Vorlage - VO/10/5396/65  

 
 
Betreff: Neubau des Quartiersplatzes im Baugebiet BBP 111 "An der Holzgartenstraße"
- Maßnahmenbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1.
2. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
18.05.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
20.05.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Anlage:           1 Übersichtslageplan (Anlage 1)

1 Lageplan (Anlage 2)

1 Visualisierung Blickrichtung Nord-West (Anlage 3)

1 Visualisierung Blickrichtung Süd (Anlage 4)

1 Visualisierung Blickrichtung Fassade (Anlage 5)

 

1.         Stadtplanerische Grundlagen

 

-       Bebauungsplan 111 – rechtskräftig seit 17.04.2000

-       Bisherige Beschlüsse:       Maßnahmenbeschluss zum Ausbau der Naabstraße und                                              Paarstraße vom 18.01.2000 (Ausschuss)

                                                Maßnahmenbeschluss zur Verlängerung der Naabstraße und                                             Teilbereiche Paarstraße vom 27.04.2000 (Stadtrat)

                                                Sachstandsbericht zum Bebauungsplan Nr. 111 vom                                                          02.10.2007 (Ausschuss)

-       Stand der Erschließung:    beiliegender Lageplan

 

Die Gestaltung des zentralen Quartiersplatzes basiert auf dem weiterentwickelten Wettbe­werbsergebnis, das Grundlage des Bebauungsplanes ist.

Das Partnerbüro des damaligen Preisträgers hat in Abstimmung mit dem „Gutachtergremium Holzgartenstraße“ den vorliegenden Entwurf ausgearbeitet.

Das Gutachtergremium bestand aus Vertretern der Stadtverwaltung, der BLS (als Finanzierungsbeteiligten), den Planungsbüros Fink u. Jocher sowie Steidle und Partner und einem Vertreter des Gestaltungsbeirates (Prof. Turkali).

 

2.         Verkehrliche Funktion

Der Quartiersplatz an der Paarstraße im Baugebiet BBP 111 dient zur Erschließung der angrenzenden Quartiere 2.4 und 2.5 (siehe Lageplan)  sowie als Verbindung des Baugebietes mit dem Uferbereich des Regens. Im Bebauungsplan ist eine Trasse für einen Fußgänger- und Radfahrersteg zum Grieser Spitz vorgesehen. Die Aufenthaltsfunktion des Platzes wird durch die Anlage der Wasseranlage unterstrichen.

 

3.         Gestaltung des Platzes:

Der Platzraum erstreckt sich zwischen den beiden Fassaden. Im Norden wird der Platz über die Gehwegfläche hinweg bis zur Straße geführt, im Süden ergänzt ein „Balkon“ in den Grünraum des Hochwasserdammes den Planungsbereich. Die Platzfläche beträgt ca.

2600 m².

Der Platzraum gliedert sich im wesentlichen in den „Urbanen Raum“ im Bereich der Gebäudefluchten und eben den in den in Grünraum hineinreichenden Bereich.

Der „Urbane Raum“ wiederum gliedert sich in 3 Bereiche.

Die direkt den Gebäuden vorgelagerten großen Treppenpodeste, die mit einem rauen Naturstein versehen sind, laden wenig zum Begehen ein. Dieses „Vorgelege“ dient zur Distanzierung des Publikums von den Hausfassaden, dennoch bleibt dieser Bereich ein Teil des Platzes. Geschnittene Heckenelemente verhindern zusätzlich ein nahes Herantreten an die Fenster. Die Belichtung wird dadurch kaum beeinträchtigt.

 

Der wesentliche Platzraum dient als Verkehrsraum für Fußgänger und Radfahrer und wird mit einer glatten Plattenbelagsfläche aus Betonstein mit größeren Formaten befestigt, die einen hohen Nutzungskomfort aufweist.

Im Platzzentrum entsteht ein baumüberstandener Binnenraum, der in erster Linie Aufenthaltsfunktionen und -möglichkeiten bietet. Hier ist als Belag ein eher „weicher“ offener Schotterbelag vorgesehen. Sitzelemente bzw. Einzelsitzer in ausreichender Zahl und Entfernung zu den Gebäuden sind vorgesehen.

Der „Balkon“ nach Süden wird als wassergebundene Decke ausgeführt. Vielgestaltige Gräserpflanzungen auf einer großzügigen Grünfläche ergeben gärtnerische bzw. parkartige Situationen. Der uferbegleitende Dammweg wird in die Platzfläche integriert. Die ursprünglich im Bebauungsplan vorgesehene Dimension des Balkons wird erst verwirklicht, wenn die im Bebauungsplan vorgesehene Geh-und Radwegbrücke verwirklicht wird.

Aufgrund der noch fehlenden Verbindungsfunktion wird vorgeschlagen, ein aufwertendes Element in den Platz einzufügen, welches zum Verweilen einlädt. Gewählt wurde eine Wasseranlage, die an einen historischen Dorfbrunnen, welcher nicht selten eine zentrale Rolle im Ortsleben spielte, erinnert. Gleichartige Wasserrohre entlassen abwechselnd einen Wasserstrahl in ein Becken, welches aus einem hochwertigen und oberflächenbehandelten Werkbeton hergestellt wird. Das Wasserspiel erinnert an Anlagen aus der Renaissance. Eine niedrige Wand fasst den Raum nach Süden und differenziert stärker in einen urbanen und einen landschaftlichen Raum. Das Wassermotiv steht nicht in Konkurrenz zu den Fließgewässern.

 

4.         Technische Details:

Die behindergerechten Zugänge zu den Wohnanlagen vom Quartiersplatz sind gewährleistet.

