Vorlage - VO/10/5467/50  

 
 
Betreff: Haushaltsjahr 2011 (Zuschüsse);
Zuschussanträge für Zuwendungen der Stadt nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen
an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Entscheidung
20.10.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

Sachverhalt:             

 

1. Frauengesundheitszentrum Regensburg

 

 

Mit Antrag vom 12.03.2010 bittet das Frauengesundheitszentrum die Stadt Regensburg um einen Zuschuss zu dem im Haushaltsjahr 2011 zu erwartenden Defizit. Aus dem Finanzierungsplan für 2011 geht hervor, dass bei Gesamtausgaben in Höhe von 42000.-€ und Gesamteinnahmen in Höhe von 35.000,-- €  ein Defizit in Höhe von  7.000,-- € bleibt.

 

Seit Mai 1984 bietet das Frauengesundheitszentrum Kurse, Vortrags- und Gesprächsabende, Selbsthilfegruppen und Beratungsmöglichkeiten zur Gesundheitsvorsorge und -erhaltung für Frauen an. Ca. 72 % der Frauen, die die Angebote des Frauengesundheitszentrums nutzen, kommen aus dem Stadtgebiet Regensburg.

 

Auf Empfehlung des Sozialhilfeausschusses hat das Stadtratsplenum in seiner Sitzung am 19.12.1991 beschlossen, dem Frauengesundheitszentrum ab 1992 einen Zuschuss in Höhe von 50% der Jahreskaltmiete zu gewähren.

Lt. Finanzierungsplan wird sich die Kaltmiete im Jahr 2010 auf 6 300.--€ belaufen. Davon 50% entspricht 3 150.--€.

Da nach den Vorgaben für den Haushalt 2011 aber die (gekürzten) Beträge 2010 die Grundlage für die Zuschussermittlung 2011 sind, schlägt die Verwaltung vor, dem Frauengesundheitszentrum für das Haushaltsjahr 2011 eine Zuwendung in Höhe von 2450.--€ zu gewähren.

 

Haushaltsstelle:  0.4701.7099

 

 

2. Kneippverein Regensburg e.V.

 

 

Mit Schreiben vom 10.03.2010 beantragte der Kneippverein auch für das Haushaltsjahr 2011 wieder einen Zuschuss der Stadt zu dem im Jahr 2011 zu erwartenden Defizit.

 

Der Verein bietet ein umfangreiches Angebot für Gesundheitsbildung und Gesundheitsförderung in Form von Kursen (z.B. Nordic Walking, Qi Gong, Yoga), Angebote zu speziellen Gesundheitsfragen (z.B. Geistig fit – Gehirntraining; Depression: Wechselwirkung zw. Körper, Seele, Geist; etc.), verschiedene Gymnastikgruppen (z.B. Koronarsport, Lungensport, Wirbelsäulen-, Wassergymnastik) an.

Der Verein führt auch Veranstaltungen und Vorträge bei anderen Organisationen zur gesunden Lebensführung und zur Kneipp-Naturheilkunde (Theorie und Praxis) durch.

 

Nach Auskunft des Vereins soll in den kommenden Jahren eine Umstrukturierung des Vereins vorgenommen werden. Ziel dieser Umstrukturierung ist es, eine Kostendeckung zu erreichen. Im Zuge dieser Umstrukturierung sollen die Wochenstunden der hauptamtlichen Geschäftsführerin reduziert werden und vermehrt Aufgaben von Ehrenamtlichen übernommen werden. Außerdem sollen die Kursgebühren erhöht werden.

 

Um dem Verein die Möglichkeit zu geben, die Umstrukturierung wie geplant durchführen zu können, schlägt die Verwaltung vor, dem Kneippverein für das Haushaltsjahr 2011 einen Zuschuss in Höhe von 2 000.--€ zu gewähren.

 

Haushaltsstelle:  0.4701.7099

 

 

3. Regensburger Soziale Initiativen e.V.

 

 

Im Finanzierungsplan für das Haushaltsjahr 2011 veranschlagen die Regensburger Sozialen Initiativen e.V. Gesamtausgaben in Höhe von 5 600.--€. Diesen stehen Einnahmen in Höhe von 3 500,-- € gegenüber. Es wird folglich ein Defizit in Höhe von 2100,-- € erwartet.

