Sachverhalt: Die Fälligkeit der Gebühren für die längerfristige Benutzung
der Markteinrichtungen soll in der Weise geändert werden, dass die Gebühr
jeweils mit Ablauf des Monats fällig wird, in dem die Markteinrichtung benutzt
wird. Die bisherige Regelung, wonach die Gebühr zum 15.1. für das gesamte
Kalenderjahr bereits fällig wird, ist nicht praxisgerecht, da bei Änderungen im
Laufe des Jahres bereits eingenommene Gebühren zeitanteilig wieder erstattet
werden müssen, wenn die Benutzung der Markteinrichtungen nicht mehr erfolgt. Die Marktgebühren für die Wochenmärkte einschl.
Christkindlmarkt wurden letztmals mit Beschluss des Stadtrates vom 20.07.2000
angepasst. Die Märkte zählen zu den kostenrechnenden Einrichtungen (krE) gemäß
Art. 8 Abs. 2 KAG, die eine volle Kostendeckung erzielen sollen. Dies
wurde durch die aufgestellten Betriebsabrechnungen seit 2000 nachgewiesen. Der BAB-Abschluss 2008 für den UA 7301 weist nach Jahren von
Überschüssen wieder eine Unterdeckung (-7.967 €) aus. Auch das kamerale
Rechnungsergebnis 2009 sowie die Haushaltsplanung 2010 weisen ein Defizit bei
dem Unterabschnitt für die Märkte aus.
Die Kostenstellenrechnung für die Märkte weist folgende
Ergebnisse in den Betriebs- abrechnungsbögen (BAB) 2007 und 2008 aus:
Mit den derzeit gültigen Gebührensätzen können die
Kostenstellen Donaumarkt, Christkindlmarkt und Sonstige Märkte nicht mehr
kostendeckend betrieben werden. Es besteht Bedarf für eine Neuordnung der
Gebührensätze. Um den Rückgang bei Einnahmen entgegenzuwirken, wird nach
eingehender Überprüfung nach fast 10- jähriger Gebührenstabilität eine
differenzierte Gebührenanpassung im Bereich Imbissstände (Nr. 1.2 der Anlage
zur Marktgebührensatzung), Spargelstände (Nr. 1.3) sowie des Christkindlmarktes
für den Verkauf von alkoholischen Getränken (Nr. 2.1.4) gemäß nachfolgenden
Erläuterungen zu den Kostenstellen vorgeschlagen. 1. Zu KST-Donaumarkt: Die Einnahmen sind nach kurzer Erholung in 2007 wieder zurückgegangen,
was zu einer Verschlechterung des Betriebsergebnisses 2008 führte. Eine
Erholung der Einnahmesituation auf dem Donaumarkt ist wegen der längerfristigen
Bodenuntersuchungen im Jahr 2010 und mit der damit verbundenen Platzreduzierung
nicht zu erwarten. Um weitere Einnahmenverluste auf dem Donaumarkt zu
vermeiden, wird die Gebühr für die Verkaufplätze pro m² Standfläche und Tag nicht
angepasst. Bei einer Gebührenanhebung wäre nicht auszuschließen, dass
Marktbeschicker ihre Standfläche aufgeben. Bei Imbissständen ist dagegen und insbesondere
auf dem Tagesmarkt am Neupfarrplatz eine regelmäßige dauerhafte Kundenfrequenz
zu verzeichnen. Es ist daher hier unter Berücksichtigung der zehnjährigen
Gebührenstabilität und der Gebührenhöhe nach der Sondernutzungssatzung für
vergleichbare Betriebe eine Gebührenanpassung (pro Stand und Tag von 40 €
auf 50 €, pro Stand und Monat von 400 € auf 600 €) gerechtfertigt. 2. Zu KSt-Neupfarrplatz: Trotz größerer Einnahmeausfälle
konnte in 2008 ein Kostendeckungsgrad von 115,69 % ereicht werden. Eine
Anpassung der Gebühr für Verkaufsplätze ist deshalb nicht erforderlich. Die Gebühr für Spargelstände (Nr. 1.3.1)
soll von 6 € pro m² Standfläche auf 8 € (+ 33,33 %) erhöht werden und
die Gebühr Spargelstände auf dem Neupfarrplatz pro Stand und Saison (Nr. 1.3.2)
von 500 € auf 600 € (+ 20 %). Diese Gebührenerhöhung ist
gerechtfertigt, da frische Spargelprodukte in der Saison intensiv nachgefragt
werden und so entsprechende Umsatzmöglichkeiten bestehen. 3. Zu KST-Sonst. Märkte: Die Einnahmeentwicklung bei den sonstigen Märkten
(Kumpfmühler Markt, Alter Kornmarkt usw.) ist schwankend. Seit 2003 konnte auf
dieser Kostenstelle kein positives Ergebnis mehr erzielt werden. Aufgrund der schlechten
verkehrlichen Anbindung von Stadtamhof fehlt eine laufstarke Kundenfrequenz für
den Katharinenmarkt, weshalb künftig mit einem weiteren Rückgang bei den
Gebühreneinnahmen auf dieser Kostenstelle zu rechnen ist. Eine Gebührenerhöhung
ist hier nicht vertretbar. 4. Zu KST-Christkindlmarkt: Auch beim Christkindlmarkt mussten
im Jahr 2008 Einnahmenrückgänge von rd. 3.000 € verkraftet werden. Mit
einem Kostendeckungsgrad von 97,79 % wurde das schlechteste Ergebnis seit 1999
(92,70 %) erzielt. Auf dem Christkindlmarkt ist bei den Ständen mit
alkoholischen Getränken (Glühwein) eine dauerhaft hohe Kundenfrequenz in den
vergangenen Jahren zu verzeichnen. Dies bedeutet für diese Marktbeschicker
entsprechende Umsatz- und Gewinnmöglichkeiten. Dies soll bei der
Gebührenerhöhung nach der erwähnten zehnjährigen Gebührenstabilität mit
einfliesen. Es wird deshalb vorgeschlagen, für Buden mit alkoholischen
Getränken die Gebühren wie folgt zu erhöhen: Städtische Buden mit alkoholischen
Getränken von 152 €/m² auf 240 €/m² Eigene Buden mit alkoholischen
Getränken von 85,50 €/m² auf 135 €/m² Imbissstände mit alkoholischen
Getränken von 171 €/m² auf 270 €/m² 5. Finanzielle Auswirkungen Durch die Gebührenerhöhung ist mit voraussichtlichen
Mehreinnahmen von ca. 12.000 € zu rechnen. Dadurch würde die nach
dem KAG geforderte Kostendeckung wieder erzielt. Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Die Stadt Regensburg erlässt eine
Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren
für die Benutzung der Märkte der Stadt Regensburg (MarktGS) gemäß beiliegenden Entwurf vom 14.04.2010,
welcher einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses
bildet. Anlagen:
Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Märkte der Stadt Regensburg (MarktGS)
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