Vorlage - VO/10/5388/67  

 
 
Betreff: Herstellung öffentlicher Grünflächen 2. Bauabschnitt sowie eines 2. Kinderspielplatzes im Bebauungsplangebiet Nr. 56 ?An den Klostergründen?
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Gartenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
18.05.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Sachverhalt: 

 

1. Ausgangssituation

 

Die geplanten öffentlichen Grünflächen sowie der geplante Kinderspielplatz liegen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 56 „An den Klostergründen“.

 

Der Bebauungsplan ist seit dem16.06.2003 rechtskräftig. Die Umlegung und Zuteilung der Grundstücke ist erfolgt. Für die Herstellung der öffentlichen Grünflächen einschließlich zweier Kinderspielplätze liegt eine Kostenschätzung vom 04.12.2002 in Höhe von 490.000,00 € vor. Im gültigen Investitionsprogramm 2009-2013 ist für das Haushaltsjahr 2010 ein Kostenansatz von 200.000,00 € vorgesehen.

 

Für ein kleines Bauquartier im Nordwesten des Gebietes wurden im Rahmen von vorgezogenen Maßnahmen im Jahr 2008 ein Teil der straßenbegleitenden Grünflächen mit Straßenbäumen sowie am Westrand des Gebietes die öffentlichen Grünflächen mit einem ersten Teilstück des geplanten Wegesystems hergestellt. Der erste Teil der Grünflächen sowie der erste Kinderspielplatz am Quartiersplatz Rennweg/Bonifatiusweg sind nach einer Kinderbeteiligung in Bau bzw. in Planung.

 

2. Weiteres Vorgehen

 

Wie in Anlage 1 dargestellt sollen die restlichen Grünflächen innerhalb des Wohngebietes, die am Westrand der Bebauung vorgesehene Grünfläche mit einem Fußweg sowie ein zweiter Kinderspielplatz hergestellt werden.

Mit den geplanten Grünflächen sollen das gesamte Grünflächenkonzept umgesetzt und weitere Impulse und Anreize für die Entwicklung und Bebauung des Gebietes gegeben werden. Parallel dazu werden weitere Abschnitte der straßenbegleitenden Grünflächen aus Mitteln des Straßenbaus hergestellt und so eine gemeinsame wirtschaftliche Abwicklung der Gesamtmaßnahme sichergestellt.

 


 

 

Anlage 1: Übersicht über die entstandene und mit Bauantrag geplante Bebauung

                  sowie die im zweiten Bauabschnitt vorgesehenen öffentlichen Grünflächen

 

Norden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Anlage 2: Ausschnitt aus dem Bebauungsplangebiet Nr. 56 „An den Klostergründen“

 

 

 

Norden

 

Erster Bauabschnitt gemäß Beschluss vom 15.10.2009

 

Zweiter Bauabschnitt

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschließt den Bau der öffentlichen Grünflächen in einem 2

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschließt den Bau der öffentlichen Grünflächen in einem 2. abschließenden Bauabschnitt sowie eines 2. Kinderspielplatzes auf der Grundlage der vorgelegten Planung und des Berichtes. Die notwendigen Haushaltsmittel stehen mit einem Ansatz von 200.000,00 € auf der Haushaltsstelle 1.5812.9580 zur Verfügung.

 


 

Anlagen: