Vorlage - VO/10/5583/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 246, Sulzfeldstraße West,
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
- Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 BauGB.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
27.07.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

1.      Ausgangssituation, Anlass:

 

Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Kleinfeld und der im Parallelverfahren durchgeführten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 245 „Kleinfeld“ wurde 1995 die Grundlage zur Realisierung eines Sondergebietes „Möbel und Einrichtungsgegenstände“ geschaffen.

 

Mit der Ansiedlung des Möbelhauses Hiendl an der Sulzfeldstraße wurde ein neuer Einzelhandelsstandort von überregionaler Bedeutung geschaffen. Sowohl ein weiterer Möbelfachmarkt als auch ein Baumarkt haben sich seitdem an diesem Standort angesiedelt. Die daraus erwachsene Attraktivität des Standortes hat in der Vergangenheit einen erheblichen Nachfragedruck nach zusätzlichen Einzelhandelsflächen im gleichen bzw. ähnlichen Sortimentsbereich ausgelöst.

 

Mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (rechtsgültig seit 20.10.2003) wurden deshalb weitere Industrie- und Gewerbeflächen dargestellt sowie die bestehenden Sondergebietsflächen (Bauen, Möbel, Einrichtung) auf den Bereich westlich der Sulzfeldstraße erweitert.

Ebenso wurde eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“, die zugleich als Hochwasserretentionsraum für die Donau und den Aubach fungiert, dargestellt.

 

2.      Ziel und Zweck, Erforderlichkeit der Planung

 

Im „Rahmenkonzept für die Entwicklung des Einzelhandels in Regensburg bis 2020“ wird die Erweiterung des Fachmarkstandortes an der Sulzfeldstraße als Ziel festgeschrieben. Auf rund 15.000 m² zusätzlicher Verkaufsfläche wird als Strategie eine weitere Schwerpunktsetzung im Bereich Möbel/Einrichten, eine Abrundung des Sortiments im gehobenen/hochwertigen Segment sowie eine Ergänzung durch ein Dienstleistungs- bzw. bauhandwerkliches Angebot verfolgt. Nachdem auf den Grundstücken östlich und südlich der Sulzfeldstraße keine freien Bauflächen für Neuansiedlungen bestehen bzw. als Erweiterungsfläche für die bestehenden Betriebe vorgesehen sind und um dem vorhanden Ansiedlungsdruck zu begegnen, ist die Ausweisung von zusätzlichen Bauflächen entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes westlich der Sulzfeldstraße notwendig.

 

3.      Bebauungsplan-Vorentwurf

 

Westlich der Sulzfeldstraße ist vorgesehen, ein ca. 7,7 ha großes Sondergebiet auszuweisen. Der Bebauungsplan-Vorentwurf sieht eine Aufteilung in mehrere Baugrundstücke vor, die über eine zentral gelegene Straße von der Sulzfeldstraße aus erschlossen werden.

An den Randbereichen, insbesondere zum Stadtteil Irl hin, sind größere private Grünflächen vorgesehnen, in denen eine ansprechende Eingrünung des Gebietes realisiert werden kann.

In Teilbereichen können hier eventuell auch naturschutzfachlich notwendige Ausgleichsflächen und -maßnahmen umgesetzt werden.

 

4.      Weiteres Vorgehen

 

Als nächster Verfahrensschritt wird die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB durchgeführt.

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Für das Gebiet westlich der Sulzfeldstraße ist der Bebauungsplan Nr. 246 im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Bebauungsplan-Vorentwurf (M. 1: 2500), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll entsprechend den Darstellungen im Flächennutzungsplan ein Sondergebiet „Einzelhandel, Bauen, Möbel und Einrichtung“ festgesetzt werden.

 

2.       Die im Bericht dargestellten Planungsziele und der Bebauungsplan-Vorentwurf vom 27.07.2010, die Bestandteile dieses Beschlusses sind, werden beschlossen.

 

3.       Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

4.       Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Bürgerbeteiligung hingewiesen werden.

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

BP 246 Vorentwurf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP_246_SulzfeldstrWest_Aufstellungsbeschl_270710 (657 KB)