Vorlage - VO/10/5432/51  

 
 
Betreff: Berufung von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
11.05.2010 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
20.05.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

 

Sachverhalt: 

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg besteht aus 15 stimmberechtigten und 13 beratenden Mitgliedern. Für jedes Mitglied ist nach Art. 18 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu bestellen.

 

Aufgrund § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII i.V.m. Art. 19 Abs. 1 AGSG und § 3 Abs. 2 Nr. 4 der Jugendamtssatzung der Stadt Regensburg gehören aus dem Bereich des Diakonischen Werkes dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg als stimmberechtigtes ordentliches Mitglied Frau Rosl Ramming und als deren Stellvertreterin Frau Erna Watzlawick an.

 

Mit Schreiben vom 10.03.2010 an die Stadt Regensburg teilt Frau Sabine Rückle-Rösner mit, dass sie seit dem 01.01.2010 im Diakonischen Werk Regensburg e.V. die Stelle der
1. Vorsitzenden des Vorstands einnehme und sich freue, als stimmberechtigtes Mitglied das Diakonische Werk Regensburg im Jugendhilfeausschuss vertreten zu können.

Frau Rosl Ramming soll lt. Schreiben entsprechend künftig als stellvertretendes Mitglied zur Verfügung stehen, während Frau Erna Watzlawick ausscheidet.

 

Die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nach § 3 Abs Abs. 2 Nr. 4 werden durch den Stadtrat gewählt.

In § 4 Abs. 1 Satz 2 Jugendamtssatzung ist auf der Grundlage von Art. 17 Abs. 2 Satz 3 AGSG ausdrücklich festgelegt, dass abweichend von Art. 51 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 GO die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in offener Abstimmung erfolgt.

 

Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß Art. 21 Abs. 2 Satz 2 AGSG einer Wahl von Frau Sabine Rückle-Rösner als stellvertretendes ordentliches Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg sind gegeben.

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Frau Sabine  R ü c k l e – R ö s n e r  wird als stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg berufen.