Sachverhalt: Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
hat am 07.07.2009 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB für den o.g. Bereich beschlossen. Die bei der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach 13a Abs. 3 BauGB
vorgebrachten Beiträge sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB wurden dem Ausschuss für
Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 20.04.2010 zur
Entscheidung vorgelegt. Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und
Wohnungsfragen beschloss daraufhin den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 253-I,
Nördlich der Kirchfeldallee in der Fassung vom 20.04.2010 einschließlich seiner
Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Dies erfolgte in
der Zeit vom 11.05.2010 bis 11.06.2010. Bei der
öffentlichen Auslegung wurden keine Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes
253-I, Nördlich der Kirchfeldallee vorgebracht; damit entfällt die Prüfung nach
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB. Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: 1. Der Bebauungsplan Nr. 253-I, Nördlich der
Kirchfeldallee bestehend aus der Planzeichnung vom 27.07.2010 und dem
Satzungstext vom 27.07.2010 für den Bereich zwischen Bundesautobahn BAB A3, der
Ganztagschule Burgweinting, der Kirchfeldallee, der Römerstraße und der
Markomannenstraße wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der
Planbegründung beschlossen. 2 Die Verwaltung wird beauftragt, die
Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 253-I, Nördlich der Kirchfeldallee durch
die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen und den
Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.
Anlagen:
BP 253 I Plan BP 253 I Satzung BP 253 I Begründung
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