Sachverhalt: Der
Rechenschaftsbericht der Stiftungsverwaltung zu dem Ergebnis des Jahresabschlusses
2008 für das Evangelische Alten- und Pflegeheim Johannesstift wurde vom
Stiftungsausschuss in der Sitzung am 08.07.2009 behandelt. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2010 den Bericht über
die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2008 für das Evangelische
Krankenhaus behandelt. Aufgrund
des Ergebnisses der örtlichen Prüfung wurde dem Stadtrat empfohlen, den Jahresabschluss
des Evangelischen Alten- und Pflegeheims Johannesstift mit den nachfolgenden
Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festzustellen
und über die Entlastung zu beschließen. Dem
Stiftungsausschuss wird der Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses
2008 in der Sitzung vom 22.07.2010 zur Kenntnis gebracht.
Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Der Jahresabschluss 2008 des Evangelischen Alten- und
Pflegeheims Johannesstift wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102
Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festgestellt und die Entlastung des
Oberbürgermeisters gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG
beschlossen. |
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