Vorlage - VO/10/5587/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 I, Rennplatz Nord, westlich der Wernerwerkstraße zur Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 217 Rennplatz Nord, Lilienthalstraße
- Konzeptbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
27.07.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

Sachverhalt: 

 

1. Wettbewerb:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 16.03.2010 wurde die Einleitung des Verfahrens zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217-I beschlossen. Ebenfalls wurden die grundlegenden Planungsziele für die städtebauliche Entwicklung des Areals beschlossen.

Auf dieser Grundlage wurde vom Grundstückseigentümer ein beschränkter städtebaulicher Realisierungswettbewerb im kooperativen Verfahren durchgeführt. Hierzu wurden folgende fünf Büros zur Teilnahme eingeladen:

 

Schultz-Brauns+Reinhard Architekten München mit

Atelier Loidl Landschaftsarchitekten Berlin

 

03 Architekten Stadtplaner München mit

Keller & Damm Landschaftsarchitekten

 

Querluft Architekten Straubing mit

Josef Garnhartner Landschaftsarchitekten Deggendorf

 

Köstlbacher+Miczka Architekten+Stadtplaner Regensburg mit

Wamsler Rohloff Wirzmüller Landschaftsarchitekten Regensburg

 

Eisenlauer / Voith Architekten München mit

Terra.Nova Landschaftsarchitekten München

 

Das Preisgericht setzte sich aus den drei Fachpreisrichterinnen

Frau Carola Schäfers (Mitglied des Gestaltungsberates und Vorsitzende des Preisgerichts), Frau Christine Schimpfermann sowie

Frau Prof. Uta Stock-Gruber (Landschaftsarchitektin+Stadtplanerin) und den beiden Sachpreisrichtern

Herrn Oberbürgermeister Hans Schaidinger und

Herrn Volker Tretzel (Geschäftsführer BTT Bauteam Tretzel GmbH) zusammen.

 

Die Auslobung und Durchführung des Wettbewerbs erfolgte in enger Abstimmung mit der Stadt Regensburg.

 

Nach einem Kolloquiumstermin am 05.05.2010 bei dem die teilnehmenden Büros getrennt ihre ersten Ideen- und Lösungsansätze präsentierten, fand am 18.06.2010 die Preisgerichtssitzung statt.

 

In der Preisgerichtssitzung am 18.06.2010 wurde der erste Preis an das Büro Schultz-Brauns+Reinhard Architekten / München mit dem Atelier Loidl Landschaftsarchitekten / Berlin vergeben.

 

Der erste Preisträger wurde vom Preisgericht wie folgt beschrieben:

 

„Das städtebauliche Konzept antwortet sehr sensibel auf den Abschluss der angrenzenden Rennplatz-Süd-Bebauung. Die strenge Mittelachse wird konsequent nach Norden fortgeführt und mit der Geschossigkeit der Baukörper betont. Im Westen vermitteln die beiden Wohnhöfe mit ihrer angemessenen Kleinteiligkeit sehr gut zur westlich angrenzenden Bebauung. Die vorgeschlagene Gewerbebaulösung korrespondiert sowohl mit dem Bestand

im Osten als auch über die wohlproportionierte Grünzäsur zur Wohnbebauung. Die beiden Erschließungsräume lassen eine gute Adressbildung zu und teilen das Verkehrsaufkommen gut auf. Die bauliche Umsetzung lässt sich sehr gut phasenweise abwickeln. Das Zurücksetzen der mittleren Gebäude-Doppelzeile lässt zusammen mit der südlichen Gegenaufweitung eine sinnfällige Platzsituation entstehen.

Das Freiraumkonzept entspricht insgesamt nicht der hohen Qualität des Städtebaus. Der großzügige, ost-west-verlaufende Grünraum wird positiv beurteilt. Das gestalterische Potential, das in dieser vorgeschlagenen Ost-West-Achse liegt, ist leider bei weitem nicht ausgeschöpft worden. Zur weiteren Optimierung des Wohnumfeldes ist es erforderlich, die Wegedichte im Wohnbaubereich auf das Notwendigste zu reduzieren. Die zentrale Wasserachse eröffnet eine großzügige räumliche Weite, jedoch wird mit der vorgeschlagenen überdimensionierten Wasserfläche keine befriedigende räumliche Abschirmung nach Norden zum Industrieareal erreicht.

