Sachverhalt: Der Jugendhilfeausschuss beschloss in seiner Sitzung am 11.
Mai 2010 die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft Spielraumplanung im Sinne des §
78 SGB VIII mit nachfolgender Zusammensetzung: ·
Der
Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses oder ein/e Vertreter/in als
Vorsitzende/r ·
5
Stadträte (CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler, ÖDP) ·
2
Vertreter bzw. Vertreterinnen des Stadtjugendrings ·
je
1 Vertreter der katholischen und der evangelischen kirchlichen Jugendarbeit ·
1
Vertreter/in der katholischen Jugendfürsorge ·
1
Vertreter/in des Don Bosco Zentrums ·
1
Vertreter der EJSA oder der Jugendwerkstatt ·
1
Vertreterin der Familienzentren ·
1
Vertreterin des Amtes für kommunale Jugendarbeit Die Stadtratsfraktionen teilten jeweils ihre Vorschläge mit,
auch die weiteren für eine Beteiligung vorgesehenen Organisationen,
Einrichtungen und Dienste haben ihre Vorschläge gemeldet. Stellvertretend
für ihre Einrichtung haben die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft die Aufgabe,
die Bedürfnisse ihrer Zielgruppen einzubringen. Zusätzlich sollen die
Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mit ihren Zielgruppen bei den nötigen
Beteiligungen mitarbeiten. Hinzugezogen wird bei Bedarf je ein Vertreter bzw. eine
Vertreterin der zuständigen städtischen Ämter (Amt 61, Amt 66, Amt 67, Amt 85
u.a.). Die Federführung obliegt dem Amt für kommunale Jugendarbeit. Die
Verwaltung schlägt vor, die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zu bestellen. Der Jugendhilfeausschuss
beschließt: In die Arbeitsgemeinschaft Spielraumplanung
werden als Mitglieder berufen:
Hinzugezogen wird bei Bedarf je ein Vertreter bzw. eine
Vertreterin der zuständigen städtischen Ämter (Amt 61, Amt 66, Amt 67, Amt 85
u.a.).
Anlagen: |
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