Vorlage - VO/10/5695/60  

 
 
Betreff: Brandschadensanierung Neues Rathaus
Mehrkosten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:stv. Amtsleiter Procher
Federführend:Amt für Hochbau und Gebäudeservice   
Beratungsfolge:
Ferienausschuss Entscheidung
19.08.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ferienausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

In den Sitzungen des Bau- und Vergabeausschusses am 08.12.2009, des Verwaltungs- und Finanzausschusses und des Stadtrates wurde o.g. Maßnahme behandelt.

Der Planung und den Baukosten in Höhe von insgesamt 1,4 Mio. € (ohne Nebenkosten) wurde einstimmig zugestimmt bzw. die Durchführung wurde beschlossen. Planungsmittel (Nebenkosten) von zusätzlich 180.000,00 € wurden in dem Bericht der Verwaltung damals mit aufgeführt, in den Beschlussvorschlag aber nicht aufgenommen. Zum damaligen Zeitpunkt war mit der Versicherung zur Regulierung des Schadens vereinbart, dass neben den 800.000,00 € Versicherungsleistung 180.000,00 € an Honorarkosten (Nebenkosten) direkt durch die Versicherung abgerechnet werden und nicht über die städtische Haushaltsstelle.

Tatsächlich wurde bei intensiven Verhandlungen mit dem Versicherer und dem Sach-schadensbewerter im November und Dezember 2009 vereinbart, statt der bisher genannten Summe jetzt 1,2 Mio. € zu erstatten; dafür waren aber die 180.000,00 € Honorarkosten mit eingerechnet und konnten nicht mehr direkt über den Versicherer abgerechnet werden. Am 06.07.2010 konnte die Versicherungsleistung noch einmal um 40.000,-- € auf 1,24 Mio. € verhandelt werden. Somit müssen auf der Haushaltsstelle die damals nicht berücksichtigten 180.000,00 € bereitgestellt werden.

Am 06.04.2010 wurde witterungsbedingt mit den Abbrucharbeiten begonnen. Neben Submissionsergebnissen, die trotz Wettbewerb teilweise über den Ansätzen der Kosten-berechnung lagen, kam es bei folgenden Gewerken zu Mehrkosten bzw. erwarten wir als Prognose noch Mehrausgaben:

 

  • Abbrucharbeiten
  • Zimmerer-, Holzbau-, Stahlbau- und Dachdeckungsarbeiten
  • Spenglerarbeiten mit Anbindungsarbeiten an das „Sinzgebäude“ sowie den
    Bauteil Minoritenweg 4-6
  • Stahlbetonarbeiten
  • Schreiner- und Trockenbauarbeiten
    Trotz Umplanung und Detailplanung zum Ziel der Kosteneinsparung bei den Fenstern und Gipskartonarbeiten im 5. OG waren die Preise, die im Wettbewerb erzielt wurden, deutlich über den Ansätzen der Kostenberechnung.
  • Elektro- und Heizungsinstallationsarbeiten

      Eine nur provisorische Heizungsversorgung in den Fluren D.-Martin-Luther-Straße 1         (4.OG) ist aufgrund einer Generalsanierung nicht vor 2015 inakzeptabel. Es wird deshalb die endgültige Lösung der Leitungstrasse in den Büroräumen favorisiert.

In die Prognose für den weiteren Mittelbedarf werden auch noch Massenmehrungen und Unvorhergesehenes (alte Leitungen, nicht erkennbare Betonstürze, alte Stahlträger, Schadstoffe wie Asbest) mit eingerechnet.

Durch die vorgenannten Erhöhungen der Ausschreibungsergebnisse und der Massenmehrungen ergibt sich somit ein Mittelbedarf von 180.000,00 € Nebenkosten (Honorare) + 250.000,00 € Baukostenerhöhung = 430.000,00 €.

Auf der HH-Stelle 0699.94506 (Sanierung Brandschaden) wären somit 430.000,00 € überplanmäßig bereitzustellen.

Als Deckung können Einsparungen bei der Sanierung des Goethe-Gymnasiums herangezogen werden (HHSt. 1.2354.94522).

 

Die Fertigstellung der Dachsanierung ist für Februar 2011 geplant. Danach wird das gesamte Dach des Bauteils D.-Martin-Luther-Straße und Minoritenweg saniert und ausgebaut sein. Das 4. und 5. Obergeschoss entsprechen dann der aktuellen ENEV, der bayerischen Bauordnung und dem vorbeugenden Brandschutz.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel nach Maß

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel nach Maßgabe der Berichtsvorlage.