Sachverhalt: 1.
Ausgangssituation,
Anlass: Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich
Kleinfeld und der im Parallelverfahren durchgeführten Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 245 „Kleinfeld“ wurde 1995 die Grundlage zur
Realisierung eines Sondergebietes „Möbel und
Einrichtungsgegenstände“ geschaffen. Mit der Ansiedlung des Möbelhauses Hiendl an der
Sulzfeldstraße wurde ein neuer Einzelhandelsstandort von überregionaler
Bedeutung geschaffen. Sowohl ein weiterer Möbelfachmarkt als auch ein Baumarkt
haben sich seitdem an diesem Standort angesiedelt. Die daraus erwachsene
Attraktivität des Standortes hat in der Vergangenheit einen erheblichen
Nachfragedruck nach zusätzlichen Einzelhandelsflächen im gleichen bzw.
ähnlichen Sortimentsbereich ausgelöst. Mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (rechtsgültig
seit 20.10.2003) wurden deshalb weitere Industrie- und Gewerbeflächen
dargestellt sowie die bestehenden Sondergebietsflächen (Bauen, Möbel,
Einrichtung) auf den Bereich westlich der Sulzfeldstraße erweitert. Ebenso wurde eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Natur und Landschaft“, die zugleich als Hochwasserretentionsraum für die
Donau und den Aubach fungiert, dargestellt. 2.
Ziel
und Zweck, Erforderlichkeit der Planung Im „Rahmenkonzept für die Entwicklung des
Einzelhandels in Regensburg bis 2020“ wird die Erweiterung des
Fachmarkstandortes an der Sulzfeldstraße als Ziel festgeschrieben. Auf rund
15.000 m² zusätzlicher Verkaufsfläche wird als Strategie eine weitere
Schwerpunktsetzung im Bereich Möbel/Einrichten, eine Abrundung des Sortiments
im gehobenen/hochwertigen Segment sowie eine Ergänzung durch ein
Dienstleistungs- bzw. bauhandwerkliches Angebot verfolgt. Nachdem auf den
Grundstücken östlich und südlich der Sulzfeldstraße keine freien Bauflächen für
Neuansiedlungen bestehen bzw. als Erweiterungsfläche für die bestehenden
Betriebe vorgesehen sind und um dem vorhanden Ansiedlungsdruck zu begegnen, ist
die Ausweisung von zusätzlichen Bauflächen entsprechend den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes westlich der Sulzfeldstraße notwendig. 3.
Bebauungsplan-Vorentwurf Westlich der Sulzfeldstraße ist vorgesehen, ein ca. 7,7 ha
großes Sondergebiet auszuweisen. Der Bebauungsplan-Vorentwurf sieht eine
Aufteilung in mehrere Baugrundstücke vor, die über eine zentral gelegene Straße
von der Sulzfeldstraße aus erschlossen werden. An den Randbereichen, insbesondere zum Stadtteil Irl hin,
sind größere private Grünflächen vorgesehnen, in denen eine ansprechende
Eingrünung des Gebietes realisiert werden kann. In Teilbereichen können hier eventuell auch
naturschutzfachlich notwendige Ausgleichsflächen und -maßnahmen umgesetzt
werden. 4.
Weiteres
Vorgehen Als nächster Verfahrensschritt wird die Bürgerbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 BauGB durchgeführt. Der
Ausschuss beschließt: 1. Für das Gebiet westlich
der Sulzfeldstraße ist der Bebauungsplan Nr. 246 im Sinne des § 30 BauGB
aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus
beiliegendem Bebauungsplan-Vorentwurf (M. 1: 2500), der Bestandteil
dieses Beschlusses ist. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll
entsprechend den Darstellungen im Flächennutzungsplan ein Sondergebiet „Einzelhandel,
Bauen, Möbel und Einrichtung“ festgesetzt werden. 2. Die im Bericht dargestellten
Planungsziele und der Bebauungsplan-Vorentwurf vom 27.07.2010, die Bestandteile
dieses Beschlusses sind, werden beschlossen. 3. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann
darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine
Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten.
Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur
mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben. 4. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach §
3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt
Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die
Bürgerbeteiligung hingewiesen werden.
Anlagen:
BP 246 Vorentwurf
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