Sachverhalt: Der
Rechenschaftsbericht der Stiftungsverwaltung zu den Ergebnissen der
Jahresrechnung 2008 für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung wurde vom
Stiftungsausschuss in der Sitzung am 08.07.2009 behandelt. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2010 den Bericht über
die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2008 behandelt. Aufgrund
des Ergebnisses der örtlichen Prüfung wurde dem Stadtrat empfohlen, die
Jahresrechnung der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung mit den nachfolgenden
Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festzustellen
und über die Entlastung zu beschließen. Dem
Stiftungsausschuss wird der Bericht über die örtliche Prüfung der
Jahresrechnung 2008 in der Sitzung vom 22.07.2010 zur Kenntnis gebracht.
Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Die
Jahresrechnung 2008 der von der Stadt Regensburg verwalteten Evangelischen
Wohltätigkeitsstiftung wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102
Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festgestellt und die Entlastung des
Oberbürgermeisters gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG
beschlossen. |
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