Sachverhalt: 1. Anlass Die REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG
(REWAG AG) hat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss
zum 31.12.2009, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang,
sowie den Lagebericht aufgestellt. Der Jahresabschluss ist dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung
am 21.04.2010 vorgelegt worden. In dieser Sitzung hat der Jahresabschlussprüfer
über das Ergebnis seiner Prüfung berichtet. Dem Jahresabschluss wurde ein
uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Er ist sodann der
Hauptversammlung der REWAG AG vorzulegen, die über die Verwendung des
Bilanzgewinns sowie über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu
beschließen hat. Für die Aktionärin Stadtwerke Regensburg GmbH handelt in der
Hauptversammlung der Hauptgeschäftsführer der Stadtwerke Regensburg GmbH. 2. Lagebericht Der Lagebericht des Unternehmens liegt als Anlage 1 bei.
Darin wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Geschäftsverlauf,
die Lage des Unternehmens und über Risiken der künftigen Entwicklung berichtet. Die REWAG AG ist unverändert als
persönlich haftende Gesellschafterin und als Geschäftsführerin der REWAG
Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & CO KG (REWAG KG) tätig. 3. Jahresabschluss Der Jahresabschluss der REWAG AG, bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang liegt als Anlage 2 bei. Im Geschäftsjahr 2009 hat sich ein
Jahresüberschuss von 84 TEUR ergeben (Vorjahr 172 TEUR). Die Bilanzsumme zum 31.12.2009
beträgt 8.430 TEUR. Anlagen: Anlage 1: Lagebericht Anlage 2: Jahresabschluss der REWAG Regensburger Energie- und
Wasserversorgung AG, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
Anhang Der Ausschuss beschließt:
2.1 Der Bilanzgewinn in Höhe von
601.891,58 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2.2 Dem Vorstand und
dem Aufsichtsrat der Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG wird für das
Geschäftsjahr 2009 die Entlastung erteilt.
Anlagen:
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