Sachverhalt: Anlagen: 2
x Lageplan vom 18.02.2010 - unmaßstäblich 2 x Straßenquerschnitt vom
18.02.2010 - unmaßstäblich Zur
weiteren Erschließung des Baugebietes Keilberg ist ab dem 2.Quartal 2010 der
Ausbau des Keilberger Schulweges und des Lärchenweges vorgesehen. Grundlage
der Verkehrsfläche ist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 15 und 15 a II für
den Ortsteil Keilberg. Die Ausbauplanung entspricht der inzwischen in Keilberg
in den vergleichbaren Straßen angewendeten Form der Mischverkehrsfläche. Der
Keilberger Schulweg verläuft von der Keilberger Hauptstraße nach Nordwesten
bzw. Norden, künftig bis zur geplanten Haupterschließungsstraße. Der Lärchenweg
zweigt auf halber Länge vom Keilberger Schulweg in Richtung Westen bis zum Wacholderweg
ab. Die
planmäßige Herstellung des Keilberger Schulweges von der Keilberger Hauptstraße
bis zum bestehenden Brunnensteg umfasst eine Länge von ca. 225 m. Am
derzeitigen Bauende ist eine provisorische Anbindung an den Brunnensteg vorgesehen.
Das nördliche Teilstück mit einer Länge von ca. 25 m bis zur künftigen Haupterschließungsstraße
kommt derzeit nicht zur Bauausführung. Der Lärchenweg wird auf einer Länge von
ca. 145 m endgültig hergestellt. Beide
Straßen werden verkehrsberuhigt als Mischverkehrsfläche ausgebaut. Die Gesamtbreite
der Straßen beträgt 6,50 m. Dabei ist der Fahrbahnbereich der Straße 4,27 m und
der Park- und Grünstreifen 2,23 m. Die
Fahrbahn und Parkierungsstreifen des Keilberger Schulweges und des Lärchenweges
werden asphaltiert. Die Fahrbahn wird gemäß RSTO 01 mit Bauklasse V hergestellt.
Zwischen Fahrbahn und Parkierungsstreifen wird eine 5-zeilige Granitkleinsteinpflasterrinne
angeordnet. Im
Bereich des Parkierungsstreifens sieht die Ausbauplanung einzelne Bauminseln
vor. Als Straßenbeleuchtung kommt eine technische Kofferleuchte auf Stahlkandelaber
mit einer LPH = 7.50 m zur Ausführung. Die
aus Privatgrundstücken teilweise noch notwendige Flächenbereitstellung für den
Straßenausbau erfolgt im Rahmen des anhängigen Umlegungsverfahrens. Die
betroffenen Grundstückseigentümer werden rechtzeitig vor Baubeginn informiert. Für
die erstmalige Herstellung der Straßen müssen von den Anliegern Erschließungsbeiträge
nach dem Baugesetzbuch in Höhe von 90 % der beitragsfähigen Kosten erhoben
werden. Die
erforderlichen Mittel sind im Investitionsprogramm 2009-2013 (Entwurf), insbesondere
in den Jahren 2009 (Haushaltsrest) und 2010 (Haushaltsansatz) bei der
Haushaltsstelle 1.6322.9502 berücksichtigt. Der
Ausschuss beschließt: Der
Keilberger Schulweg und der Lärchenweg im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 15
und 15 a II sind gemäß dem Bericht und nach Maßgabe der vorhandenen
Haushaltsmittel auszubauen.
Anlagen:
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