Vorlage - VO/10/5710/51  

 
 
Betreff: Sanierung des Gebäudes Richard-Wagner-Str. 20;
Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
30.09.2010 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
21.10.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.10.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag



 

 

 

Sachverhalt:             

 

Das Anwesen Richard-Wagner-Str. 20 wurde zum 01.04.2009 durch die Stadt Regensburg vom Freistaat Bayern zur Unterbringung städtischer Verwaltungseinheiten erworben. Es sollte mit dem Erwerb und der Sanierung insbesondere der zusätzliche Raumbedarf des Amtes für Jugend und Familie befriedigt werden. Nach überschlägiger Kostenschätzung des Amtes für Hochbau und Gebäudeservice vom März 2009 waren die Sanierungs- und Umbauarbeiten nebst baulichen Ergänzungsmaßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz und zum barrierefreien Zugang nach dem Standard eines Neubaus einschließlich Aufzug mit  etwa 2,8 - 3,0 Mio. angesetzt. Dem entsprechenden Antrag der Stadt Regensburg bei der Regierung der Oberpfalz auf Förderung des Projektes i.H.v. 4 Mio. aus Mitteln des „Konjunkturpaket II“ wurde wider Erwarten nicht gefolgt.

 

Der Raumbedarf des Amtes für Jugend war durch die Hauptabteilung Verwaltungsorgani-sation mit Schreiben vom 23.02.2009 an das Liegenschaftsamt wie folgt begründet:

·      Freimachung der im Bereich des ehemaligen Klosters St. Klara (Ostengasse) durch Dienststellen des Amtes genutzten Flächen

·      wegfallende Büroflächen aufgrund anstehender Umbauarbeiten im Anwesen Richard-Wagner-Str. 17 / Weißenburgstr. 18

·      Erfordernis weiterer Büroflächen aufgrund von Stellenmehrungen

Es sollte eine schnellstmögliche Realisierung des Vorhabens angestrebt werden.

 

Das Amt für Jugend und Familie hat mit Datum vom 06.07.2009 ein detailliertes Nutzungskonzept für eine Dienstgebäude des Amtes in der Richard-Wagner-Str. 20 erstellt. Es wies folgende vorrangige Ziele aus:

·      Verlagerung der Außenstellen des Amtes in der Ostengasse 31 bis 35 (Betreutes Wohnen, Jugendschutzstelle, Jugend- und Familientherapeutische Beratungsstelle) in ein neues Dienstgebäude Richard-Wagner-Str. 20

·      Rückführung des ausgelagerten Amtes für Ausbildungsförderung (dzt. in ehemaliger Dompost) in die Richard-Wagner-Straße

·      Bereitstellung von räumlicher Kapazität in der Richard-Wagner-Str. 17 im Hinblick auf die anstehende Sanierung des Sanitärbereiches und den geplanten neuen Außenaufzug

·      Behebung der derzeitigen Raumnot in der Richard-Wagner-Str. 17 und Vorhaltung von Raumkapazitäten für den anstehenden Personalzuwachs in verschiedenen Abteilungen und Sachgebieten des Amtes

·      Schaffung von dringend benötigten Spezial- und Funktionsräumen: Begleiteter Umgang, großer Besprechungs- und Fortbildungsraum, Therapieräume, Aktivraum für Erziehungsbeistände, Sozialraum, Lager und Archiv

·      örtliche Integration von zusammengehörenden und fachlich angrenzenden Organisationseinheiten des Amtes

 

Am 04.08.2009 fand auf Veranlassung und unter Leitung des Herrn Oberbürgermeisters ein Ortstermin in der Richard-Wagner-Str. 20 statt mit dem grundlegenden Ergebnis, dass das Gebäude lediglich provisorisch herzurichten sei (sog. Pinselsanierung). Grundrisse und Nutzung sollten im Bestand erhalten bleiben.

 

Mit Schreiben vom 10.11.2009 des Amtes für Hochbau und Gebäudeservice wurden eine Planung und eine Kostenermittlung zur Instandsetzung der Richard-Wagner-Str. 20 vorgelegt.

Die notwendigen baulichen Maßnahmen umfassen danach im Wesentlichen folgende Bereiche:

·      Forderungen zum vorbeugenden Brandschutz (u. a. Rauchschutztüren in Treppenhäusern und notwendigen Fluren, brandschutztechnische Abschottung der Elektroverteiler und haustechnischen Leitungen)

·      Arbeitssicherheit und betriebliche Gesundheitsförderungen (u. a. Schallschutzfenster mit Be- und Entlüftung zur Weißenburgstraße, Sonnen- und Blendschutz in Büroräumen)

·      Schaffung eines Mindeststandards in den Büroräumen (u. a. EDV-gerechte Ausstattung und Anschlüsse, Erneuerung der Böden sowie Maler- und Lackierarbeiten)

·      Sanierung der vorhandenen WC-Anlagen

·      Einbau von Funktionsräumen (u. a. Besprechungszimmer, Sozialraum, Serverraum, Wohnräume mit Küche und Bad im Altbau)

·      Installationen im Kellergeschoss (u. a. Nachbesserungen im Bereich der Heizzentrale, Stilllegung der im Boden verlaufenden maroden Heizungs- und Wasserleitungen und entsprechende Neuinstallation der Hauptverteilungen an den Kellerdecken)

·      Erschließung, Außenanlagen, Entwässerung (u. a. fachgerechte Entwässerung, Anbindung des Daten- und Telefonnetzes an das Gebäude Richard-Wagner-Str. 17 über eine vorhandene Kabelzuganlage)

 

Die Gesamtkostenschätzung für die beschriebene Instandsetzung des Gebäudes beläuft sich auf rund 1,6 Mio. €, im Einzelnen für folgende Kostenbereiche:

 

A.              Erweiterungsbau mit Verbindungsbau

·      Öffentliche und nichtöffentliche Erschließung

·      Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz

·      Anforderungen an die Arbeitssicherheit und betriebl. Gesundheitsschutz

·      allg. bauliche Maßnahmen mit teilweise behindertengerechter Ausstattung

·      Sanierung der WC-Anlagen

·      Funktionsräume

·      Fassadengerüst

·      Erneuerung der Fassadenelemente

·      Erneuerung des Schutzdaches beim Hauptzugang

·      Innentüren überarbeiten

·      div. Abbruch-, Mauer-, Putz- und Trockenbauarbeiten

·      Dachdecker- und Spenglerarbeiten

·      Blitzschutzanlage

·      Maler- und Lackiererarbeiten (u.a. Fassaden- und Innenanstrich, Heizkörper)

·      Bodenbelagsarbeiten

·      Beschilderung und Reinigungsarbeiten

·      Einrichtung und Ausstattung

·      Erneuerung der Elektroverteilungen

·      Erneuerung der Installationsgeräte und Kompensationsanlage

·      Datennetz und Nachrüstung Stromkreise

·      Anschlüsse (u.a. für Aufzug, Türsprechanlage)

·      Erneuerung der Hauptleitungen

·      Heizungsinstallation

·      Außenanlagen

·      Entwässerungskanalarbeiten

·      Baunebenkosten

Kostenschätzung Erweiterungsbau mit Verbindungsbau              1 128 000 €

 

B.              Altbau

·      Kosten Hochbau

·      Aufzugsanlage (barrierefreier Zugang)

·      Elektrotechnik

·      Heizung

·      Lüftung

·      Sanitär

·      Kanal

·      Küchenzeilen

Kostenschätzung Altbau              511 500 €

 

Gesamtkostenschätzung für die Sanierung Richard-Wagner-Str. 20              1 639 500 €

 

 

Der Investitionsplan 2010-2014 sieht im derzeitigen Entwurfsstadium (Stand Juli 2010) bei einem Gesamtkostenvolumen i.H.v. 1,6 Mio. € folgende finanzwirtschaftliche Realisierung des Umbaus der Richard-Wagner-Str. 20 zum Verwaltungsgebäude vor:

·                300 000 € im Haushaltsjahr 2010 (zuzügl. 450 000 € als Verpflichtungsermächtigung)

·      1 100 000 € im Haushaltsjahr 2011

·                200 000 € im Haushaltsjahr 2012

 

Bei der Schätzung der Gesamtkosten wurde von einer Eigenplanung durch das Amt für Hochbau und Gebäudeservice ausgegangen. Bei einer notwendigen Vergabe von Planungsleistungen im Bereich Technik wären diese Planungskosten zusätzlich in Höhe von 171 000 € zu berücksichtigen.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.03.2009 beschlossen, dass die Sanierung und der Umbau zur Nutzbarmachung des Anwesens Richard-Wagner-Str. 20 zügig durchgeführt werden solle. Diese Vorgabe gilt angesichts der seitherigen Entwicklungen (Beschluss des Grundstückausschusses vom 27.07.2010 zur Veräußerung der Klosteranlage St. Klara, Stellenschaffungen beim Amt für Jugend und Familie) umso mehr.

Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

Das Gebäude Richard-Wagner-Str. 20 ist zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfs des Amtes für Jugend und Familie als städtisches Verwaltungsgebäude zu sanieren, vorbehalt­lich der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel.