Vorlage - VO/10/5199/65  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 15 Keilberg
Straßenausbau - Keilberger Schulweg - Lärchenweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1.
2. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
16.03.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

Anlagen:                   2 x Lageplan vom 18.02.2010 - unmaßstäblich

                                    2 x Straßenquerschnitt vom 18.02.2010 - unmaßstäblich

 

 

Zur weiteren Erschließung des Baugebietes Keilberg ist ab dem 2.Quartal 2010 der Ausbau des Keilberger Schulweges und des Lärchenweges vorgesehen.

 

Grundlage der Verkehrsfläche ist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 15 und 15 a II für den Ortsteil Keilberg. Die Ausbauplanung entspricht der inzwischen in Keilberg in den vergleichbaren Straßen angewendeten Form der Mischverkehrsfläche.

 

Der Keilberger Schulweg verläuft von der Keilberger Hauptstraße nach Nordwesten bzw. Norden, künftig bis zur geplanten Haupterschließungsstraße. Der Lärchenweg zweigt auf halber Länge vom Keilberger Schulweg in Richtung Westen bis zum Wacholderweg ab.

 

Die planmäßige Herstellung des Keilberger Schulweges von der Keilberger Hauptstraße bis zum bestehenden Brunnensteg umfasst eine Länge von ca. 225 m. Am derzeitigen Bauende ist eine provisorische Anbindung an den Brunnensteg vorgesehen. Das nördliche Teilstück mit einer Länge von ca. 25 m bis zur künftigen Haupterschließungsstraße kommt derzeit nicht zur Bauausführung. Der Lärchenweg wird auf einer Länge von ca. 145 m endgültig hergestellt.

 

Beide Straßen werden verkehrsberuhigt als Mischverkehrsfläche ausgebaut. Die Gesamtbreite der Straßen beträgt 6,50 m. Dabei ist der Fahrbahnbereich der Straße 4,27 m und der Park- und Grünstreifen 2,23 m.

 

Die Fahrbahn und Parkierungsstreifen des Keilberger Schulweges und des Lärchenweges werden asphaltiert. Die Fahrbahn wird gemäß RSTO 01 mit Bauklasse V hergestellt. Zwischen Fahrbahn und Parkierungsstreifen wird eine 5-zeilige Granitkleinsteinpflasterrinne angeordnet.

 

Im Bereich des Parkierungsstreifens sieht die Ausbauplanung einzelne Bauminseln vor. Als Straßenbeleuchtung kommt eine technische Kofferleuchte auf Stahlkandelaber mit einer LPH = 7.50 m zur Ausführung.

 

Die aus Privatgrundstücken teilweise noch notwendige Flächenbereitstellung für den Straßenausbau erfolgt im Rahmen des anhängigen Umlegungsverfahrens.

 

Die betroffenen Grundstückseigentümer werden rechtzeitig vor Baubeginn informiert.

 

Für die erstmalige Herstellung der Straßen müssen von den Anliegern Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch in Höhe von 90 % der beitragsfähigen Kosten erhoben werden.

 

Die erforderlichen Mittel sind im Investitionsprogramm 2009-2013 (Entwurf), insbesondere in den Jahren 2009 (Haushaltsrest) und 2010 (Haushaltsansatz) bei der Haushaltsstelle 1.6322.9502 berücksichtigt.

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Keilberger Schulweg und der Lärchenweg im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 15 und 15 a II sind gemäß dem Bericht und nach Maßgabe der vorhandenen Haushaltsmittel auszubauen.


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Lagepläne KB Schulweg_ Lärchenweg (1176 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_KP_STQ1-CARD-1 8 (418 KB)    
Anlage 4 3 Anlage 3_KP_STQ1-CARD-1 8 (369 KB)