Vorlage - VO/10/5696/50  

 
 
Betreff: Änderung der Sozialhilferichtlinien ab 01.07.2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Entscheidung
20.10.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

In der Sitzung am 23.11.2005 hat der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten beschlossen, dass die Sozialhilferichtlinien des Bayerischen Städtetages, des Bayerischen Landkreistages und des Verbandes der Bayerischen Bezirke im Zuständigkeitsbereich der Stadt Regensburg ab 01.08.2005 angewendet werden. Als Folge fortschreitender Rechtsentwicklung werden diese Richtlinien ständig angepasst.

 

Mit Schreiben vom 28.06.2010 hat der bayerische Städtetag die Änderungen zum 01.07.2010 an seine Mitglieder versandt (Anlage). Die beteiligten kommunalen Spitzenverbände haben den Änderungen zugestimmt. Die Änderungen wurden größtenteils durch Anpassungen an geänderte gesetzliche Grundlagen und die Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung erforderlich.

 

Die Anwendung der Sozialhilferichtlinien gewährleistet einen einheitlichen Gesetzesvollzug. Finanzielle Auswirkungen sind aufgrund der Änderungen nicht zu erwarten.

 

Die Entscheidung zur Anwendung der geänderten Sozialhilferichtlinien betrifft eine Angelegenheit von grundsätzlicher bzw. allgemeiner Bedeutung nach dem Sozialgesetzbuch Teil XII (SGB XII) und fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten.

 

Es wird empfohlen, die Anwendung der geänderten Sozialhilferichtlinien rückwirkend zum 01.07.2010 zu beschließen.

 

Die Anwendung der Sozialhilferichtlinien in der Fassung vom 01

 

 

 

Die Anwendung der Sozialhilferichtlinien in der Fassung vom 01.07.2010 wird für den Bereich der Stadt Regensburg als Sozialhilfeträger rückwirkend ab 01.07.2010 beschlossen.

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

Schreiben Bayerischer Städtetag vom 28.06.2010

Änderungen der Sozialhilferichtlinien zum 1. Juli 2010

Abkürzungsverzeichnis

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben Bayer. Städtetag vom 28.06.2010 (62 KB)    
Anlage 2 2 SHR-Änderung zum 01.07.2010 (401 KB)    
Anlage 3 3 Abkuerzungen SHR (29 KB)