 

Oberfläche:     Die Treppenpodeste werden mit einem rauen Natursteinbelag (die Steine                         werden gespalten und nachbearbeitet) belegt.

                        Die Platzfläche wird mit großformatigen Betonplatten (3 Formate 20/40, 40/40,                  40/60) befestigt

                        Der Binnenraum wird mit einem feinen Schotterbelag befestigt

                        Die Verkehrsfläche im Bereich des Uferbalkons wird mit einer wasserge­                            bundenen Decke befestigt.

 

Begrünung:     Im Bereich des Binnenraums werden 9 Bäume gepflanzt. Auf dem Damm sind Solitärgräser vorgesehen. Rasenflächen ergänzen die Vegetation.

 

Ausstattung:    Wasseranlage:

 

                        Im Bereich des Binnenraums wird eine Wasseranlage angebracht.

                        Die Wasseranlage besteht aus 21 Wasserspeiern mit einem Abstand von

                        1,0 m, aus denen Wasser austritt und in einem Betonbecken aufgefangen                         wird. Die Wasserfläche des Betonbeckens hat eine Größe von 21 m x 0,80 m.                     Die Versorgung der Wasseranlage erfolgt über die Brunnenstube.

                        Diese ist südlich der Wasseranlage im Bereich des Uferbalkons unterirdisch                     angebracht. Der Wasserspeicher wird mit Trinkwasser gefüllt. Das Wasser in                  der Wasseranlage wird jedoch umgewälzt und besitzt somit keine

                        Trinkwasserqualität. Im Bereich der Anlage muss durch Hinweisschilder

                        darauf aufmerksam gemacht werden, dass es sich um kein Trinkwasser

                        handelt. Die Wasseranlage an sich wird aus Beton gefertigt.

 

                        Binnenraum:

                        Die Einfassung des Binnenraums wird in Ortbeton ausgeführt.

                        Im Bereich des Binnenraums werden Bänke bzw. Einzelsitze aufgestellt, die

                        zum Verweilen einladen. In der nördlichen Platzfläche werden ebenfalls Bänke

                        angeordnet.

 

                        Entwässerung:

                        Die Entwässerung des Platzes erfolgt im Bereich der Treppenanlage durch die Anordnung von Straßeneinläufen. Im Bereich des Übergangs der Platzfläche zum Straßenraum wird am nördlichen Fahrbahnrand der Paarstraße eine Spitzrinne eingebaut. Es müssen in diesem Bereich noch zusätzliche Straßeneinläufe eingebaut werden. Im Bereich des Binnenraums soll das Wasser versickern, zusätzlich werden Einlaufschächte vorgesehen.

 

                        Beleuchtung:

In den bisherig fertig gestellten Straßenzügen kommt die Münchener Platzleuchte zum Einsatz. Für die Beleuchtung des Platzes soll noch geprüft werden, energieeffiziente und ökologisch freundliche (Insektenflug!) LED-Leuchten einzusetzen.

 

 

5.         Abgrenzung zum Straßenraum:

 

            Um eine missbräuchliche Nutzung des Platzbereiches durch Parkierung zu vermeiden, werden sowohl während der Bauzeit des Bauquartiers und evtl. auch später bei Bedarf Maßnahmen zur Fernhaltung von Falschparkern ergriffen.

 

 

6.         Grundstücksbereitstellung, Finanzierung, Gesamtkosten, Teilkosten und   Bauabschnitte

 

Für die Baumaßnahme erfolgte die Grundstücksbereitstellung in einem Umlegungsverfahren.

Die Baumaßnahme erfordert Gesamtkosten in Höhe von 640.000,- Euro brutto.

Der Bau des Platzes wird in zwei Abschnitten durchgeführt, da das Quartier 2.5 noch nicht erstellt ist.

 

1. Bauabschnitt:          Die Erschließung des Quartiers 2.4, d.h. der an das Gebäude

                                    angrenzende Streifen der Treppenpodeste, wird voraussichtlich im

                                    Sommer 2010 begonnen.

 

2. Bauabschnitt:          Die Erschließung des Quartiers 2.5 einschließlich der überwiegenden

                                    Platzfläche und der Wasseranlage wird voraussichtlich im Laufe des

                                    Jahres 2011 durchgeführt.

 

Der Bauabschnitt 1 erfordert Kosten in Höhe von rd.  140.000,- Euro brutto.

Der Bauabschnitt 2 erfordert Kosten in Höhe von rd.  500.000,- Euro brutto.

 

Es handelt sich um keine beitragsfähige Maßnahme. Aufgrund eines städtebaulichen Vertrags wurde jedoch bereits eine Beteiligung für Herstellungs-, Mehr- und Folgekosten des öffentlichen Platzes gezahlt.

 

Die Mittel sind gem. IP 2009-2013 insbesondere in den Jahren 2009 (Haushaltsrest) sowie 2010/2011 bei der Haushaltstelle 1.6306.9505 vorgesehen.

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Neubau des Quartiersplatzes im Baugebiet BBP 111 „An der Holzgartenstraße“ ist auf der Grundlage des vorliegenden Berichtes und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel durchzuführen.


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_10_5396_65_Anlage_4 (4037 KB)    
Anlage 2 2 VO_10_5396_65_Anlage_1 (933 KB)    
Anlage 3 3 VO_10_5396_65_Anlage_2 (3607 KB)    
Anlage 4 4 VO_10_5396_65_Anlage_3 (3700 KB)    
Anlage 5 5 VO_10_5396_65_Anlage_5 (3085 KB)