Sachverhalt: 1. Wettbewerb: In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr,
Umwelt- und Wohnungsfragen am 16.03.2010 wurde die Einleitung des Verfahrens
zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 217-I beschlossen. Ebenfalls wurden die grundlegenden
Planungsziele für die städtebauliche Entwicklung des Areals beschlossen. Auf dieser Grundlage wurde vom Grundstückseigentümer ein
beschränkter städtebaulicher Realisierungswettbewerb im kooperativen Verfahren
durchgeführt. Hierzu wurden folgende fünf Büros zur Teilnahme eingeladen: Schultz-Brauns+Reinhard Architekten München mit Atelier Loidl Landschaftsarchitekten Berlin 03 Architekten Stadtplaner München mit Keller & Damm Landschaftsarchitekten Querluft Architekten Straubing mit Josef Garnhartner Landschaftsarchitekten Deggendorf Köstlbacher+Miczka Architekten+Stadtplaner Regensburg mit Wamsler Rohloff Wirzmüller Landschaftsarchitekten Regensburg Eisenlauer / Voith Architekten München mit Terra.Nova Landschaftsarchitekten München Das Preisgericht setzte sich aus den drei
Fachpreisrichterinnen Frau Carola Schäfers (Mitglied des Gestaltungsberates und
Vorsitzende des Preisgerichts), Frau Christine Schimpfermann sowie Frau Prof. Uta Stock-Gruber
(Landschaftsarchitektin+Stadtplanerin) und den beiden Sachpreisrichtern Herrn Oberbürgermeister Hans Schaidinger und Herrn Volker Tretzel (Geschäftsführer BTT Bauteam Tretzel
GmbH) zusammen. Die Auslobung und Durchführung des Wettbewerbs erfolgte in
enger Abstimmung mit der Stadt Regensburg. Nach einem Kolloquiumstermin am 05.05.2010 bei dem die
teilnehmenden Büros getrennt ihre ersten Ideen- und Lösungsansätze
präsentierten, fand am 18.06.2010 die Preisgerichtssitzung statt. In der Preisgerichtssitzung am 18.06.2010 wurde der erste
Preis an das Büro Schultz-Brauns+Reinhard Architekten / München mit dem Atelier
Loidl Landschaftsarchitekten / Berlin vergeben. Der erste Preisträger wurde vom Preisgericht wie folgt
beschrieben: „Das städtebauliche Konzept antwortet sehr sensibel
auf den Abschluss der angrenzenden Rennplatz-Süd-Bebauung. Die strenge
Mittelachse wird konsequent nach Norden fortgeführt und mit der Geschossigkeit
der Baukörper betont. Im Westen vermitteln die beiden Wohnhöfe mit ihrer
angemessenen Kleinteiligkeit sehr gut zur westlich angrenzenden Bebauung. Die
vorgeschlagene Gewerbebaulösung korrespondiert sowohl mit dem Bestand im Osten als auch über die wohlproportionierte Grünzäsur zur
Wohnbebauung. Die beiden Erschließungsräume lassen eine gute Adressbildung zu
und teilen das Verkehrsaufkommen gut auf. Die bauliche Umsetzung lässt sich
sehr gut phasenweise abwickeln. Das Zurücksetzen der mittleren
Gebäude-Doppelzeile lässt zusammen mit der südlichen Gegenaufweitung eine sinnfällige
Platzsituation entstehen. Das Freiraumkonzept entspricht insgesamt nicht der hohen
Qualität des Städtebaus. Der großzügige, ost-west-verlaufende Grünraum wird
positiv beurteilt. Das gestalterische Potential, das in dieser vorgeschlagenen
Ost-West-Achse liegt, ist leider bei weitem nicht ausgeschöpft worden. Zur
weiteren Optimierung des Wohnumfeldes ist es erforderlich, die Wegedichte im
Wohnbaubereich auf das Notwendigste zu reduzieren. Die zentrale Wasserachse
eröffnet eine großzügige räumliche Weite, jedoch wird mit der vorgeschlagenen
überdimensionierten Wasserfläche keine befriedigende räumliche Abschirmung nach
Norden zum Industrieareal erreicht. Die Gebäudetypologie ermöglicht für das Wohnen eine
wirtschaftliche und überzeugende Grundrissplanung in durchgängiger Qualität. Die
Gebäudeabmessungen entsprechen den Vorgaben der Auslobung und ermöglichen ein
wirtschaftliches Bauen und einen wirtschaftlichen Betrieb. Die Gebäudehöhen
sind überzeugend entwickelt. Die GFZ der Wohnbauflächen liegt mit 0.96 etwas niedrig. Die
vorgeschlagenen Konzepte für den Gewerbeteil ermöglichen eine flexible
Aufteilung bzw. Nutzung der Grundstücksflächen.“ 2. Bebauungskonzept Die vom Preisgericht vorgebrachten Anmerkungen wurden
bereits vom Preisträger eingearbeitet. Die wesentlichen städtebaulichen Inhalte
des Bebauungskonzeptes sind der Anlage zu entnehmen. Der Vorhabensträger hat erklärt, die Verfasser des 1.
