Vorlage - VO/10/5633/65  

 
 
Betreff: Fortschreibung Generalentwässerungsplan
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
27.07.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Städtische Abwassersysteme bestehen aus einer Vielzahl einzelner Komponenten, wie Kanäle, Becken, Überläufe, Pumpwerke etc., die sich gegenseitig in ihrer hydraulischen Wirkung stark beeinflussen. Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit einzelner Komponenten oder deren Planung kann sachgerecht nur erfolgen, wenn alle notwendigen Eingangsgrößen definiert und die ständigen Veränderungen eines Kanalnetzes aktualisiert sind und wenn diese gegenseitigen Beeinflussungen von ihrer Größe her bekannt sind. Zur Ermittlung dieser Wechselwirkungen innerhalb des Gesamtsystems wird der Generalentwässerungsplan (GEP) als Analyse- und Planungsinstrument eingesetzt und kann in der Bundesrepublik als Stand der Technik angesehen werden.

 

Der GEP dient dabei dazu, langfristige Entwicklungen wie Sanierungsmaßnahmen, Siedlungserweiterungen, Änderungen im Abwasseranfall bis hin zur Niederschlagsentwicklung zu berücksichtigen, um damit einen Überblick über die Dringlichkeit von hydraulischen Sanierungsmaßnahmen des Kanalnetzes zu gewinnen. Durch Entwicklung und Vergleich verschiedener Szenarien können wirtschaftliche Varianten erarbeitet werden. Durch den GEP werden damit die Weichen für die richtige Reihenfolge und Größe der Investitionen im hydraulischen Ausbau des Kanalnetzes gestellt.

Neben der Analyse des Ist-Zustandes wird das Entwässerungssystem auch auf den Prognose-Zustand hin unter Einbeziehung der zum Zeitpunkt der Prognoseerstellung bekannten Flächennutzungsentwicklung untersucht. Somit ist die Zielsetzung für eine Generalentwässerungsplanung die Erarbeitung eines nachhaltigen ökologischen und ökonomischen Entwässerungskonzeptes für die Zukunft.

 

Ohne die hydraulischen Vorgaben aus den Ergebnissen eines GEP ist eine bauliche Sanierung der Kanäle nicht zuverlässig zu planen. Erst das Vorliegen der hydraulischen Erfordernisse bzw. des hydraulischen Sanierungsbedarfes im Kanalnetz ermöglicht die Überlagerung mit diesem und damit eine zuverlässige und nachhaltige bauliche Sanierungsplanung.

Der bauliche Zustand der Kanäle wird im Rahmen der Eigenüberwachungsverordnung (genehmigter Ablauf auf der Grundlage der Selektiven Kanalsanierungsplanung) geprüft und ist nicht Bestandteil des GEP.

 

Die Grundlagen des GEP sind Voraussetzung dafür, eine genehmigungsfähige  Schmutzfrachtberechnung durchzuführen. Diese ist als Nachweis für die wasserrechtliche Genehmigung der Einleitung von Mischwasser in den Vorfluter über die Regenüberläufe des Kanalnetzes vorzulegen.

 

Der GEP versetzt den Betreiber des Kanalnetzes in die Lage, den Anforderungen des Umweltschutzes durch Sanierungsmaßnahmen, den Schutz der Anwohner durch Beseitigung von Schwachstellen im Kanalnetz und der Stadtentwicklung durch vorausschauende Planung gerecht zu werden.

 

 

2. GEP der Stadt Regensburg von 1998:

 

Mit der hydraulischen Berechnung des Istzustandes 1995 und der Berechnung des Prognosezustandes aus 1998 wurde für die Stadt Regensburg erstmals ein GEP erstellt, bei dem die hydrodynamische Kanalnetzberechnung zur Anwendung kam, was wiederum erst durch das Vorliegen digitaler Kanalnetzdaten möglich war.

