmitteln für die Straßenerhaltung erfolgt oft je nach Finanzlage. Manche Kommunen investieren nur 19 bis 50 % der eigentlich notwendigen Mittel in die Erhaltung des Anlagevermögens Straße. Bei einer unzureichenden Finanzausstattung ist eine wirtschaftliche Erhaltung des in die Infrastruktur Straße investierten Anlagevermögens mit dem Ziel Substanzerhalt damit nicht möglich.

 

Viele Straßen auch in Regensburg sind überaltert und durch die vielfältigen Beanspruchungen (Verkehrsbelastung, Schwerverkehr, Witterung, Leitungen) verbraucht. Also steigt der Erhaltungsbedarf in Zukunft noch weiter an. Bei einer Vernachlässigung der Substanzerhaltung fallen später für eine Erneuerung das Doppelte bis Dreifache an Erhaltungskosten an. Werden die Haushaltsansätze weiterhin reduziert, baut sich nicht nur ein Überhang des Nachholbedarfes weiter auf, auch der später einzusetzende Finanzaufwand wächst überproportional.

 

Begriffsdefinitionen der Straßenerhaltung

Alle Straßenbestandteile sind ständiger Beanspruchung und einem Alterungsprozess ausgesetzt. Sie müssen regelmäßig gewartet, rechtzeitig instandgesetzt und – wenn erforderlich – erneuert werden. Erhaltung ist der Sammelbegriff für die Vielzahl von Maßnahmen, die zur Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung ergriffen werden müssen. Die Erhaltungsmaßnahmen  im kommunalen Straßenwesen werden in den „Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement an Innerortsstraßenwerden“ (E EMI 2003) der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen wie folgt definiert.

 

Erhaltung

Maßnahmen, die der Erhaltung des Substanz- und Gebrauchswertes von Verkehrsflächen einschließlich der Nebenflächen sowie der Umweltverträglichkeit dienen. Sie sind gegliedert in Betriebliche Erhaltung und Bauliche Erhaltung,

 


Betriebliche Erhaltung

Maßnahmen zur betrieblichen Erhaltung von Verkehrsflächen. Sie sind gegliedert in Kontrolle und Wartung (Betriebliche Unterhaltung) z.B. Straßenentwässerung, Markierung, Wegweisung u. Beschilderung

Durchführung: Städtische Bauhöfe

 

Bauliche Erhaltung

Maßnahmen zur Baulichen Erhaltung von Verkehrsflächen. Sie sind gegliedert in Instandhaltung (Bauliche Unterhaltung), Instandsetzung und Erneuerung.

 

Instandhaltung (Bauliche Unterhaltung)

Bauliche Maßnahmen kleineren Umfangs zur Substanzerhaltung von Verkehrsflächen, die mit geringem Aufwand in der Regel sofort nach dem Auftreten eines örtlich begrenzten Schadens von Hand oder maschinell ausgeführt werden.

 

Hierzu zählen Bauverfahren wie z.B. das Verfüllen von Schlaglöchern oder einzelner Risse, Oberflächenbehandlungen einzelner Schadstellen, Verguss offener Fugen, Spurrinnenverfüllung bzw. Abfräsen von Verformungen in kleineren Bereichen (Flickarbeiten und akute Kleinstreparaturen).

Durchführung: Städtische Bauhöfe

 

Instandsetzung

Bauliche Maßnahmen zur Substanzerhaltung oder zur Verbesserung von Oberflächeneigenschaften von Verkehrsflächen, die auf zusammenhängenden Flächen in der Regel in Fahrstreifenbreite bis zu einer Dicke von 4 cm ausgeführt werden.

 

Hierzu zählen Bauverfahren wie z.B. Oberflächenbehandlungen, Aufbringen dünner Schichten, Regulierung von Bordsteinen und Rinnen, Ersatz einer Deckschicht.

 

Erneuerung

Vollständige Wiederherstellung einer Verkehrsflächenbefestigung oder Teilen davon, sofern mehr als nur die Deckschicht betroffen ist. Dieses kann durch Aufbringen neuer Schichten auf die vorhandene Befestigung im Hocheinbau oder durch Ersatz entsprechender Schichten im Tiefeinbau oder durch eine Kombination von Hoch- und Tiefeinbau erfolgen.


Übersicht zur Begriffssystematik

 

Art der Erhaltungsmaßnahme

Maßnahmen

Kostenarten

Betriebliche Erhaltung (Betriebliche Unterhaltung)

- Verkehrssicherung durch Stramot, Straßenkontrolle

 

Sachkosten

 

-  Straßenmaterial

-  Kleingeräte

-  Betriebskosten Fahrzeuge u. Geräte

-  Absperrmaterial

-  Schutz- u. Arbeitskleidung

 

Fremdleistungen

 

-  Aufträge an Ingenieurbüros/ Gutachter

-  Kostenbeteiligung bei Wiederherstellung durch Versorgungsträger oder Dritte

-  Abfallentsorgung

-  Leistungen anderer Ämter

 

Personalkosten

 

-  Arbeiter (Tarifbeschäftigte)

-  Kontrolleure

-  Straßenmeister/ Techniker

-  Ingenieure

 

Gemeinkosten

 

-  Allgemeine Verwaltungskosten

-  Leitungspersonal

-  Bauhöfe

-  Mieten

-  Bürokosten

 

- Straßenabläufe reinigen

- Grabendurchlässe reinigen

- Bankette, Lichtraumprofile und Sichtdreiecke freischneiden

- Absperren von Gefahrenstellen

Bauliche Erhaltung

Instandhaltung (Bauliche Unterhaltung, örtlich punktuell, kleinflächig)

Kleinflächige Reparaturarbeiten (Asphalt, Pflaster, Winterschäden)

- Vergießen von Rissen, Fugenpflege

- Regulieren von Abläufen, Bordsteinen, Rinnen

- Abfräsen von Verformungen (Spurrinnen, Fahrbahnunebenheiten)

- Leitplanken, Poller und Geländer reparieren

Instandsetzungen (größerflächig)

- Dünnschichtbeläge und Oberflächenbehandlung (einschl. Markierung)

- Einbau Deckschicht (einschl. Bordstein und Rinnenregulierung, Markierung)

- Regulierung von Pflasterflächen und Plattenbelägen

- Sanierung von Straßenablaufleitungen und Straßenentwässerungskanälen

- Bankette fräsen

Erneuerung

- Einbau Deckschicht + Binder (+Tragschicht)

- Neupflasterung mit Tragschichteinbau

Tabelle 1: Maßnahmen der Straßenerhaltung

 

Erhaltungssziele

Folgende Zielkriterien sind für die Straßenerhaltung maßgeblich:

 

Ø      Sicherheit

Jegliche vom Straßenzustand ausgehende Unfallgefahr (vor allem für Fußgänger und Radfahrer) soll vermieden werden.

Ø      Befahrbarkeit, Begehbarkeit

Unangemessene physische Beanspruchungen der Straßennutzer sowie der Fahrzeuge und ihrer Nutzlast

 

Ø      Substanzerhalt

Wirtschaftliche Erhaltung des in die Verkehrsflächen investierten Anlagevermögens (des „Substanzwertes“)

Ø      Umweltverträglichkeit/Wirkungen auf Dritte

Minimale zustandsbedingte Lärm-/Spritz-/Sprühwasseremissionen und minimale optische Beeinträchtigungen des Straßenbildes

 

Haushaltsansätze gemäß Haushaltsplan 2010 (Entwurf) für die Straßenerhaltung in Regensburg

 

1.    Verwaltungshaushalt

Für die betriebliche Erhaltung, die Instandhaltung und die Instandsetzung stehen folgende Haushaltsansätze im Jahr 2010 zur Verfügung.

 

Haushaltsstelle 0.6300.5131

§         Straßenunterhalt -                                                                                 900.000,- €

 

Haushaltsstelle 0.6300.5139

§         Unterhalt Fahrradwege -                                                                       100.000,- €

 

Haushaltsstelle 0.6300.5150

§         Unterhalt der Straßenentwässerungsanlagen                                      300.000,- €

                                                                                                                 ___________

Gesamt                                                                                                    1.300.000,- €

 

Diese Haushaltsansätze beinhalten die Kostenarten Sachkosten und Fremdleistungen

 

Die bei Haushaltsstelle 0.6300.5150 bereitgestellten Haushaltsmittel werden für Instandsetzungs- und Erneuerungsarbeiten an Straßenentwässerungskanälen und Straßenablaufleitungen benötigt.

Die defekten oder sanierungsbedürftigen Straßenentwässerungsleitungen werden untersucht, bewertet und in der Regel wirtschaftlich im Zuge von Baumaßnahmen an öffentlichen Kanälen der Stadtentwässerung mit ausgeschrieben.

 

2.    Vermögenshaushalt

Erneuerungsmaßnahmen

Beitragsfähige Erneuerung nach KAG

Haushaltsstelle 1.6350.9500

Gesamt                                                                                                       500.000,- €

davon Personal- und Maschinenkosten                              350.000,- €

davon Sachkosten und Fremdleistungen                            150.000,- €

 

Im Vermögenshaushalt werden neben den Sachkosten/Fremdleistungen auch die Personal- und Maschinenkosten abgerechnet. Der beitragsfähige Aufwand gemäß der Ausbaubeitragssatzung vom 03.04.2006 kann an die Eigentümer der anliegenden Grundstücke weiterverrechnet werden.

 

Am 28.1.10 hat eine Verhandlung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in einem Streitverfahren wegen Erhebung von Straßenausbaubeiträgen stattgefunden. Dabei ging es um die Frage, ob in der Praxis oft übliche und notwendige Erneuerungsmaßnahmen von Teilabschnitten eines Straßenzuges selbständig abgerechnet werden können.