Die Verwaltung schlägt vor, den Regensburger Sozialen Initiativen einen Zuschuss in Vorjahreshöhe, d.s. 1 700.--€ zu gewähren.

 

Haushaltsstelle:  0.4701.7099

 

 

4. Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. - Familienpflegestation

 

Da die Voraussetzungen, die zur Einstellung der Förderung der ambulanten Dienste führten -nämlich die kontinuierliche Verbesserung der Kassenleistungen- bei der Familienpflegestation des Caritasverbandes nicht gegeben waren und es sich außerdem um eine reine Familienpflegestation handelt, beschloss der Sozialhilfeausschuss in seiner Sitzung am 04.07.1995 die Förderung im bisherigen Umfang weiter zu gewähren. Danach übernimmt die Stadt 35% des nach Abzug der Gesamteinnahmen von den Gesamtausgaben verbleibenden Betriebskostendefizits.

 

Im Finanzierungsplan für das Haushaltsjahr 2011 veranschlagt der Caritasverband nur noch die Personalkosten für eine Familienpflegerin, da die zweite Familienpflegerin erkrankt ist und ein Antrag auf Rente gestellt wurde. Die Kosten für die Familienpflegestation und damit auch der Zuschuss der Stadt Regensburg sinken entsprechend.

Die veranschlagten Einnahmen und Ausgaben können nach Ansicht der Verwaltung in voller Höhe akzeptiert werden.

 

Wie dem Finanzierungsplan zu entnehmen ist, erwartet der Caritasverband für das Haus­haltsjahr 2011 Gesamtausgaben in Höhe von 62150.--€. Diesen stehen Gesamteinnahmen in Höhe von 36 800.-- € gegenüber.

 

Das Betriebskostendefizit beläuft sich folglich voraussichtlich auf 25 350,-- €, davon 35% = 8 875.--€.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Caritasverband für seine Familienpflegestation für das Haushaltsjahr 2011 eine Zuwendung in Höhe von 8 875.--€ zu bewilligen.

 

 

Haushaltsstelle:  0.4701.7039

 

 

5. DrugStop Drogenhilfe Regensburg e.V.

 

In den Räumen des DrugStop finden neben den Selbsthilfegruppen für ehemalige Drogenabhängige und dem Selbsthilfetreff für Angehörige auch Beratungsgespräche für Betroffene, Angehörige und Sonstige (z.B. Mitschüler, Schuldirektoren, Arbeitgeber…..) statt. Zusätzlich bietet der Verein Ämterbegleitung, Beratung in lebenspraktischen Situationen, kostenlose Information zu Rechtsfragen und die Möglichkeit einer ambulanten, suchttherapeutischen Maßnahme an.

Seit dem Jahr 2007 gewährt die Stadt Regensburg dem DrugStop einen Zuschuss von jährlich 2 500.--€.

Bei dieser Zuwendung handelt es sich um einen Zuschuss zu den Personalkosten einer halben Fachkraftstelle (Dipl. Sozialpädagogin). Diese Mitarbeiterin leitet das Projekt „Wiedereingliederung ehemaliger Drogenabhängiger“. Das Projekt gliedert sich in zwei Teile:

1. Hilfe bei der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung von Drogenabhängigen, die eine stationäre Therapie durchlaufen haben;

2. Hilfe bei der Wiedereingliederung von Substituierten.

 

Nachdem der Planungs- und Koordinierungsausschuss für den Regierungsbezirk Oberpfalz als zuständiges Gremium für Bedarfsermittlungen der psychiatrischen Versorgung den Bedarf für die Förderung einer halben Fachkraftstelle zur Wiedereingliederung Drogenabhängiger in der Versorgungsregion Oberpfalz festgestellt hat, beschloss der Sozialhilfeausschuss des Bezirkstages der Oberpfalz dem Verein DrugStop Drogenhilfe Regensburg e.V. zu den Personalkosten dieser Planstelle ab dem Jahr 2007 bis auf Weiteres einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 15 000.—€ zu gewähren.

