Vorlage - VO/10/5353/52  

 
 
Betreff: Förderung des Kinderhauses im Baugebiet Burgweinting
Nord/West II
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
11.05.2010 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
12.05.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
20.05.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

Sachverhalt: 

 

Im Baugebiet Burgweinting Nord/West II (Planbereich Nr. 253) ist aufgrund der zu erwartenden Kinderzahlen eine Kinderbetreuungseinrichtung geplant.

 

In diesem Kinderhaus werden folgende Plätze geschaffen:

 

- 24 Plätze für Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (Krabbelstube)

- 50 Plätze für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (Kindergarten)

- 25 Plätze für Kinder im Alter von 6 – 10 Jahren (Kinderhort)

_________

 

= 99 Betreuungsplätze insgesamt

 

 

Das Kinderhaus wird als fünfgruppige Einrichtung errichtet.

 

Auch für den Fall, dass in der Schule Burgweinting ein gebundener Ganztagszug eingeführt wird, wird die Hortgruppe für die Kinder der 1. und 2. Jahrgangsstufe und die Schüler der 3. und 4. Jahrgangsstufe, die die gebundene Ganztagsschule nicht besuchen, benötigt. Sollte die Hortgruppe auf längere Zeit gesehen nicht mehr benötigt werden, so kann diese Gruppe in eine altersgemischte Gruppe (Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren) umgewandelt oder der Containerkindergarten Sophie-Scholl-Straße, der ein Provisorium darstellt, aufgegeben werden.

 

Die Kath. Kirchenstiftung St. Franziskus erhält von der Stadt Regensburg das Baugrundstück mit einer Größe von ca. 2.400 m² (Flur Nr. 85, Gemarkung Burgweinting) und errichtet hierauf das Kinderhaus. Die Stadt Regensburg erwirbt im Gegenzug das Grundstück Marien- straße 1 mit 2.755 m² (Flur Nr. 403/75, Gemarkung Burgweinting) und betreibt den auf dem Grundstück befindlichen dreigruppigen Kindergarten St. Michael – Marienstraße als städtische Einrichtung weiter (siehe Stadtratsbeschluss vom 29.04.2010 VO/10/5301/23).

 

Die Stadt Regensburg leistet gesetzliche Baukostenförderung in Höhe von insgesamt 1.451.500,00 €. Die Förderung setzt sich zusammen aus 818.500,00 € für den Kindergarten- und Hortbereich und 633.000,00 € für die Krabbelstube.

 

Der Zuschuss des Freistaates Bayern wird ca. 805.000,00 € betragen.

 

Die freiwillige Förderung, die für die Kindergartengruppen gewährt wird (siehe Stadtratsbe- schluss vom 27.09.1990), wird bei ca. 90.000,00 € liegen (Baukostenzuschuss ca.
60.000,00 € tatsächliche Kosten liegen noch nicht vor plus Möblierungskostenzuschuss 30.000,00 €).

 

Die Gesamtmaßnahme beläuft sich somit auf ca. 1.541.500,00 €; die Fördersumme der Stadt Regensburg beträgt ca. 736.500,00 €.

 

Die Maßnahme ist für den Entwurf des Investitionsprogramms 2010 – 2014 unter UA 4648/04 angemeldet.

 

Ab Inbetriebnahme der Einrichtung erhält der Betriebsträger kindbezogene Förderung nach den Bestimmungen des Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes. Diese Förderung liegt nach dem derzeit geltenden Basiswert bei ca. 170.000,00 € jährlich.

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1. Die Stadt Regensburg befürwortet die Errichtung des Kinderhauses Burgweinting durch

    die Kath. Kirchenstiftung St. Franziskus, Kirchfeldallee 3, 93055 Regensburg.

 

2. Der Bedarf für die Schaffung von insgesamt 99 Betreuungsplätzen wird anerkannt.

 

3. Die Kirchenstiftung St. Franziskus erhält Baukostenförderung nach den Bestimmungen

    des Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) und der Richtlinie zur

    Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungs-

    finanzierung“ 2008 bis 2013.

 

4. Für die Kindergartengruppe wird ein freiwilliger Zuschuss gemäß Stadtratsbeschluss vom  

    27. September 1990 gewährt.

 

5. Die Kirchenstiftung St. Franziskus erhält ab Inbetriebnahme der Einrichtung kindbezogene

    Förderung nach den Bestimmungen des Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes.

 

6. Die kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die ihren gewöhnlichen Aufent-

    halt in Regensburg haben.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP 253-1_26-03-2009 (528 KB)