Vorlage - VO/10/5630/SK3  

 
 
Betreff: Auflösung der KEA Kraftwerksprojekt GmbH & Co. KG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Hauptabteilung Beteiligungsmanagement u. -controlling   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen Vorberatung
27.07.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.07.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Sachverhalt: 

 

 

Im Jahr 2005 haben die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, infra fürth GmbH, Linz Strom GmbH, REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG (REWAG KG), Stadtwerke München, Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG sowie Stadtwerke Ulm Energie GmbH ein gemeinsames Projekt initiiert, dessen Ziel die Evaluierung von Beteiligungsmöglichkeiten am Bau und Betrieb eines Großkraftwerkes war. Dazu wurde die Kommunale Energie Allianz Bayern GmbH (KEA-B), deren wesentliche Gesellschafter auch die Projektpartner sind (REWAG KG-Anteil an der KEA-B: 18,52%), beauftragt, eine entsprechende Markterkundung durchzuführen.

 

Nach Sondierung des Marktes und der Ansprache einer Vielzahl möglicher Partner hinsichtlich einer möglichen Zusammenarbeit, wurden als nächster Schritt am 14.12.2006 die gemeinsame Projektgesellschaft KEA Kraftwerksprojekt GmbH & Co. KG (KEA KG) und die KEA Vermögensverwaltungs GmbH (KEA-V) gegründet. Die KEA KG wurde mit einer Kommanditeinlage von 217.500 Euro ausgestattet, wovon die REWAG KG einen Anteil von 9,2% bzw. 20.000 Euro zeichnete. Die KEA-V wurde als Tochter der KEA-B gegründet und mit einem Stammkapital von 25.000 Euro ausgestattet, wovon ein Anteil von 18,52% auf die REWAG KG entfällt.

 

Der Unternehmensgegenstand der KEA KG ist die Planung, der Bau und der Betrieb von Kraftwerken, vorzugsweise im Bundesgebiet, zur Versorgung der Gesellschafter mit Strom und/oder Wärme mit dem Ziel, die örtliche Energieversorgung zu stärken sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligte oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten und Strommengen im eigenen Namen vermarkten.

 

Die KEA-V fungiert als Komplementär-GmbH der KEA-KG. Sie erbringt keine Einlage und hat keinen Kapitalanteil.

 

Als möglicher Partner der KEA KG war nach intensiver Suche die STEAG GmbH mit Sitz in Essen gefunden worden. Die STEAG KG hatte zum damaligen Zeitpunkt beabsichtigt, ein Steinkohlekraftwerk (Projektname „Herne 5“) zu errichten, an dessen Erzeugungskapazität sich die KEA KG mit insgesamt 435 MW beteiligen wollte. Der Baubeginn des mit insgesamt 750 MW Leistung geplanten Projekts sollte im Jahre 2008 erfolgen. Fertigstellung war für 2011 geplant.

 

Der Gründung der KEA KG, der KEA-V und der Beteiligung am Kraftwerksprojekt Herne 5 stimmte der Stadtrat am 26.04.2007 nach ausführlichem Bericht im Plenum zu.

 

Aus diversen Gründen, vornehmlich aufgrund der während der Projektplanung und bis zur Ausschreibung der wesentlichen Anlagenteile drastisch gestiegener Kosten auf dem Rohstoffmarkt bei gleichzeitiger für die ab 2012 vorgesehene Ausweitung und Verschärfung des CO2-Zertifikatehandels auf neu errichtete Steinkohlekraftwerke, wurde das Projekt mangels Rentabilität aufgegeben.

 

Nachdem das Projekt Herne 5 nicht realisiert wurde, konnten bisher keine Investitions­alternativen von der KEA KG gefunden werden. Auch das Projekt „Wasserkraftwerke Inn“, an dem sich ein Zusammenschluss diverser kommunaler Stadtwerke, auch die REWAG KG, beteiligen wollten, hätte die Gründung einer neuen Projektgesellschaft erfordert.

 

Im Gesellschafterkreis der KEA KG ist man nun übereingekommen, diese aufzulösen.

 

Nach Auflösung KEA KG beabsichtigen die Gesellschafter, die KEA-V aus Gründen der Kostenersparnis (keine langwierige Liquidation) auf die KEA-B zu verschmelzen.

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

1.                  Der Stadtrat stimmt zu, dass der Vorstand der Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG dem Gesellschafterbeschluss der KEA Kraftwerksprojekt GmbH & Co. KG zum Austritt aller Kommanditisten zustimmt.

 

2.                  Der Stadtrat stimmt zu, dass der Vorstand der Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG der Verschmelzung der KEA Vermögensverwaltung GmbH auf die Kommunale Energie Allianz Bayern GmbH zustimmt.

 

 

 


 

Anlagen: