Sachverhalt: Der
Rechenschaftsbericht der Stiftungsverwaltung zu dem Ergebnis des Jahresabschlusses
2008 für das Evangelische Krankenhaus wurde vom Stiftungsausschuss in der
Sitzung am 08.07.2009 behandelt. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2010 den Bericht über
die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2008 für das Evangelische
Krankenhaus behandelt. Aufgrund
des Ergebnisses der örtlichen Prüfung wurde dem Stadtrat empfohlen, den Jahresabschluss
des Evangelischen Krankenhauses mit den nachfolgenden Ergebnissen gemäß Art.
102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festzustellen und über die
Entlastung zu beschließen. Dem
Stiftungsausschuss wird der Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses
2008 in der Sitzung vom 22.07.2010 zur Kenntnis gebracht.
Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Der Jahresabschluss 2008 des Evangelischen Krankenhauses wird
nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3
BayStG festgestellt und die Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 102
Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG beschlossen. |
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