 

Besonders veranlasst war der GEP zu diesem Zeitpunkt aus folgenden Gründen:

 

·         Die Forderung des amtlichen Sachverständigen im Wasserrechtsbescheid zur Kläranlage, den Nachweis der ausreichenden Schmutzfrachtrückhaltung (Schmutzfrachtnachweis) zu führen als wasserrechtliche Voraussetzung und als Voraussetzung der Gewährung der Befreiung von der Niederschlagswasserabgabe

 

·         Verifizierung  der Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes nach der Fertigstellung der großen Sammelkanäle

 

·         gesteigerter Entwässerungs- und Sicherheitskomfort für die Nutzer des Kanalnetzes, welcher sich bundesweit nicht zuletzt durch die Rechtsprechung entwickelt hat

 

·         Feststellung des hydraulischen Sanierungsbedarfes als Voraussetzung für die anlaufende bauliche Kanalnetzsanierung

 

·         Baugebietsentwicklung in großem Umfang

 

Die Ergebnisse:

 

Im Schmutzfrachtnachweis konnten die Voraussetzungen für die Wasserrechtliche Akzeptanz der Mischwasserentlastungen  - Regenüberläufe – und für die Abwasserabgabenbefreiung Niederschlagswasser ausreichend dargestellt werden.

 

Der hydraulische Sanierungsbedarf von Kanalstrecken wurde in Abhängigkeit von Überstaugefährdung und der Berücksichtigung der Erschließungsreihenfolge in 3 Prioritätenklassen aufgeteilt.

Ausgeführt wurden inzwischen die wichtigsten Abschnitte aus der Realisierungspriorität 1:

 

  • 1. BA Rückhaltekanal Friedenstraße
  • Verbindungskanalsammler Sternbergstraße
  • Entlastungskanal Boessner Straße
  • Rückhaltekanal in der Straße Stadtamhof
  • Regenrückhaltebecken an der Ludwig – Thoma – Straße
  • Entlastungskanal Posener Straße für die Gebiete Konradsiedlung, Halsbach und Chamer Straße
  • Kanalvergrößerungen, Abtrennen bzw. Hinzufügen von Verknüpfungen von Einzugsbebieten im Zusammenhang mit der baulichen Kanalsanierung  

 

Vorgaben für die Dimensionierung der Hauptsammelkanäle im Bereich von Neuerschließungen und Feststellung der Auswirkungen von Anschlüssen neuer Erschließungen an das bestehende Netz.

 

 

3.  Fortschreibung des GEP für das Kanalnetz der Stadt Regensburg

 

Die Komponenten eines GEP sind ständigen Veränderungen unterworfen. Damit Investitionen am Kanalnetz optimal und richtig eingesetzt werden können, wird in Zeitabständen eine Aktualisierung des GEP unter Berücksichtigung der Veränderungen notwendig. Nach der Literatur wird ein Zeitrahmen in der Größenordnung von 10 – 15 Jahren vorgeschlagen.

 

Für den GEP Regensburg haben sich seit der Berechnung des Istzustandes von 1995 und des Prognosezustandes von 1998 eine Reihe von wichtigen und einschlägigen Veränderungen der Berechnungskomponenten eingestellt:

 

  • Korrektur der Kanalnetzdaten

 

Für die Berechnungen 1995/1998 lagen lediglich die aus den Bestandsunterlagen digitalisierten Kanalnetzdaten vor. Erst die fortschreitende Realisierung des Kanalinformationssystems machte es möglich, durch Nachvermessung die Datenkorrektur vorzunehmen, so dass nunmehr die gemessenen und damit berichtigten Daten für die Nachrechnung  des GEP zur Verfügung stehen.

 

  • Kanalnetzzuwachs durch realisierte Baugebietserweiterungen

 

Seit Redaktionsschluss für die Prognoseberechnung 1998 ist das Kanalnetz durch Baugebietserweiterungen um 42 km Mischwasserkanäle von 387km auf 429 km (ohne Anschlusskanäle) angewachsen. Zwar waren die Baugebiete in der Prognose flächenmäßig enthalten, jedoch nur mit prognostischen Annahmen, ohne Kanalnetzlängen und Dimensionierungen. Die Reihenfolge der Erschließungen war ebenfalls nur prognostisch. Sie ist bedeutend für die Priorität im Ausbau des Sammelkanalnetzes.

 

  • Hydraulische Veränderungen in der Sanierung

 

Mit den baulichen Sanierungen wurden auf der Grundlage des GEP 1998 vielfach hydraulische Veränderungen vorgenommen. Deren positive Auswirkungen auf das Gesamtnetz bedürfen des Nachweises.

 

  • Realisierte Projekte

 

Die Auswirkungen der in der Realisierungspriorität 1 der Prognose 1998 bereits hergestellten Maßnahmen (s. o. unter Punkt 2) auf das Gesamtnetz bedarf ebenfalls des Nachweises.

