Vorlage - VO/10/5393/52  

 
 
Betreff: Förderung der Krabbelstube Seepferdchen, Puricellistr. 34, 93049 Regensburg in Trägerschaft der Klett-Schütte GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
11.05.2010 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
12.05.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
20.05.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

In dem Gebäude Puricellistr. 34, das sich im Eigentum der Robert Eckert GrundstücksverwaltungsgmbH und Co.KG befindet, sind im Souterain Räume freigeworden, die von der Klett-Schütte GmbH Erzgiesereistr. 38, 80335 München zum Betrieb einer dreigruppigen Krabbelstube (36 Betreuungsplätze) angemietet werden.

 

Die Klett-Schütte GmbH betreibt in München bereits 8 Einrichtungen mit 308 Plätzen.

 

Die Räume, die bisher als Therapieräume (unter anderem Schwimmbad) genutzt wurden, müssen für die Zwecke einer Krabbelstube umgebaut werden.

 

Insbesondere sind folgende Baumaßnahmen durchzuführen:

 

-          Abbruch vorhandener Innenwände

-          Errichtung neuer Innenwände entsprechend des erforderlichen Raumprogrammes

-          Boden-, Decken- und Schreinerarbeiten

-          Sanitär-, Elektro- und Heizungsarbeiten

 

Da es sich bei der Baumaßnahme um eine Umbaumaßnahme handelt, errechnet sich die Förderung aus den tatsächlichen Baukosten. Die Umbaukosten belaufen sich nach den Berechnungen des Architekturbüros FHMK-Architekten auf 527.553,65 Euro.

 

Diese Gesamtkosten werden von der Stadt Regensburg als angemessen und wirtschaftlich anerkannt.

 

Der gesetzliche Baukostenzuschuss beträgt 358.600,00 Euro hier hinzu kommt eine Ausstattungskostenpauschale in Höhe von 45.000,00 Euro (= 1.250,00 Euro pro Platz).

 

Der Zuschuss des Freistaates Bayern wird ca. 333.000,00 Euro betragen.

 

Der städtische Investitionskostenzuschuss ist im Entwurf des Investitionsprogrammes

2010-2014 bei UA 4648/09 eingestellt, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Investitionsprogramms durch die Stadtratsgremien.

 

Die ab Inbetriebnahme der Einrichtung zu leistende Betriebskostenförderung wird bei jährlich ca. 120.000,00 Euro liegen.

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Regensburg befürwortet die Inbetriebnahme der Krabbelstube Seepferdchen, Puricellistr. 34, 93049 Regensburg in Trägerschaft der Klett-Schütt GmbH mit 36 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0-3 Jahren und erkennt deren Bedarf an.

 

  1. Die Stadt Regensburg gewährt dem Träger der Krabbelstube eine Investitionskostenförderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes.

 

  1. Die Stadt gewährt dem Träger der Krabbelstube ab Inbetriebnahme kindbezogene Förderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und
    –betreuungsgesetzes.

 

  1. Die kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.
Anlagen:

 

Anlagen:

 

Lageplan

Grundrissplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Freiflächengestaltungsplan_p34 (1447 KB)    
Anlage 2 2 Grundriss EG+Schn_p34 (824 KB)