Sachverhalt: Im Baugebiet Burgweinting Nord/West II (Planbereich Nr. 253) ist aufgrund der zu erwartenden Kinderzahlen eine Kinderbetreuungseinrichtung geplant. In diesem Kinderhaus werden folgende Plätze geschaffen: - 24 Plätze für Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (Krabbelstube) - 50 Plätze für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (Kindergarten) - 25 Plätze für Kinder im Alter von 6 – 10 Jahren (Kinderhort) _________ = 99 Betreuungsplätze insgesamt Das Kinderhaus wird als fünfgruppige Einrichtung errichtet. Auch für den Fall, dass in der Schule Burgweinting ein gebundener Ganztagszug eingeführt wird, wird die Hortgruppe für die Kinder der 1. und 2. Jahrgangsstufe und die Schüler der 3. und 4. Jahrgangsstufe, die die gebundene Ganztagsschule nicht besuchen, benötigt. Sollte die Hortgruppe auf längere Zeit gesehen nicht mehr benötigt werden, so kann diese Gruppe in eine altersgemischte Gruppe (Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren) umgewandelt oder der Containerkindergarten Sophie-Scholl-Straße, der ein Provisorium darstellt, aufgegeben werden. Die Kath. Kirchenstiftung St. Franziskus erhält von der Stadt Regensburg das Baugrundstück mit einer Größe von ca. 2.400 m² (Flur Nr. 85, Gemarkung Burgweinting) und errichtet hierauf das Kinderhaus. Die Stadt Regensburg erwirbt im Gegenzug das Grundstück Marien- straße 1 mit 2.755 m² (Flur Nr. 403/75, Gemarkung Burgweinting) und betreibt den auf dem Grundstück befindlichen dreigruppigen Kindergarten St. Michael – Marienstraße als städtische Einrichtung weiter (siehe Stadtratsbeschluss vom 29.04.2010 VO/10/5301/23). Die Stadt Regensburg leistet gesetzliche Baukostenförderung in Höhe von insgesamt 1.451.500,00 €. Die Förderung setzt sich zusammen aus 818.500,00 € für den Kindergarten- und Hortbereich und 633.000,00 € für die Krabbelstube. Der Zuschuss des Freistaates Bayern wird ca. 805.000,00 € betragen. Die freiwillige Förderung, die für die Kindergartengruppen
gewährt wird (siehe Stadtratsbe- schluss vom 27.09.1990), wird bei ca. 90.000,00
€ liegen (Baukostenzuschuss ca. Die Gesamtmaßnahme beläuft sich somit auf ca. 1.541.500,00 €; die Fördersumme der Stadt Regensburg beträgt ca. 736.500,00 €. Die Maßnahme ist für den Entwurf des Investitionsprogramms 2010 – 2014 unter UA 4648/04 angemeldet. Ab Inbetriebnahme der Einrichtung erhält der Betriebsträger
kindbezogene Förderung nach den Bestimmungen des Bayer. Kinderbildungs- und
-betreuungsgesetzes. Diese Förderung liegt nach dem derzeit geltenden Basiswert
bei ca. 170.000,00 € jährlich. Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: 1. Die Stadt Regensburg befürwortet die Errichtung des Kinderhauses Burgweinting durch die Kath. Kirchenstiftung St. Franziskus, Kirchfeldallee 3, 93055 Regensburg. 2. Der Bedarf für die Schaffung von insgesamt 99 Betreuungsplätzen wird anerkannt. 3. Die Kirchenstiftung St. Franziskus erhält Baukostenförderung nach den Bestimmungen des Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) und der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungs- finanzierung“ 2008 bis 2013. 4. Für die Kindergartengruppe wird ein freiwilliger Zuschuss gemäß Stadtratsbeschluss vom 27. September 1990 gewährt. 5. Die Kirchenstiftung St. Franziskus erhält ab Inbetriebnahme der Einrichtung kindbezogene Förderung nach den Bestimmungen des Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes. 6. Die kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die ihren gewöhnlichen Aufent- halt in Regensburg haben.
Anlagen:
Lageplan
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