 

Vom Gericht wurde dargelegt, dass die angewandte Methode der abschnittsweisen Abrechnung eines aufgrund seines Zustandes erneuerten Straßenabschnittes ohne konkret geplanten Restausbau der Straße, der vom Straßenzustand her eigentlich nicht notwendig wäre, von der Rechtslage im KAG (Kommunalabgabengesetz) nicht gedeckt ist.

Für die Beitragsfähigkeit einer Erneuerungsmaßnahme ist es nach Ansicht des BayVHG erforderlich, dass die Ausbaustrecke in Bezug zur Gesamtlänge der Straße einen erheblichen und nicht nur untergeordneten Anteil ausmacht, mit der Folge, dass dann die umlagefähigen Kosten des Teilabschnittes auf alle Straßenanlieger verteilt werden müssen.. Das Gericht hat angekündigt, in der Urteilsbegründung erstmalig eine konkrete Aussage zu treffen, wann diese Erheblichkeit erreicht ist.

 

Zunächst bleibt die genaue Begründung im Urteil abzuwarten. Einige für 2010 geplante Baumaßnahmen können deshalb erst nach Eingang des Urteils genannt und abschließend in Bezug auf ihre Beitragsfähigkeit hin geprüft werden.

 

Zustandserfassung und –bewertung von öffentlichen Verkehrsflächen

Grundlagen:

Richtlinie „Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement von Innerortsstraßen (E-EMI)“

Arbeitspapiere zur Systematik der Straßenerhaltung, kommunale Belange (FGSV, AP 9)

 

Methodik Zustandserfassung

 

Der Zustand einer Straßenbefestigung wird durch die Merkmale der Oberflächengestalt, der Oberflächenschäden und der Oberflächenwirkungen beschrieben. Die Zustandserfassung wird derzeit - noch ohne dringend erforderliche EDV-gestützte Systeme - wie folgt vom Tiefbauamt durchgeführt:

 

§         Durchführung von Messungen und/oder visuelle Aufnahme des Straßenzustandes zur Ermittlung der Zustandsmerkmale von Verkehrsflächen

Bei der visuellen Erfassung werden der Zustand der Fahrbahnen und Nebenanlagen (Geh-/Radwege, Parkplätze) nach den Zustandsmerkmalen Spurrinnen, allgemeine Unebenheiten, Einzel-/Netzrisse und offene Pflasterfugen, Oberflächenschäden, Flickstellen und Zustand Bord/Rinne auf. (siehe Erfassungsbogen) aufgenommen.

 

§         Ermittlung des konstruktiven Aufbaus z.B. durch Kernbohrungen

Neben den visuell erkennbaren Zustandsmerkmalen an der Straßenoberfläche muss auch oft der konstruktive Aufbau des Straßenober- und –unterbaus festgestellt werden, um die Schadensursache z.B. bei einer Unterdimensionierung klären zu können.

 

Voraussetzung für die Auswahl von konkreten Erhaltungsmaßnahmen ist die Erfassung des Zustandes der jeweiligen Verkehrsfläche und die Ermittlung der Schadensursache. Entscheidungen über Erhaltungsmaßnahmen sollen auf Grundlage systematischer Zustandserfassungen des jeweils betrachteten Straßenabschnittes nach möglichst objektiven Gesichtspunkten getroffen werden.

 

Bei allen im Straßenerhaltungsprogramm angeführten Baumaßnahmen wurden händisch von Mitarbeitern des Tiefbauamtes nach dem beiliegenden Erfassungsbogen (Anlage 1) für eine Vielzahl von Straßen die Zustandsmerkmale visuell erfasst. Außerdem wurden soweit notwendig im Fahrbahnbereich Kernbohrungen durchgeführt, um die Aufbaustärke und die Tragfähigkeit beurteilen zu können.

 

Durchführung der Erfassung

Bei der Zustandserfassung in der Örtlichkeit wird der Zustand der befestigten Straßenober-

fläche abschnittsweise über verschiedene Zustandsmerkmale erfasst. Berücksichtigt werden

alle Zustandsmerkmale, die für eine umfassende Charakterisierung des Befestigungszustandes bedeutsam und visuell bzw. mit einfachen messtechnischen Hilfsmitteln erfassbar

sind.

Die in periodische Zustandserfassungen einbezogenen Zustandsmerkmale werden durch "Zustandsindikatoren" beschrieben, d.h. durch

§         quantitative Maßstäbe (Spurrinnentiefe in mm, betroffenen Flächenanteil in %) oder

§         qualitative Maßstäbe für die Schadensausprägung (sehr schwach, schwach, deutlich, stark, sehr stark ausgeprägt) bzw. die Schadenshäufigkeit (nicht wahrnehmbar, vereinzelt, häufiger, verbreitet, stark verbreitet).