 

  • Hydrologie

 

Überprüfung der Hydrologischen Ansätze in Verbindung mit der Entwässerungssicherheit bzw. dem Entwässerungskomfort. An dieser Stelle wird es notwendig, auf die klimatische Veränderungen einzugehen, durch die von veränderten Wetterereignissen – für die Kanaldimensionierung von intensiveren Starkniederschlägen ausgegangen werden muss. Unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Handelns sollten hierzu auch Überlegungen zu dezentralen Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung in die Berechnung einbezogen werden. Aufmerksamkeit gilt auch dem Verbleib überstauenden Abflusses im Sinne geordneter Überflutungswege.

 

  • Gesetzliche Novellierung (Wasserhaushaltsgesetz und Bayerisches Wassergesetz)

 

Mit Wirkung zum 1.3.2010 traten o. g. Gesetze in Kraft. § 55 Abs 2 WHG übernimmt zur nachhaltigen Niederschlagswasserbeseitigung den Grundsatz, dass Niederschlagswasser ortsnah und ohne Vermischung versickert oder in ein Gewässer eingeleitet werden soll. Diese Vorschrift ist weit und relativ offen formuliert (Soll-Vorschrift). Dadurch kann den Unterschiedlichen Verhältnissen vor Ort Rechnung getragen werden: bestehende Mischwassersysteme können im bisherigen Umfang betrieben werden. Für die Errichtung neuer Anlagen hat die Regelung Bedeutung. Im Zusammenhang mit der Fortschreibung des GEP wird für Prognoseflächen die Anwendungsmöglichkeit des § 55 Abs 2 geprüft.

 

  • Dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung im Bestand

 

Der Trend zur nachträglichen dezentralen Niederschlagswasserbeseitigung im bestehenden Entwässerungsnetz hat ungebrochen angehalten. Dies soll im Hydraulischen Nachweis des Istzustandes und des Prognosezustandes berücksichtigt werden.

 

  • Fortschreibung der Schmutzfrachtberechnung

 

Der Schmutzfrachtnachweis (Nachweis der ausreichenden Rückhaltung der Schmutzfracht im Kanalnetz bei Regenwetter - Jahresbilanz) soll aktualisiert werden. Der Nachweis hat insbesondere Bedeutung für die Abgabenbefreiung auf Niederschlagswasser und die wasserrechtliche Behandlung der Regenüberläufe.

 

  • Aktualisierung der Prognoseflächen

 

In der Prognose 1998 wurde von sehr weitreichenden Flächen- und Baugebietserweiterungen über einen sehr langen Zeitraum ausgegangen.

Entsprechend wurde eine Prognose 1 und 2 berechnet. In der Fortschreibung soll den aktuellen Kenntnissen zur Stadtentwicklung Rechnung getragen werden.

 

4. Abschnitte der GEP – Fortschreibung

 

Für die Fortschreibung des GEP sind folgende Abschnitte geplant:

 

·          Übertragung der aktualisierten Kanalbestandsdaten (Datenmigration) in das      Kanalnetzrechenmodell

 

  •  Berechnung des Istzustandes          

 

  •  Berechnung des Prognosezustandes

 

  •  Schmutzfrachtnachweis

 

 

5. Termine für die GEP – Fortschreibung

 

Damit die umfangreichen Aufgabenstellungen für die Fortschreibung des GEP über eine Auswahl von verschiedenen fachlich qualifizierten Büros angeboten werden können, muss zunächst für eine einheitliche Ausschreibungsgrundlage gesorgt werden. Diese besteht darin, dass zunächst die Kanalbestandsdaten im Kanalnetzrechenmodell aktualisiert werden (Datenmigration).

 

Diese Leistungen sind für das Jahr 2010 vorgesehen.

 

Für das Jahr 2011 sind für die 1. Jahreshälfte die Auswahl der geeigneten Büros sowie die Vergabe der Ingenieurleistungen geplant. In der 2. Jahreshälfte kann mit der Bearbeitung des GEP begonnen werden.  Nach einer voraussichtlichen Bearbeitungsdauer von ca. 1 Jahr wird die Fortschreibung des GEP ab Mitte 2012 vorliegen.

 

 

6. Haushaltsmittel

 

Auf der HHSt.0.7000.6555 sind die notwendigen Haushaltsmittel für die Jahre 2010 und 2011 für die Fortführung des Generalentwässerungsplanes in der erforderlichen Höhe eingeplant.

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Generalentwässerungsplan einschließlich des Schmutzfrachtnachweises für das Kanalnetz der Stadt Regensburg ist fortzuschreiben.

 


 

Anlagen: