Vorlage - VO/10/5584/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 253-I, Nördlich der Kirchfeldallee
- Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss § 10 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
27.07.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.07.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 07.07.2009 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für den o.g. Bereich beschlossen. Die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach 13a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Beiträge sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB wurden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 20.04.2010 zur Entscheidung vorgelegt. Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschloss daraufhin den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 253-I, Nördlich der Kirchfeldallee in der Fassung vom 20.04.2010 einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Dies erfolgte in der Zeit vom 11.05.2010 bis 11.06.2010.

 

Bei der öffentlichen Auslegung wurden keine Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes 253-I, Nördlich der Kirchfeldallee vorgebracht; damit entfällt die Prüfung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB.

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.       Der Bebauungsplan Nr. 253-I, Nördlich der Kirchfeldallee bestehend aus der Planzeichnung vom 27.07.2010 und dem Satzungstext vom 27.07.2010 für den Bereich zwischen Bundesautobahn BAB A3, der Ganztagschule Burgweinting, der Kirchfeldallee, der Römerstraße und der Markomannenstraße wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen.

 

2        Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 253-I, Nördlich der Kirchfeldallee durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen und den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

BP 253 I Plan

BP 253 I Satzung

BP 253 I Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP 253-I_Satzung_Begründung (1602 KB)    
Anlage 2 2 BP 253-1_Plan (1496 KB)    
Anlage 3 3 BP 253-1_Plantext (1217 KB)