 

Diese Zustandsmerkmale werden im Erfassungsbogen eingetragen und nach Tabelle 2 ausgewertet

 

Bewertung des Zustandes

 

Zustandsklasse

Ausprägung

(betroffener Anteil an der Gesamtfläche,

in %)

Oberflächenzustand

1

10

sehr schwach ausgeprägt

2

10 bis 20

schwach ausgeprägt

3

20 bis 30

deutlich ausgeprägt

4

30 bis 40

stark ausgeprägt

5

>40

sehr stark ausgeprägt

Tabelle 2: Zuordnung Zustandsklassen und Schadensausprägungen

 

Zustandsklasse

Schadensausprägung

Zustandsklasse 1

Sehr schwach ausgeprägtes Schadensbild, Fahrbahnfläche neu oder neuwertig

Zustandsklasse 2

Schwach ausgeprägtes Schadensbild, z.B. vereinzelt geringe Schäden

Zustandsklasse 3

Deutlich ausgeprägtes Schadensbild, Erhaltungsmaßnahmen in ca. 8-10 Jahren

Zustandsklasse 4

Stark ausgeprägtes Schadensbild, Erhaltungsmaßnahmen in ca. 5-7 Jahren

Zustandsklasse 5

Stark ausgeprägtes Schadensbild, dringende Erhaltungsmaßnahmen oder vollständige Erneuerung in 0-4 Jahren

Tabelle 3 Zustandsklasse und Schadensausprägung

 

Bei der Zustandsbewertung werden die Zustandsmerkmale in ihren Wirkungen auf die Erhaltungsziele beurteilt. Dies bedeutet, dass festgelegt werden muss, bei welchen Ausprägungen oder in welcher Häufigkeit der Schaden bzw. Mangel vernachlässigbare, schwache, mittlere, starke oder sehr starke Wirkungen vorhanden sind.

Die Zustandsbewertung liefert außerdem die Grundlage für Entscheidungen zu größerflächigen Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen.

 

Lebenszyklus und Erhaltungsmanagement (s. Anlage)

Bei einem langlebigen Bauwerk wie einer Straße, ist der Lebenszyklus zu betrachten. Die laufenden Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten in der Nutzungsphase übersteigen oft die Herstellungskosten. Diese laufenden Kosten werden im Hinblick auf den wirtschaftlichen Einsatz von Finanzmitteln erst in letzter Zeit als wichtiges Planungskriterium betrachtet. Deshalb empfiehlt sich ein übergreifendes Managementsystem, das den gesamten Lebenszyklus betrachtet. Die entscheidende Fragestellung bei der Straßenerhaltung lautet: Wann muss was und wo gemacht werden? (siehe Anlage 2)

 

(Wann?):                                                                                               

Der Zustandswert einer Straße verschlechtert sich im Laufe seiner Nutzungszeit (Noten 1 bis 5). Ab einem bestimmten Zustandswert (Note 3,5=Warnwert) muss auf die Verschlechterung des Fahrbahnzustandes reagiert werden d.h. es muss der „richtige“ Zeitpunkt  für den Erhaltungseingriff geplant werden. Spätestens bei Note 4,5=Schwellenwert müssen Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Bei einem sehr schlechten Zustand (Zeitwert gleich null) ist ein Neubau die zwangsläufige Folge.

(Was?):

Es ergeben sich mehrere Möglichkeiten von Erhaltungsmaßnahmen die natürlich je nach Aufwand unterschiedlich Kosten zur Folge haben.

(Wo?):

Innerhalb eines Straßennetzes ist natürlich auch die „Wichtigkeit“ der Straße im Straßennetz für die Eingriffsnotwendigkeit von Bedeutung.

 

Die Fragestellung erfordert ein Instrumentarium zur längerfristigen Betrachtung des Straßenzustandes über den Lebenszyklus hinweg.

 

In der Anlage ist der Zustandsverlauf bei einer Straße dargestellt, wenn die Straßenerhaltung vernachlässigt wird („Nichts tun“): Mit der Nutzungszeit verändert sich der Zustandswert exponentiell. Bei Ablauf der üblichen Nutzungszeit (je nach Straßenklasse unterschiedlich) wird bei einer Vernachlässigung der Straßenzustand immer schlechter.

Gegenübergestellt ist eine Maßnahme mit einer rechtzeitigen Erhaltungsmaßnahme während der Nutzungszeit. Mit einem neuen Erhaltungszyklus mit weniger Finanzmitteln lässt sich wirtschaftlich gesehen der Zeitwert des Anlagevermögens wieder erhöhen und der Lebenszyklus der Straße ohne Totalerneuerung wieder verlängern.

