Sachverhalt: Anlage: Kanallageplan
(Maßstab 1:500) I. Sachverhalt: Nach den vorliegenden
Ergebnissen der TV – Kanalinspektionen des bestehenden Mischwasserkanals
und der Anschlusskanäle in der Hans-Hayder-Straße (Baujahr 1955, Länge ca.
300m), weist der bauliche Zustand des Steinzeugrohrkanals mit einem Durchmesser
von DN 300 bis DN 400 keine wesentlichen Mängel hinsichtlich der
Standsicherheit auf. Die erforderliche Dichtheit des Sammelkanals und der
Anschlusskanäle kann jedoch nicht nachgewiesen werden, da die damals
verwendeten Materialen für die Abdichtung der Muffen keine abwasserresistenten
Eigenschaften besitzen. Nachdem der Rohrkanal jedoch als grundsätzlich erhaltenswert eingestuft
werden kann, ist eine Sanierung des Mischwasserkanals an Stelle einer
Kanalerneuerung wesentlich wirtschaftlicher. Nach einer entsprechenden
baulichen Vorbereitung des Kanals, kann der Sammelkanal mit grabenlosen
Sanierungsverfahren, dem PE—Rohr-Lining, wieder die geforderten
Anforderungen bezüglich der Dichtheit erfüllen. Im Zuge dieser Renovierung
müssen die Hausanschlussleitungen und die Straßenentwässerungsleitungen erneuert
bzw. umgeschlossen werden. Die Erneuerung erfolgt in offener Bauweise. Nach der Kostenberechnung vom 05.07.2010 ergeben sich folgende Kosten
für die Maßnahme (gerundet): 1. Sanierung des Sammelkanals HHSt. 0.7000.5159 83.330 € 2. Erneuerung der Hausanschlusskanäle HHSt. 0.7000.5156 21.784 € 3. Erneuerung der Straßenentwässerungsleitungen HHSt. 0.6300.5150 42.208
€ Gesamtkosten 147.323
€ Im Verwaltungshaushalt 2010
sind auf den Haushaltstellen 0.7000.5159, 0.7000.5156 und 0.6300.5150 die notwendigen
Haushaltmittel veranschlagt. Ausführung: Die Renovierung des
Mischwasserkanals in der Hans-Hayder-Straße sowie die Erneuerung bzw. das
Umschließen der Anschlusskanäle und Straßenentwässerungsleitungen soll im
September / Oktober 2010 durchgeführt werden. Der
Ausschuss beschließt: Das Tiefbauamt wird
beauftragt, die im Sachverhalt beschriebene Kanalbaumaßnahme in der
Hans-Hayder-Straße vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
durchzuführen.
Anlagen:
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