Vorlage - VO/10/5203/20  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Märkte der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Rechts- und Umweltreferent Dr. Schörnig
2. Wirtschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
12.05.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
20.05.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

Sachverhalt: 

 

Die Fälligkeit der Gebühren für die längerfristige Benutzung der Markteinrichtungen soll in der Weise geändert werden, dass die Gebühr jeweils mit Ablauf des Monats fällig wird, in dem die Markteinrichtung benutzt wird. Die bisherige Regelung, wonach die Gebühr zum 15.1. für das gesamte Kalenderjahr bereits fällig wird, ist nicht praxisgerecht, da bei Änderungen im Laufe des Jahres bereits eingenommene Gebühren zeitanteilig wieder erstattet werden müssen, wenn die Benutzung der Markteinrichtungen nicht mehr erfolgt.

 

Die Marktgebühren für die Wochenmärkte einschl. Christkindlmarkt wurden letztmals mit Beschluss des Stadtrates vom 20.07.2000 angepasst. Die Märkte zählen zu den kostenrechnenden Einrichtungen (krE) gemäß Art. 8 Abs. 2 KAG, die eine volle Kostendeckung erzielen sollen. Dies wurde durch die aufgestellten Betriebsabrechnungen seit 2000 nachgewiesen.

 

Der BAB-Abschluss 2008 für den UA 7301 weist nach Jahren von Überschüssen wieder eine Unterdeckung (-7.967 €) aus. Auch das kamerale Rechnungsergebnis 2009 sowie die Haushaltsplanung 2010 weisen ein Defizit bei dem Unterabschnitt für die Märkte aus.

 

Unterabschnitt 7301 (Märkte)

Jahr

 

Einnahmen

Ausgaben

Ergebnis

KG in

 

 

%

2007

BAB 2007

268.191

268.150

41

100,02

2008

BAB 2008

260.800

268.767

-   7.967

97,04

2009

RE 2009

308.218

324.458

- 16.241

94,99

2010

HHPL 2010

284.050

326.500

- 42.450

87,00

 

Die Kostenstellenrechnung für die Märkte weist folgende Ergebnisse in den Betriebs-

abrechnungsbögen (BAB) 2007 und 2008 aus:

 

Kostenstellen (KST)

Betriebsergebnis

Kostendeckungsgrad

 

 

2007

2008

2007

2008

 

 

KST-Donaumarkt

-    4.847 €

-   7.116 €

88,42%

82,71%

KST-Neupfarrplatz

+  10.451 €

+   7.657 €

120,81%

115,69%

KST-Sonst. Märkte

-    6.843 €

-   5.463 €

82,65%

86,61%

KST-Christkindlmarkt

+    1.280 €

-   3.045 €

100,94%

97,79%

Gesamtsumme

+  41 €

-   7.967 €

100,02%

97,04%

 

 

Mit den derzeit gültigen Gebührensätzen können die Kostenstellen Donaumarkt, Christkindlmarkt und Sonstige Märkte nicht mehr kostendeckend betrieben werden. Es besteht Bedarf für eine Neuordnung der Gebührensätze.

 

Um den Rückgang bei Einnahmen entgegenzuwirken, wird nach eingehender Überprüfung nach fast 10- jähriger Gebührenstabilität eine differenzierte Gebührenanpassung im Bereich Imbissstände (Nr. 1.2 der Anlage zur Marktgebührensatzung), Spargelstände (Nr. 1.3) sowie des Christkindlmarktes für den Verkauf von alkoholischen Getränken (Nr. 2.1.4) gemäß nachfolgenden Erläuterungen zu den Kostenstellen vorgeschlagen.

 

1. Zu KST-Donaumarkt:

 

Die Einnahmen sind nach kurzer Erholung in 2007 wieder zurückgegangen, was zu einer Verschlechterung des Betriebsergebnisses 2008 führte. Eine Erholung der Einnahmesituation auf dem Donaumarkt ist wegen der längerfristigen Bodenuntersuchungen im Jahr 2010 und mit der damit verbundenen Platzreduzierung nicht zu erwarten. Um weitere Einnahmenverluste auf dem Donaumarkt zu vermeiden, wird die Gebühr für die Verkaufplätze pro m² Standfläche und Tag nicht angepasst. Bei einer Gebührenanhebung wäre nicht auszuschließen, dass Marktbeschicker ihre Standfläche aufgeben.

 

Bei Imbissständen ist dagegen und insbesondere auf dem Tagesmarkt am Neupfarrplatz eine regelmäßige dauerhafte Kundenfrequenz zu verzeichnen. Es ist daher hier unter Berücksichtigung der zehnjährigen Gebührenstabilität und der Gebührenhöhe nach der Sondernutzungssatzung für vergleichbare Betriebe eine Gebührenanpassung (pro Stand und Tag von 40 € auf 50 €, pro Stand und Monat von 400 € auf 600 €) gerechtfertigt.

 

2. Zu KSt-Neupfarrplatz:

 

Trotz größerer Einnahmeausfälle konnte in 2008 ein Kostendeckungsgrad von 115,69 % ereicht werden. Eine Anpassung der Gebühr für Verkaufsplätze ist deshalb nicht erforderlich.

Die Gebühr für Spargelstände (Nr. 1.3.1) soll von 6 € pro m² Standfläche auf 8 € (+ 33,33 %) erhöht werden und die Gebühr Spargelstände auf dem Neupfarrplatz pro Stand und Saison (Nr. 1.3.2) von 500 € auf 600 € (+ 20 %). Diese Gebührenerhöhung ist gerechtfertigt, da frische Spargelprodukte in der Saison intensiv nachgefragt werden und so entsprechende Umsatzmöglichkeiten bestehen.

 

3. Zu KST-Sonst. Märkte:

 

Die Einnahmeentwicklung bei den sonstigen Märkten (Kumpfmühler Markt, Alter Kornmarkt usw.) ist schwankend. Seit 2003 konnte auf dieser Kostenstelle kein positives Ergebnis mehr erzielt werden. Aufgrund der schlechten verkehrlichen Anbindung von Stadtamhof fehlt eine laufstarke Kundenfrequenz für den Katharinenmarkt, weshalb künftig mit einem weiteren Rückgang bei den Gebühreneinnahmen auf dieser Kostenstelle zu rechnen ist. Eine Gebührenerhöhung ist hier nicht vertretbar.

 

4. Zu KST-Christkindlmarkt:

 

Auch beim Christkindlmarkt mussten im Jahr 2008 Einnahmenrückgänge von rd. 3.000 € verkraftet werden. Mit einem Kostendeckungsgrad von 97,79 % wurde das schlechteste Ergebnis seit 1999 (92,70 %) erzielt. Auf dem Christkindlmarkt ist bei den Ständen mit alkoholischen Getränken (Glühwein) eine dauerhaft hohe Kundenfrequenz in den vergangenen Jahren zu verzeichnen. Dies bedeutet für diese Marktbeschicker entsprechende Umsatz- und Gewinnmöglichkeiten. Dies soll bei der Gebührenerhöhung nach der erwähnten zehnjährigen Gebührenstabilität mit einfliesen. Es wird deshalb vorgeschlagen, für Buden mit alkoholischen Getränken die Gebühren wie folgt zu erhöhen:

 

Städtische Buden mit alkoholischen Getränken von 152 €/m² auf 240 €/m²

Eigene Buden mit alkoholischen Getränken von 85,50 €/m² auf 135 €/m²

Imbissstände mit alkoholischen Getränken von 171 €/m² auf 270 €/m²

 

5. Finanzielle Auswirkungen

 

Durch die Gebührenerhöhung ist mit voraussichtlichen Mehreinnahmen von ca. 12.000 € zu rechnen. Dadurch würde die nach dem KAG geforderte Kostendeckung wieder erzielt.

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

            Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung über die    Gebühren für die Benutzung der Märkte der Stadt Regensburg (MarktGS) gemäß      beiliegenden Entwurf vom 14.04.2010, welcher einen wesentlichen Bestandteil dieses          Beschlusses bildet.

Anlagen:

Anlagen:

 

Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Märkte der Stadt Regensburg (MarktGS)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Änderung Marktgebührensatzung vom 14.04.2010 (82 KB)