 

Einführung eines EDV - gestützten Erhaltungs Management System (EMS) zur Feststellung des Erhaltungs- und Finanzbedarfs für die Straßeninfrastruktur

 

Im Bereich des Tiefbauamtes ist eine Fülle von straßenspezifischen Daten für das 400 km lange Straßennetz vorhanden. Diese Daten sind jedoch derzeit noch in Plänen, Listen oder Aktenordnern „gespeichert“, die für Fragestellungen etwa der Straßenerhaltung zeitaufwändig ausgewertet und zusammengefügt werden müssen, um Antworten geben zu können bzw. um objektive Entscheidungen herbeiführen zu können.

 

Es ist beabsichtigt ein Straßenerhaltungsmanagement-System einzuführen.

Bei diesem System werden alle Bestandsdaten des öffentlichen Straßennetzes, wie z.B. Straßenlängen und –breiten, Straßenquerschnitte, Straßenaufbau, Alter der Verkehrsflächen, Schadensbilder und Straßeneinrichtungen in einer Datenbank erfasst und mit Hilfe eines GIS-Systems lagegenau grafisch darstellbar gemacht. Diese Daten fließen in ein Berechnungsmodell ein, das Aussagen zum aktuellen Straßenzustand, zu Restnutzungsdauern und zum Unterhaltsbedarf liefern kann. Daraus kann eine Priorisierung der notwendigen Unterhaltsmaßnahmen abgeleitet werden als Grundlage für die Haushalts- und Finanzplanung.

 

Neben einer Reduzierung des Erhaltungsaufwandes durch einen gezielteren bedarfsorientierten Mitteleinsatz ohne Qualitätseinbußen, soll des Weiteren die ämterübergreifende Zusammenarbeit bei Straßenbaumaßnahmen sowie eine Aufgrabungskoordination mit externen Versorgungsunternehmen verbessert werden.

 

Gesamtziel dieses Erhaltungsmanagementsystems ist es, alle straßenbezogenen Faktoren aussagekräftig zu verknüpfen, optimierte Erhaltungsstrategien darzustellen und die monetäre Budgetierung und ihre Auswirkungen im Sinne des Erhaltes des kommunalen Vermögens aufzuzeigen.

 

Da zwischen Erhaltungsmanagement und kommunalem Finanzmanagement ein Zusammenhang besteht, ist die Einführung des Erhaltungsmanagementsystems auch für die Bewertung des Anlagevermögens eine wertvolle Hilfe.

 

Straßenerhaltungsprogramm 2010

Die nachstehend aufgeführten Straßenerhaltungsmaßnahmen sind im Haushaltsjahr 2010 zur Ausführung vorgesehen.

Die Durchführbarkeit der geplanten Maßnahmen hängt insbesondere auch von anderen städtischen Vorhaben sowie der privaten Bautätigkeit ab. Private Neubau- und Umbaumaßnahmen erfordern häufig flexibel die Zurückstellung von Maßnahmen. Ebenso erzwingen oft Arbeiten der Versorgungsträger Änderungen und Verschiebungen im Straßenerhaltungsprogramm.

 

1.    Betriebliche Erhaltung (betrieblicher Unterhalt)

Maßnahmen zur betrieblichen Erhaltung von Verkehrflächen

 

Sie sind gegliedert in Kontrolle und Wartung

 

§         Straßenkontrollen

§         Verkehrssicherung durch motorisierten Straßenwärter (Stramot), die alle kleineren Schäden unverzüglich beseitigen

§         Absperren bei Gefahrenstellen

§         Bankette, Lichtraumprofile und Sichtdreieck von Vegetation freischneiden

§         Reinigen von Straßenabläufen, Straßenentwässerungskanälen und Grabendurchlässen

 

Diese Maßnahmen werden nach den einschlägigen Vorschriften und nach Bedarf vom Straßenunterhalt durchgeführt.

 

2.    Bauliche Erhaltung – Instandhaltung (kleinflächig)

Bauliche Maßnahmen kleineren Umfangs zur Substanzerhaltung von Verkehrsflächen

 

§         kleinflächige Reparaturarbeiten an Fahrbahnen, Geh- und Radwegen und Pflasterflächen

§         Regulierung von Bordsteinen, Rinnen und Straßenabläufen

§         Abfräsen von Spurrinnen und Risse vergießen

§         Reparatur von Leitplanken, Pollern und Geländern

§         Beseitigung von Winterschäden (klein- und großflächig)

 

Bereits jetzt ist erkennbar, dass der strenge Winter eine Menge an Straßenschäden sowohl im Bereich der Fahrbahn und als auch auf Geh- und Radwegen verursacht hat. Besonders betroffen sind ältere Straßen, die bereits vorgeschädigt sind und technisch nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind. Hauptursache für die Schäden ist das in den Oberbau oder Pflaster-und Plattenbelag über Risse und Fugen eindringende Niederschlagswasser, das im häufigen Wechsel von Durchfrieren und Auftauen bei Nacht und Tag (sog. Frost-Tau-Wechsel) unter dem Einfluss des Verkehrs den Straßenbelag nachhaltig schädigt. Durch die Volumenvergrößerung beim Auftauen kommt es zu Ausbrüchen im Asphalt und zu Hebungen der Pflaster- und Plattenbeläge..Gehwegplatten liegen beispielsweise dann nicht mehr auf dem tragfähigen Untergrund auf und beginnen zu wackeln. Diese Gefahrenstellen wurden in den letzten Wochen vom Tiefbauamt sofort abgesperrt oder mit Kaltasphaltmischgut provisorisch repariert. Diese Schäden müssen zusätzlich zum geplanten Straßenerhaltungsprogramm 2010 bei geeigneter Witterung aus Sicherheitsgründen beseitigt werden.

