Sachverhalt: Der Jugendhilfeausschuss der Stadt
Regensburg besteht aus 15 stimmberechtigten und 13 beratenden Mitgliedern. Für
jedes Mitglied ist nach Art. 18 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze
(AGSG) ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu bestellen. Aufgrund § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII
i.V.m. Art. 19 Abs. 1 AGSG und § 3 Abs. 2 Nr. 4 der Jugendamtssatzung der Stadt
Regensburg gehören aus dem Bereich des Diakonischen Werkes dem
Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg als stimmberechtigtes ordentliches
Mitglied Frau Rosl Ramming und als deren Stellvertreterin Frau Erna Watzlawick
an. Mit Schreiben vom 10.03.2010 an die
Stadt Regensburg teilt Frau Sabine Rückle-Rösner mit, dass sie seit dem
01.01.2010 im Diakonischen Werk Regensburg e.V. die Stelle der Frau Rosl Ramming soll lt. Schreiben
entsprechend künftig als stellvertretendes Mitglied zur Verfügung stehen,
während Frau Erna Watzlawick ausscheidet. Die stimmberechtigten Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses nach § 3 Abs Abs. 2 Nr. 4 werden durch den Stadtrat
gewählt. In § 4 Abs. 1 Satz 2
Jugendamtssatzung ist auf der Grundlage von Art. 17 Abs. 2 Satz 3 AGSG
ausdrücklich festgelegt, dass abweichend von Art. 51 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4
GO die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in
offener Abstimmung erfolgt. Die rechtlichen Voraussetzungen
gemäß Art. 21 Abs. 2 Satz 2 AGSG einer Wahl von Frau Sabine Rückle-Rösner als
stellvertretendes ordentliches Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt
Regensburg sind gegeben. Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Frau
Sabine R ü c k l e – R ö s n e
r wird als stimmberechtigtes Mitglied
des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg berufen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||