Sachverhalt: Derzeit
wird bundesweit ein bedarfsgerechtes, plurales, qualitativ hochwertiges System
der Kinderbetreuung geschaffen, damit Eltern, Familie und Beruf –
Ausbildung besser miteinander vereinbaren können. Insbesondere im Bereich der
Betreuung von Kleinkindern im Alter von 0-3 Jahren ist das Angebot an
Betreuungsplätzen noch unzureichend. Um den
bedarfsgerechten Ausbau von Krabbelstube zu fördern gewährt der Freistaat
Bayern im Rahmen eines Sonderprogrammes Zuweisungen zu Investitionen zur
Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren in einer
Kindertagesstätte gemäß der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im
Rahmen des Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis
2013“. Gefördert
werden Investitionsvorhaben, die ab dem 13. März 2007 begonnen wurden und
spätestens ab 31. Dezember 2013 abgeschlossen sind. Die Bost
OHG, Gesandtenstraße 2, 93047 Regensburg beabsichtigt auf dem Grundstück
Wöhrdstraße 40 eine zweigruppige Krabbelstube (24 Betreuungsplätze) zu
errichten. Das
Gebäude ist ein Einzeldenkmal und in der Denkmalliste der Stadt Regensburg
aufgeführt. Der schmale, zweigeschossige Massivbau mit Satteldach wurde im
späten Durch die
Beseitigung der Anbauten im Innenhof und der Nebengebäude an der Brandwand,
kann der gewonnene Platz effektiv durch einen gleichwertigen Anbau an das
denkmalgeschützte Haus genutzt werden. Durch die
Lage des Gebäudes an der Wöhrdstraße und die direkte Verbindung zur Altstadt,
bietet sich eine Unterbringung einer Kinderkrippe im Erdgeschoss an. Sowohl im
Obergeschoss des Altbaus als auch im Dachgeschoss des Anbaus wird jeweils eine
Wohnung untergebracht. Im Altbau
und im Neubau wird jeweils eine Krabbelgruppe mit 12 Betreuungsplätzen
errichtet. Der
Bauplan liegt dieser Vorlage bei und wurde zusammen mit der Regierung der
Oberpfalz fachpädagogisch geprüft. Die
Gesamtkosten für diese Einrichtung belaufen sich laut Aufstellung des
Architekturbüros konzept a + auf 1.016.565,50 Euro, wobei 186.904,50 Euro auf
den Umbau und die Sanierung des Altbaus und 829.652,00 Euro auf den Neubau
entfallen. Hiervon
werden durch die Stadt Regensburg 491.766,52 Euro als förderfähig anerkannt. Der
gesetzliche Baukostenzuschuss beträgt 411.000,00 Euro. Hinzu kommt eine Ausstattungspauschale
in Höhe von 30.000,00 Euro (=1.250,00 Euro pro Platz). Der
Zuschuss des Freistaates Bayern wird ca. 360.000,00 Euro betragen. Der
Grundstückseigentümer bestellt an dem Grundstück Wöhrdstraße 40 zugunsten der
Stadt Regensburg eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zur Absicherung der
Baukostenförderung. Er
verpflichtet sich dazu, dass innerhalb von 25 Jahren (Bindungsfrist für die
Förderung) die Räume nur für eine Kinderbetreuungseinrichtung für Kinder im
Alter von 0 bis 3 Jahren genützt werden. Der
städtische Investitionskostenzuschuss ist im Investitionsprogramm 2009 bis 2013
bei Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anlagen:
1x Lageplan 1x Grundrissplan
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