 

3.    Bauliche Erhaltung – Instandsetzung (großflächig)

Bauliche Maßnahmen zur Substanzerhaltung oder zur Verbesserung von Oberflächeneigenschaften (Gebrauchswert) von Verkehrsflächen

 

3.1  Instandsetzung von Fahrbahndecken

Zu den nachstehend aufgeführten Straßen werden die bautechnisch verbrauchten Verschleißdeckschichten ausgebaut (4 cm abgefräst) und die Straßenzüge mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen. Vorher werden die bestehenden Rand- und Rinnensteine – soweit erforderlich – ausgebessert und reguliert.

 

§         Weißenburgstraße zwischen Landshuter Unterführung und Greflingerstraße, Richtung Norden

§         Straubinger Straße Kreuzung Siemensstraße/Bukaresterstraße

§         Albertstraße zwischen Maximilianstraße und D.-Martin-Luther-Straße                 

§         Max-Planck-Straße vor Ampelstauraum Leibnizstraße bis einschließlich Kreuzung Robert-Bosch-Straße, stadteinwärts, Teilflächen

§         Galgenbergstraße zwischen Johann-Hösl-Straße und Franz-Josef-Strauß-Allee

§         Theodor-Storm-Straße zwischen Ludwig-Thoma-Straße und Karl-Stieler-Straße

§         Roter-Brach-Weg zwischen Hs.Nr. 92 und Killermannstraße

§         St.-Leonhards-Gasse, Teilfläche

§         Lechstraße zwischen Brandlberger Straße und Isarstraße, westl. Seite

§         Lechstraße Ampelstauraum vor Donaustaufer Straße

§         Sandgasse zwischen Brandlberger Straße und Im Reichenwinkel

§         Im Langen Gschwend zwischen Amberger Straße und Hs.Nr. 2

§         Kreuzungsbereich Junkerstraße, Robert-Bosch-Straße

§         Innstraße zwischen Weichser Weg und Vilsstraße, Teilflächen

§         Am Dreifaltigkeitsberg zwischen Hs.Nr. 18 und Dreifaltigkeitskirche

§         Schelmengraben zwischen Winzerer Höhen und Alte Nürnberger Straße, Teilflächen

§         Amberger Straße zwischen Nordgaustraße und Stadtgrenze, Teilflächen

§         Minoritenweg Teilflächen

§         Ziegetsdorfer Straße zwischen Dürerstraße und Autobahnüberführung Teilflächen

 

3.2  Instandsetzung von Pflasterflächen

Die vorhandenen unebenen und lockeren Plattenbeläge und Pflasterflächen werden ausgebaut und entweder ungebunden auf Splitt oder gebunden in ein Mörtelbett neuverlegt.

 

§         Nicolaus-Gallus-Straße, Teilfläche

§         Haidplatz, Teilflächen (Fortsetzung der letztjährigen Maßnahmen)

§         Residenzstraße, Teilflächen

§         Verschiedene Altstadtbereiche, Teilflächen

§         Thundorferstraße Teilflächen

 

3.3  Instandsetzung von Bushaltestellen

Im Bereich der bezeichneten Bushaltestellen sind tiefe Spurrinnen und Unebenheiten vorhanden, die eine Gefahr für Motorradfahrer darstellen und den Abfluss behindern (Spritzwassergefahr für Fahrgäste). Die Arbeiten umfassen das Abfräsen der verformten Asphaltschichten und Einbau von neuen Asphaltschichten, die Reparatur der Entwässerungsrinnen und die Auswechslung von defekten Bordsteinen.

Diese Arbeiten beziehen sich nur auf die Fahrbahn der jeweiligen Bushaltestelle. Radwege, Gehwege und Aufstellflächen für ÖPNV-Nutzer werden nicht saniert.

