Vorlage - VO/10/5542/56  

 
 
Betreff: Evangelische Wohltätigkeitsstiftung;
Feststellung des Ergebnisses des Jahresabschlusses 2008 des Evangelischen Krankenhauses und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Evangelische Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung Vorberatung
22.07.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.07.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Der Rechenschaftsbericht der Stiftungsverwaltung zu dem Ergebnis des Jahresabschlusses 2008 für das Evangelische Krankenhaus wurde vom Stiftungsausschuss in der Sitzung am 08.07.2009 behandelt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2010 den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2008 für das Evangelische Krankenhaus behandelt.

 

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung wurde dem Stadtrat empfohlen, den Jahresabschluss des Evangelischen Krankenhauses mit den nachfolgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

 

Dem Stiftungsausschuss wird der Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2008 in der Sitzung vom 22.07.2010 zur Kenntnis gebracht.

 

 

Evangelisches Krankenhaus

2008

 

 

 

Bilanzsumme

16.929.129,00

Summe der Erträge lt. GuV-Rechung

10.269.492,00

(-) Summe der Aufwendungen lt. GuV

11.178.709,00

Jahresfehlbetrag lt.GuV

909.217,00

 

 

auf neue Rechnung vorzutragen

0,00

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Jahresabschluss 2008 des Evangelischen Krankenhauses wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festgestellt und die Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG beschlossen.