Sachverhalt: 1.
Ausgangssituation Die geplanten öffentlichen Grünflächen sowie der geplante
Kinderspielplatz liegen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 56 „An
den Klostergründen“. Der Bebauungsplan ist seit dem16.06.2003 rechtskräftig. Die
Umlegung und Zuteilung der Grundstücke ist erfolgt. Für die Herstellung der
öffentlichen Grünflächen einschließlich zweier Kinderspielplätze liegt eine
Kostenschätzung vom 04.12.2002 in Höhe von 490.000,00 € vor. Im gültigen
Investitionsprogramm 2009-2013 ist für das Haushaltsjahr 2010 ein Kostenansatz
von 200.000,00 € vorgesehen. Für ein kleines Bauquartier im Nordwesten des Gebietes
wurden im Rahmen von vorgezogenen Maßnahmen im Jahr 2008 ein Teil der
straßenbegleitenden Grünflächen mit Straßenbäumen sowie am Westrand des
Gebietes die öffentlichen Grünflächen mit einem ersten Teilstück des geplanten
Wegesystems hergestellt. Der erste Teil der Grünflächen sowie der erste
Kinderspielplatz am Quartiersplatz Rennweg/Bonifatiusweg sind nach einer
Kinderbeteiligung in Bau bzw. in Planung. 2. Weiteres Vorgehen Mit den geplanten
Grünflächen sollen das gesamte Grünflächenkonzept umgesetzt und weitere Impulse
und Anreize für die Entwicklung und Bebauung des Gebietes gegeben werden.
Parallel dazu werden weitere Abschnitte der straßenbegleitenden Grünflächen aus
Mitteln des Straßenbaus hergestellt und so eine gemeinsame wirtschaftliche
Abwicklung der Gesamtmaßnahme sichergestellt. Anlage 1: Übersicht über die entstandene
und mit Bauantrag geplante Bebauung sowie die im zweiten Bauabschnitt
vorgesehenen öffentlichen Grünflächen
Norden Anlage 2: Ausschnitt aus dem
Bebauungsplangebiet Nr. 56 „An den Klostergründen“ Norden Erster Bauabschnitt gemäß Beschluss
vom 15.10.2009 Zweiter Bauabschnitt Der Ausschuss für
Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschließt den Bau der öffentlichen
Grünflächen in einem 2. abschließenden Bauabschnitt sowie eines 2.
Kinderspielplatzes auf der Grundlage der vorgelegten Planung und des Berichtes.
Die notwendigen Haushaltsmittel stehen mit einem Ansatz von 200.000,00 €
auf der Haushaltsstelle 1.5812.9580 zur Verfügung.
Anlagen: |
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