Sachverhalt: Anlage 1: Entwurf
1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 Anlage 2: Entwurf
1. Nachtragshaushaltsplan Anlage 3: Stellenplan
und -übersicht zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 für die
Georg-Hegenauer-Stiftung liegt als Anlage 1 bei. Der Stellenplan mit der Stellenübersicht zur 1.
Nachtragshaushaltssatzung ist als Anlage 3 beigefügt und führt zu folgenden
Änderungen des Wirtschaftsplanes 2010 (Anlage 2): Erfolgsplan Erträge
bisher 1.612.070 € Erträge neu 1.624.950 € Aufwendungen
bisher
1.592.070 € Aufwendungen
neu 1.590.370 € Jahresüberschuss
bisher
20.000 € Jahresüberschuss
neu
34.580 € Mit der
Erhöhung der Personalkosten im Bereich der Hausmeistertätigkeiten (18.400
€) sind Einsparungen beim Verwaltungspersonal (20.100 €) verbunden.
Gleichzeitig kommt es aufgrund der Umlegung von 70 v. H. der Personalkosten des
technischen Dienstes auf die Bewohner und Bewohnerinnen zu einer Steigerung der
Erträge aus der jährlichen Betriebskostenabrechung (12.880 €). Diese Umstrukturierung entspricht
den in der Stiftungssatzung enthaltenen Grundsätzen des Stifters Georg
Hegenauer, wonach die Erträge aus dem Stiftungsvermögen auf einem vertretbaren
Höchstmaß zu halten sind. § 6 Abs. 4 der Stiftungssatzung bestimmt: „Bei
der Verwaltung der zum Stiftungsvermögen gehörenden Rentehäuser sind die
bewährten Grundsätze des Stifters anzuwenden. Hiernach sind nur solvente und
ordentliche Mieter auszuwählen; der Mietertrag muss stets auf dem vertretbaren
Höchstmaß gehalten werden; nach Möglichkeit sind tüchtige Handwerker als
nebenberufliche Hausmeister einzusetzen; Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten
sind in der Regel nur an kleine, solide Handwerksbetriebe zu vergeben; die
fehlerfreie Durchführung dieser Arbeiten ist genau zu prüfen.“ Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: 1.
Der
Stadtrat stellt den 1. Nachtragshaushaltsplan 2010 für die
Georg-Hegenauer-Stiftung entsprechend der Beschlussvorlage fest. 2.
Der
geänderte Stellenplan 2010 wird in der dem Nachtragshaushaltsplan als Anlage
beiliegenden Fassung entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Soziales
und allgemeine Stiftungsangelegenheiten vom 28.07.2010 beschlossen. 3. Der
Stadtrat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der
Georg-Hegenauer-Stiftung für das Haushaltsjahr 2010. Der beigefügte
Satzungsentwurf ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses, ebenso der Entwurf
des 1. Nachtragshaushaltsplanes
Anlagen:
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