 

Die beim DrugStop beschäftigte Fachkraft soll im Bereich von Sekundär- bzw. Tertiärmaßnahmen tätig sein. Derartige Hilfen gehören zum Leistungskatalog der Suchtberatungsstellen und fallen somit in die Förderzuständigkeit des Bezirks. Lediglich der Primärbereich wie z.B. Prävention an Schulen fällt damit in den Aufgabenbereich der örtlichen Träger. Dieser Bereich wird überwiegend durch den Einsatz von ehrenamtlichen Helfern abgedeckt, die festangestellte Fachkraft wirkt aber begleitend mit.

 

Der Bezirk hat die Mitförderung von Stadt und Landkreis Regensburg angeregt, weil die ehrenamtliche Präventionsarbeit im Primärbereich ausgedehnt werden kann, wenn für Sekundär- und Tertiärmaßnahmen, die bisher von ehrenamtlichen Helfern durchgeführt wurden, eine hauptamtliche Fachkraft eingesetzt werden kann.

 

Bei der Zustimmung der Stadt Regensburg zur Förderung des DrugStop wurde berücksichtigt, dass der Verein einen wertvollen und wichtigen Beitrag in der Drogenarbeit leistet. Insbesondere wird Präventionsarbeit vor Ort organisiert und durchgeführt.

Der Landkreis Regensburg beteiligte sich bis 2008 ebenfalls mit einem Zuschuss in Höhe von 2 500.--€ an der Finanzierung der halben Fachkraftstelle.

 

Nach dem vorliegenden Finanzierungsplan für das Haushaltsjahr 2011 entsteht dem DrugStop bei der Finanzierung der halben Fachkraftstelle nach Abzug des Zuschusses des Bezirks Oberpfalz, sowie einer Eigenbeteiligung des Vereins ein Defizit in Höhe von rd. 7 000.--€.

Nach Ansicht der Verwaltung ist daher auch für das Jahr 2011 die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 2 500.--€ gerechtfertigt.

Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme (Personal- und Sachkosten) ist durch den Träger zu gewährleisten. Eventuell auftretende Finanzierungslücken sind durch die Erhöhung der Eigenleistung zu schließen.

 

Haushaltsstelle: 0.4701.7099

 

 

6. Telefonseelsorge Ostbayern e.V.

 

 

Die Telefonseelsorge hat bundesweit eine einheitliche Rufnummer erhalten. In Kooperation mit der Deutschen Telekom wurde eine Regionalisierung durchgeführt, die es u.a. mit sich brachte, dass Anrufe bei der Telefonseelsorge gebührenfrei sind.

Seitdem gebührenfrei mit der Telefonseelsorge gesprochen werden kann, sind die Anrufe beträchtlich gestiegen. Dies zeigt die Entwicklung der Anrufzahlen in den letzten 4 Jahren:

2006: 30 081 Anrufe, 2007: 31 013 Anrufe, 2008 32 813 Anrufe und 2009 32 690 Anrufe.

 

Im Jahr 2009 wurde die Telefonseelsorge Ostbayern – Regensburg 32 690 Mal angerufen und 25 307 Gespräche wurden geführt. Zunehmend an Bedeutung gewinnt die Beratung im Internet per E-Mail und Chat. So wurden 2009 von den Beratern 307 Erstkontakte geschlossen. Daraus ergaben sich 4 533 Folgekontakte für die TSO. Außerdem wurden in Regensburg von zehn Mitarbeiter/innen 314 Chatstunden zur Verfügung gestellt. Diese Formen des „Gesprächs“ werden besonders von Menschen bis 50 Jahre in Anspruch genommen.

Wie diesen Zahlen entnommen werden kann, besteht offensichtlich ein großer Bedarf an dem Gesprächsangebot der Telefonseelsorge.

Neben dem Gesprächsangebot vernetzt die Telefonseelsorge aber auch innerhalb der psychosozialen Versorgung (z.B. Frauenhäuser, Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen etc.).

 

Damit die Telefonseelsorge ihre Arbeit im bisherigen Umfang weiterführen kann beantragt sie auch für das Haushaltsjahr 2011 einen Zuschuss der Stadt Regensburg für die Ausbildung, Weiterbildung und Begleitung der ca. 100 ehrenamtlichen MitarbeiterInnen.

 

Nach dem für 2011 vorgelegten Finanzierungsplan stehen den Ausgaben in Höhe von 185 000.—€  Einnahmen in Höhe von 160 000.—€  gegenüber. Es errechnet sich folglich ein Betriebskostendefizit in Höhe von 25 000.—€ . Die Telefonseelsorge versucht dieses Defizit über Spenden und Zuschüsse aus der gesamten Region Ostbayern auszugleichen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Telefonseelsorge Ostbayern für das Haushaltsjahr 2011 wie in den Vorjahren eine Zuwendung in Höhe von 2 000.--€ zu gewähren.

 

Haushaltsstelle: 0.4701.7099

 

 

7. Notruf und Beratung e.V. – Beratungs- und Fachzentrum gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen und Frauen

 

Bereits seit 1992 unterstützt die Stadt Regensburg den Notruf und Beratung e.V. – Beratungs- und Fachzentrum gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen und Frauen – in seiner Tätigkeit, indem jährlich ein Zuschuss zu den anfallenden Personal- und Sachkosten gewährt wird.

In den letzten Jahren ist der Bedarf an „Notruf-Arbeit“ stark gestiegen. Ein Grund dafür ist, dass immer mehr, insbesondere öffentliche, Stellen an den Notruf verweisen. Hinzu kommt, dass sich auch in der Öffentlichkeit eine zunehmende Sensibilisierung für das Thema sexuelle Gewalt an Frauen und Mädchen zeigt.

 

Die Tätigkeiten des Notruf e.V. im Jahr 2009 im Einzelnen:

Ø    Beratung: 504 telefonische (etwa gleich bleibend) und 298 persönliche Beratungsgespräche (Anstieg um 27%);

Ø    Seit August 2007 ist es möglich Beratungen per email in Anspruch zu nehmen. 2009 wurden 95 Kontakte verzeichnet, das bedeutet einen Anstieg um 25%. Bei den Emailberatungen handelt es sich häufiger um mehrmalige Beratungen, als um einmalige Kontakte.

Ø    Das Angebot von Selbsthilfegruppen in den Räumen des Notruf e.V. eröffnet betroffenen Frauen und Mädchen die Möglichkeit der gegenseitigen Unterstützung und des Erfahrungsaustausches im Umgang mit der erlittenen Gewalt.

Ø    Angeleitete Gruppen:. Diese Gruppen werden von Mitarbeiterinnen des Notrufs über einen längeren Zeitraum (ca. 6 bis 9 Monate) professionell begleitet und betreut.

Ø    Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit bietet der Notruf e.V. Vorträge, Fortbildungen/Workshops, Informationsveranstaltungen an und nimmt an öffentlichen Aktionen teil.

Ø    Zur lokalen Vernetzung und zur Vernetzung der autonomen Frauennotrufe auf Landes- und Bundesebene nimmt der Notruf e.V. an zahlreichen Arbeitskreisen und Gremien teil. Die Teilnahme an Arbeitskreisen zu verschiedenen Schwerpunkten ermöglicht eine ständige Verbesserung der Unterstützungsangebote.

 

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 15.03.2007 beschlossen, dass die Stadt Regensburg mit dem Notruf und Beratung e.V. eine Fördervereinbarung abschließt. Die Stadt Regensburg unterstützt die Tätigkeit des Beratungs- und Fachzentrums des Notrufs e.V. ab dem Jahr 2007 durch Gewährung eines jährlichen Pauschalzuschusses in Höhe von 28 000.--€ zu den Gesamtkosten (Personal- und Sachausgaben).

 

Nach dem Finanzierungsplan für das Haushaltsjahr 2011 veranschlagt der Notruf und Beratung e.V. Gesamtausgaben in Höhe von 107 430,12 €. Nach Abzug der staatlichen Zuwendung (19 650.--€), sowie eines 15%-igen Eigenanteils des Trägers errechnet sich ein Defizit in Höhe von 71 665,62 €. Nach der bereits existierenden Fördervereinbarung mit dem Landkreis Regensburg gewährt dieser einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 26 000.--€, so dass 2011 ein tatsächliches Defizit in Höhe von 45 665,62 € zu erwarten ist.

Der in der Fördervereinbarung vorgesehene Zuschuss in Höhe von 28 000.--€ erscheint daher für das Haushaltsjahr 2011 in voller Höhe gerechtfertigt.

 

 

Haushaltsstelle: 0.4701.7099

 

 

8. Diakonisches Werk Regensburg – Schuldnerberatungsstelle

 

Im Bereich der Stadt Regensburg unterhält das Diakonische Werk Regensburg e.V. seit dem 01.03.1988 eine Schuldnerberatungsstelle.

 

Schuldnerberatung war eine Form der persönlichen Hilfe nach § 8 Abs. 1 Bundes-

sozialhilfegesetz. Diese Aufgabe wurde bis 31.12.2004 an das Diakonische Werk delegiert.

Seit der Aufhebung des Bundessozialhilfegesetzes mit Wirkung vom 01.01.2005 erhält der hilfebedürftige Personenkreis Leistungen nach den neuen Sozialleistungsgesetzen Sozialgesetzbuch II (SGB II) und Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).

Leistungen der Schuldnerberatung werden jetzt nach §§ 6 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. 16a SGB II und nach § 11 Abs. 5 SGB XII erbracht.

Schuldnerberatung ist somit weiterhin eine Einrichtung bzw. Aufgabe der Städte und Landkreise.

 

Wird die Leistung (hier Schuldnerberatung) von einem Träger der freien Wohlfahrtspflege erbracht, sollen die kommunalen Träger von der Durchführung eigener Maßnahmen absehen (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 SGB I i.V.m. §§ 17 Abs. 1 SGB II und 11 Abs. 5 SGB XII) und angemessene Kosten für die Beratung (hier: Schuldnerberatung) übernehmen (§ 17 Abs 2 Nr. 2 SGB II und § 11 Abs. 5 Satz 3 und 4 SGB XII).

 

In seiner Sitzung am 05.12.2006 hat der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten beschlossen, die Delegationsvereinbarung über die Übertragung der Aufgabe der Schuldnerberatung im Rahmen des SGB II, sowie des SGB XII ab dem 01.01.2007 um fünf Jahre zu verlängern.

 

Nach dieser Delegationsvereinbarung gewährt die Stadt Regensburg einen Zuschuss zu den jährlich anfallenden Personal- und Sachkosten mit folgender Maßgabe:

Das Diakonische Werk trägt 10% der Gesamtkosten als Eigenleistung. Der Anteil der städtischen Klientel beträgt ca. 70%. In dieser Höhe wird der sich nach Abzug der Eigenleistung ergebende Betrag an Personal- und Sachkosten jährlich bezuschusst. Der endgültige Zuschussbetrag entspricht dem prozentualen Anteil der Klienten aus dem Stadtgebiet Regensburg an der Gesamtzahl der von der Schuldnerberatungsstelle im jeweiligen Haushaltsjahr betreuten Klienten und wird nach Vorlage des Verwendungsnachweises ermittelt.

 

Für das Haushaltsjahr 2011 errechnet sich aus der dem Antrag vom 05.03.2010 beigefügten Personal- und Sachkostenaufstellung ein Betrag in Höhe von 53 300.--€ als Zuschuss.

 

Da hier eine vertragliche Vereinbarung besteht, schlägt die Verwaltung vor, für die Schuldnerberatungsstelle für 2011 einen Zuschuss in Höhe von 53 300.--€ zu gewähren.

 

Aus den statistischen Überblicken über die Anzahl der Klienten der Schuldnerberatungsstelle ergibt sich für das Jahr 2009 ein Klientenanteil aus dem Stadtgebiet Regensburg von 69%. 31% der Klienten kamen aus dem Landkreis Regensburg.

Von der Gesamtzahl der für Klienten aus dem Stadtgebiet Regensburg geleisteten Arbeitsstunden entfielen rd. 50% auf Bezieher von Leistungen nach dem SGB II.

 

 

Haushaltsstellen: 0.4701 7049 und 0.4820.7841.2

 

 

9. Regensburger Tafel e.V.

 

Die Regensburger Tafel ist ein Ende 1997 gegründeter gemeinnützig anerkannter Verein, der sich nach dem Vorbild anderer Tafeln in deutschen Städten der Aufgabe widmet, durch Sammlung und Verteilung von Lebensmitteln und Sachspenden Bedürftigen zu helfen.

Von Lebensmittel- und Obstmärkten, Bäckern, Metzgern und anderen Spendern werden Fleisch- und Wurstwaren, Obst, Gemüse, Konserven, Teigwaren, Backwaren, Säfte, Milchprodukte usw. gesammelt.

Die Lebensmittel und Sachspenden werden mit dem Liefer- bzw. Privatwagen abgeholt und an die entsprechenden Einrichtungen weitergeleitet oder im Laden der Regensburger Tafel an die Bedürftigen ausgegeben.

 

Die Regensburger Tafel hat im Jahr 2009 neue Räume bezogen und befindet sich jetzt in der Adolf-Schmetzer-Str. 49.

Der Laden ist an drei Tagen pro Woche (Montag – „Frauentag“, Lebensmittelabgabe nur an alleinstehende Frauen und Mütter, Mittwoch und Freitag) geöffnet. Der Regensburger Tafel e.V. betreibt außerdem eine Verteilstelle in Neutraubling, die am Donnerstag geöffnet ist.

 

Die Arbeit der Regensburger Tafel leisten ausschließlich die augenblicklich 65 ehrenamtlichen Mitglieder des Vereins.

Wöchentlich werden ca. 600  - 700 bedürftige Personen und deren Familien versorgt.

Außerdem beliefert die Regensburger Tafel einmal wöchentlich ein Kinderheim, den Strohhalm und die Regensburger Frauenhäuser.

 

Mit Schreiben vom 05.03.2010 legte der Verein den Finanzierungsplan für das Haushaltsjahr 2011 vor. Bei Gesamtausgaben in Höhe von 34 000.--€ und Gesamteinnahmen (ohne den städt. Zuschuss) in Höhe von 25 500.--€ rechnet der Regensburger Tafel e.V. mit einem Defizit in Höhe von 8 500.--€.

 

Damit die wichtige gemeinnützige Arbeit des Vereins aufrechterhalten werden kann und den Bedürftigen Regensburgs im bisherigen Umfang von der Regensburger Tafel geholfen werden kann, schlägt die Verwaltung vor, dem Regensburger Tafel e.V., wie im Vorjahr, auch für das Haushaltsjahr 2011 einen Zuschuss in Höhe von 5 000.--€ zu gewähren.

 

 

Haushaltsstelle 0.4701.7099

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt dem Stadtrat im Haushaltsjahr 2011 Mittel für fol

 

 

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt dem Stadtrat im Haushaltsjahr 2011 Mittel für folgende Zuschüsse bereitzustellen:

 

Antragsteller

Verwendungszweck

 

Betrag / €

1. Frauengesundheitszentrum

Laufende Arbeit

  2 450,--

2. Kneippverein

Laufende Arbeit

  2 000,--

3. Regensburger Soziale

    Initiativen

Laufende Arbeit

  1 700,--

 

4. Caritasverband für die Diözese

    Regensburg e.V.

Familienpflegestation

8 900.--

5. DrugStop Drogenhilfe

    Regensburg e.V.

 

Beratungsstelle

2 500,--

6. Telefonseelsorge

     Ostbayern e.V.

           Laufende Arbeit

2 000.--

7. Notruf und Beratung e.V.

Beratungsstelle

28 000.--

8. Diakonisches Werk

      Regensburg e.V.

Schuldnerberatungsstelle

53 300.--

9. Regensburger Tafel e.V.

Laufende Arbeit

5 000.--