 

§         Frankenstraße Haltestelle Steinweg stadtauswärts

§         Nürnberger Straße Haltestelle Kager stadteinwärts

§         Galgenbergstraße beim Posthof, stadtauswärts

§         Galgenbergstraße bei Kirche St. Peter, stadtauswärts

§         Prüfeninger Straße Ecke Dr.-Johann-Maier-Straße, stadtauswärts

§         Prüfeninger Straße bei Hs.Nr. 35, stadteinwärts

§         Prüfeninger Straße bei Hs.Nr. 17, stadteinwärts

§         Prüfeninger Straße Ecke Margaretenau, stadteinwärts

§         Roter Brachweg 91, stadtauswärts

§         Taxistand Wernerwerkstraße bei Infineon

 

3.4  Instandsetzung von Radwegen

In den nachstehend aufgeführten Fahrradwegen muss die vorhandene unebene Verschleißschicht ausgebaut (2 cm abgefräst) und durch eine neue Asphaltdeckschicht ersetzt werden, um die Ebenflächigkeit wieder herzustellen. Weiterhin werden zerstörte Randsteine im Bereich der Fahrradwege – soweit erforderlich – ausgebessert und reguliert. Bei dieser Gelegenheit wird die Oberfläche des Radweges so profiliert, dass der oft noch vorhandene Höhensprung des Bordes zwischen Radweg und Gehweg von 3cm wegen der Sturzgefahr auf ein Minimum reduziert wird

 

§         Frankenstraße zw. Maximilian-Aschenauer-Straße und Nürnberger Straße, nördl. Seite

§         Walhalla Allee zw. Weichser Weg und Vilsstraße

§         Isarstraße zw. Grünthaler Straße und Lechstraße

§         Harthofer Weg zw. Isarstraße und Einfahrt Gewerbepark

§         Franz-Josef-Strauß-Allee von Universitätsstraße bis Parkplatz Klinikum, Südseite

§         Rennweg zw. Waldvereinsweg und Killermannstraße

§         Klenzestraße zw. Kirchmeierstraße und Friedrich-Ebert-Straße, beidseitig

§         Augsburger Straße zw. Franz-Josef-Strauß-Allee und Stadtgrenze, östliche Seite

§         Hermann-Geib-Straße zw. Alfons-Auer-Straße und Landshuter Straße, östlicher Radweg

§         Straubinger Straße zw. Unterführung Zuckerfabrik und Auffahrt Osttangente, stadtauswärts, Teilflächen

§         Straubinger Straße zw. Osthafenstraße und Auffahrt Osttangente, stadteinwärts

 

3.5  Instandsetzung von Gehwegen

In den nachfolgend aufgeführten Gehwegabschnitten sind erhebliche Schäden wie lockere, abgeplatzte, zertrümmerte Platten, Unebenheiten (Wasserpfützen!) und Stufenbildung vorhanden. Diese stellen für die Fußgänger und dabei insbesondere für ältere Menschen eine nicht unerhebliche Unfallgefahr dar.

Die vorhandenen Gehwegplatten werden ausgebaut und auf Splitt oder in ein Mörtelbett neu verlegt. Weiterhin werden defekte Randsteine – soweit erforderlich – ausgebessert und reguliert.

 

§         Isarstraße zw. Grünthaler Straße und Lechstraße, Nordseite

§         Donaustaufer Straße zw. Schelchshornstraße und Ortenburgerstraße, Südseite

§         Amberger Straße zw. Im Langen Gwend und Auffahrt B 16, Nordostseite

§         Vilsstraße zw. Donaustaufer Straße und Walhalla Allee, Teilflächen

§         Frankenstraße zw. Holzgartenstraße und Naabstraße, Südseite

§         Walhalla Allee zw. Vilsstraße und Donau-Arena, Südseite

§         Am Judenfeld zw. Röhrlbergweg und Finkenweg, östl. Seite

§         Harthofer Weg zw. Einfahrt Gewerbepark und Donaustaufer Straße, Teilflächen

§         Reinhausen zw. Sonnenstraße und Plankstraße, Westseite

§         Sonnenstraße zw. Reinhausen und Sonnenstraße 8, Südseite

§         Killermannstraße: Teilreparaturen

§         Kirchmeierstraße: Teilreparaturen

§         Prüfeninger Straße: Teilreparaturen

§         Hochweg: Teilreparaturen

§         Friedrich-Ebert-Straße Hs.Nr. 2 bis Hs.Nr. 63, Teilreparaturen

§         Franz-Josef-Strauß-Allee, Teilreparaturen

§         Agnesstraße von Messerschmittstraße bis Hedwigstraße

§         Dr.-Heim-Straße

§         Gutenbergstraße Ecke Am Mühlbach

§         Holzländestraße von Hundsumkehr bis Weißgerbergraben

§         Liskircherstraße von Hoppestraße bis Wilhelmstraße, wegen neuer Widmung