Preises mit der Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs zu beauftragen. Der Bebauungsplan wird im westlichen Teilbereich in enger
Abstimmung mit dem Vorhabensträger für die Wohnbebauung entwickelt. Im
östlichen Teilbereich wird die Festsetzung für das Gewerbegebiet als
Angebotsbebauungsplan ausgearbeitet. 3. Bebauungsplan Das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben der
Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 enthält mehrere Änderungen und
Ergänzungen, welche der Stärkung der Innenentwicklung der Städte dienen sollen.
So ist ein neues beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB eingeführt
worden, das unter bestimmten Voraussetzungen eine Erleichterung der
Planungsverfahren u. a. durch den Verzicht auf die (förmliche) Umweltprüfung
und eine konzentrierte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorsieht. Um die geplanten Nutzungs- und Gestaltungsänderungen
umsetzen zu können, ist die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes
erforderlich. Bei dem aufzustellenden Bebauungsplan handelt es sich um
eine Nachverdichtung bzw. andere Maßnahme der Innenentwicklung (Umnutzung) im
Sinne des § 13a Abs.1 S.1 BauGB. Die Grundfläche beträgt weniger als 20.000 m²
und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13a Abs.1 Nr.1
BauGB. Die weiteren, maßgeblichen Voraussetzungen für die
Anwendbarkeit des § 13a BauGB werden dadurch erfüllt, dass durch den
Bebauungsplan keine Vorhaben zugelassen werden, wodurch die Verpflichtung zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verbunden ist und dass keine
Beeinträchtigung der im § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete
von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne
des Bundesnaturschutzgesetzes) zu erwarten ist. Der Bebauungsplan kann somit im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden
Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Monitoring) ist
nicht anzuwenden. 4. Flächennutzungsplan Das betreffende Bebauungsplangebiet ist im derzeit gültigen
Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt. Mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, eines
Gewerbegebiets und einer öffentlichen Grünfläche vorgesehen. Nach § 13a Abs. 2
Nr. 2 kann im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan, der von den
Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor
der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Der Flächennutzungsplan,
dessen entgegenstehende Darstellungen (Gewerbegebiet) mit Inkrafttreten des
Bebauungsplans obsolet werden, wird im Wege der Berichtigung angepasst. Bei der
Berichtigung handelt es sich um einen redaktionellen Vorgang, auf den die
Vorschriften über die Aufstellung und Genehmigung von Bauleitplänen keine Anwendung
finden. Nachdem die Voraussetzungen des § 13a vorliegen, entfällt
die Notwendigkeit zur Durchführung des Verfahrens zur Änderung des
Flächennutzungsplanes. Der Änderungsbeschluss vom 16.03.2010 ist deshalb
aufzuheben. Der
Ausschuss beschließt: 1. Das
Ergebnis des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs „Rennplatz
Nord“ vom 18.06.2010 wird zur Kenntnis genommen. 2. Auf
der Grundlage des vorliegenden Bebauungskonzeptes soll ein
Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeitet werden. 3. Der
Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne
der Innenentwicklung) aufzustellen. 4. Der
Beschluss zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Rennplatz Nord
wird aufgehoben.
Anlagen: Kurzfassung Wettbewerbsbeiträge Bebauungskonzept
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