Die Gebäudetypologie ermöglicht für das Wohnen eine wirtschaftliche und überzeugende

Grundrissplanung in durchgängiger Qualität. Die Gebäudeabmessungen entsprechen den Vorgaben der Auslobung und ermöglichen ein wirtschaftliches Bauen und einen wirtschaftlichen Betrieb. Die Gebäudehöhen sind überzeugend entwickelt.

Die GFZ der Wohnbauflächen liegt mit 0.96 etwas niedrig. Die vorgeschlagenen Konzepte für den Gewerbeteil ermöglichen eine flexible Aufteilung bzw. Nutzung der Grundstücksflächen.“

 

 

2. Bebauungskonzept

 

Die vom Preisgericht vorgebrachten Anmerkungen wurden bereits vom Preisträger eingearbeitet. Die wesentlichen städtebaulichen Inhalte des Bebauungskonzeptes sind der Anlage zu entnehmen.

 

Der Vorhabensträger hat erklärt, die Verfasser des 1. Preises mit der Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs zu beauftragen.

 

Der Bebauungsplan wird im westlichen Teilbereich in enger Abstimmung mit dem Vorhabensträger für die Wohnbebauung entwickelt. Im östlichen Teilbereich wird die Festsetzung für das Gewerbegebiet als Angebotsbebauungsplan ausgearbeitet.

 

 

3. Bebauungsplan

 

Das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben der Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 enthält mehrere Änderungen und Ergänzungen, welche der Stärkung der Innenentwicklung der Städte dienen sollen. So ist ein neues beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB eingeführt worden, das unter bestimmten Voraussetzungen eine Erleichterung der Planungsverfahren u. a. durch den Verzicht auf die (förmliche) Umweltprüfung und eine konzentrierte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorsieht.

 

Um die geplanten Nutzungs- und Gestaltungsänderungen umsetzen zu können, ist die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich.

 

Bei dem aufzustellenden Bebauungsplan handelt es sich um eine Nachverdichtung bzw. andere Maßnahme der Innenentwicklung (Umnutzung) im Sinne des § 13a Abs.1 S.1 BauGB. Die Grundfläche beträgt weniger als 20.000 m² und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13a Abs.1 Nr.1 BauGB.

Die weiteren, maßgeblichen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 13a BauGB werden dadurch erfüllt, dass durch den Bebauungsplan keine Vorhaben zugelassen werden, wodurch die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verbunden ist und dass keine Beeinträchtigung der im § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) zu erwarten ist.

Der Bebauungsplan kann somit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Monitoring) ist nicht anzuwenden.

 

 

4. Flächennutzungsplan

 

Das betreffende Bebauungsplangebiet ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, eines Gewerbegebiets und einer öffentlichen Grünfläche vorgesehen. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 kann im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Der Flächennutzungsplan, dessen entgegenstehende Darstellungen (Gewerbegebiet) mit Inkrafttreten des Bebauungsplans obsolet werden, wird im Wege der Berichtigung angepasst. Bei der Berichtigung handelt es sich um einen redaktionellen Vorgang, auf den die Vorschriften über die Aufstellung und Genehmigung von Bauleitplänen keine Anwendung finden.

Nachdem die Voraussetzungen des § 13a vorliegen, entfällt die Notwendigkeit zur Durchführung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Änderungsbeschluss vom 16.03.2010 ist deshalb aufzuheben.

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Das Ergebnis des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs „Rennplatz Nord“ vom 18.06.2010 wird zur Kenntnis genommen.

 

2.       Auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungskonzeptes soll ein Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeitet werden.

 

3.       Der Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufzustellen.

 

4.       Der Beschluss zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Rennplatz Nord wird aufgehoben.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

Kurzfassung Wettbewerbsbeiträge

Bebauungskonzept

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kurzfassung Wettbewerbsbeiträge (1024 KB)    
Anlage 2 2 Bebauungskonzept (2310 KB)