§         Prebrunnstraße von Hans-Sachs-Straße bis Schenkendorfstraße

§         Simmernstraße von Königswiesenweg bis Hafnersteig bis Hs.Nr. 15

§         Sedanstraße zw. Reichsstraße und Richard-Wagner-Straße, östl. Gehweg

§         Gumppenbergstraße zw. Sternbergstraße und Placidusstraße, beidseitig

§         Hermann-Geib-Straße zw. Ziegelweg und Mitterweg, nördlicher Gehweg

§         Von-Seekt-Straße zw. Bajuwarenstraße und Sachsenstraße, beidseitig

§         Bajuwarenstraße zw. Markomannenstraße und Ausfahrt RVV, östl. Gehweg

§         Burgweintinger Straße zw. Heckstegstraße und Oberer Ehweg, beidseitig

§         Von-Donle-Straße zw. Prinz-Ludwig-Straße und Wendehammer, östl. Gehweg

§         Sternbergstraße zw. Luitpoldstraße und Landshuter Straße, östl. Gehweg

§         Brittingstraße

§         Alfons-Auer-Straße (Teilflächen)

§         Universitätsstraße (Teilflächen)

 

Oftmals kann erst nach Baubeginn der Straßenbauarbeiten entschieden werden, ob z.B. der Gehwegbelag samt Unterbau bzw. die Asphalttragschicht unter der Fahrbahndeckschicht erneuert werden muss oder ob mit stellenweisen Reparaturarbeiten die Lebensdauer noch wirtschaftlich und rentabel verlängert werden kann.

Sollte während des Ausbaues der unter Nr. 3 vorgesehenen Baumaßnahmen festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für die Erhebung von Ausbaubeiträgen gemäß der Ausbaubeitragssatzung vom 03.04.2006 vorliegen, muss der beitragsfähige Aufwand in Zusammenarbeit mit der Stadtkämmerei an die Eigentümer der anliegenden Grundstücke verrechnet werden.

 

4.    Bauliche Erhaltung – Erneuerung

Erneuerung der Josef-Adler-Straße (siehe beiliegenden Lageplan) - Beitragsfähige Erneuerung nach KAG; Beispiel für vollständige Wiederherstellung von Verkehrsflächenbefestigungen oder Teilen davon

 

Nach den bei Amt 20.3 vorhandenen Abrechnungsunterlagen ist die Josef-Adler-Straße wie folgt erstmalig hergestellt worden:

 

1.

Von Weinweg nach Westen bis zweite Einmündung Engelhartstraße bei Grundstück Josef-Adler-Str. 21

Länge: ca. 383 m;

6 m Fahrbahn

1956/58

2.

Von Weinweg nach Westen bis zweite Einmündung Engelhartstraße bei Grundstück Josef-Adler-Str.21

Länge: ca. 400 m;

2x2 m Gehweg

1967/73

3.

Von Weinweg nach Süden bis Engelhartstraße

Länge: ca. 71 m;

6 m Fahrbahn,

2x 1,5 m Gehweg

1965/67

 

Bei der Josef-Adler-Straße ist die Nutzungsdauer von 20-25 Jahren bereits abgelaufen, sodass nach herrschender Rechtssprechung eine beitragsfähige KAG-Erneuerung durchgeführt werden kann. Auch wenn die Straße regelmäßig baulich unterhalten wurde, sind nach dieser langen Nutzungsdauer die Rand- und Rinnensteine sowie die Gehwege bautechnisch verbraucht. Die vorhandenen Gehwege sind daher auf der gesamten Straßenlänge dringend erneuerungsbedürftig (neuer Unterbau). Nur eine Erneuerung ist wirtschaftlich im Sinne der Erhaltung des Anlagevermögens und damit auch für die Beitragspflichtigen.

 

Die Erneuerung umfasst die Wiederherstellung der vorhandenen Gehwege mit Betonsteinplatten auf frostsicherem Unterbau. Die vorhandenen Randsteine und Entwässerungsrinnen werden ausgebaut und auf Betonfundament neuverlegt. Soweit Randsteine und Rinnen beschädigt sind, werden sie durch Neumaterial ersetzt. Die Fahrbahn wird abschließend mit einer neuen Deckschicht versehen. Der Straßenquerschnitt bleibt unverändert. Die vorhandene Beleuchtung wird technisch und hinsichtlich der Energieeffizienz soweit erforderlich erneuert, ergänzt und verbessert.

 

Im Jahr 2009 wurden in der Josef-Adler- Straße bereits der öffentliche Kanal, die Straßenablaufleitungen und die Versorgungsleitungen der REWAG & Co. KG erneuert. Im Zuge dieser Grabungen wurde der alte Fahrbahnaufbau (alte Packlage, nur ca. 5 cm Asphaltdeckschicht vorhanden) durch einen, den neuen Richtlinien entsprechenden Fahrbahnaufbau ersetzt.

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.  Dem im Bericht dargestellten Straßenerhaltungsprogramm 2010 wird im Rahmen der erforderlichen Haushaltsmittel zugestimmt.

 

2.  Die beabsichtigte Einführung eines EDV - gestützten Erhaltungs-Management-Systems (EMS) zum wirtschaftlich und technisch optimalen Management des Straßeninfrastrukturvermögens wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (6 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 (28 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 (65 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 (3867 KB)