Sachverhalt:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 14.10.2008 die Einleitung des Verfahrens zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan und Ver- und Entsorgungsplan) beschlossen. Die bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Beiträge der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) wurden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 20.04.2010 zur Entscheidung vorgelegt.
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschloss daraufhin, den Entwurf zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes zusammen mit seinen Bestandteilen (Landschaftsplan und Ver- und Entsorgungsplan) in der Fassung vom 20.04.2010 einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dies erfolgte in der Zeit vom 11.05.2010 bis 11.06.2010.
Nachfolgend sind die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Äußerungen zusammengestellt und mit den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung für den Stadtrat versehen: Bedenken und Anregungen aus der Öffentlichen Auslegung Nr. 10.1.2 § 3 Abs. 2 BauGB
Gegenstand: 40. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Hunsrückstraße ___________________________________________________________________
Nr. 1 .:
Dienststelle: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Dienststelle Regensburg Adolf-Schmetzer-Straße 1 93055 Regensburg Schreiben vom: 05.05.2010
Anregungen: Nach unserem bisherigen Kenntnisstand besteht gegen die o. g. Planung von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Wir weisen jedoch vorsorglich darauf hin, dass evtl. zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG unterliegen. Art. 8 Abs. 1 DSchG: Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. Art. 8 Abs. 2 DSchG: Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.
Stellungnahme und Beschlussvorschlag der Verwaltung: In der Begründung zur 40. Flächennutzungsplanänderung wird auf die gesetzliche Meldepflicht hingewiesen. Die beiden Absätze des Denkmalschutzgesetzes werden in die Hinweise des Bebauungsplans Nr. 29 I / V, Nördlich der Hunsrückstraße, aufgenommen. Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme
Nr. 2 .:
Dienststelle / Antragsteller: E - ON Netz GmbH Betriebszentrum Bamberg Luitpoldstr. 51 96052 Bamberg Schreiben vom: 07.05.2010
Anregungen: Da sich innerhalb des angegebenen Planungsgebietes keine Hochspannungsanlagen (110- kV) und Fernmeldekabel der E. ON Netz GmbH befinden, bestehen seitens unserer Gesellschaft keine Erinnerungen zum gegenständlichen Verfahren. Nachdem evtl. Anlagen der E. ON Bayern AG oder anderer Netzbetreiber im oben genannten Bereich vorhanden sein können, bitten wir, sofern noch nicht geschehen, diese separat zu beteiligen.
Stellungnahme und Beschlussvorschlag der Verwaltung: Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde die E. ON Bayern AG bereits beteiligt. Es wurden keine Einwände mitgeteilt. Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme
Nr. 3 .:
Dienststelle / Antragsteller: Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH Bajuwarenstraße 4 93053 Regensburg Schreiben vom: 17.05.2010
Anregungen: Wir bitten Sie, in den Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan einen Hinweis aufzunehmen, dass bei der Aufstellung der Bebauungspläne in allen Straßen geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung der Telekommunikationsanlagen vorgesehen werden. Außerdem bitten wir Sie, uns nach Bekanntmachung des Planes eine Ausfertigung mit Erläuterungsbericht zu übersenden.
Stellungnahme und Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der geforderte Hinweis wurde in der Begründung zur 40. Flächennutzungsplanänderung unter Punkt 4.3 ergänzt. Eine Ausfertigung des Planes mit Begründung wird nach Rechtskraft übersendet. Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme
Nr. 4 .:
Dienststelle / Antragsteller: Bayerisches Landesamt für Umwelt Bürgermeister-Ulrich-Str. 160 86179 Augsburg Schreiben vom: 26.05.2010
Anregungen: Als Landesfachbehörde befassen wir uns v. a. mit umweltbezogenen Fachfragen bei Planungen und Projekten mit überregionaler und landesweiter Bedeutung, mit Grundsatzfragen von besonderem Gewicht sowie solchen Fachbelangen, die von örtlichen oder regionalen Fachstellen derzeit nicht abgedeckt werden (z. B. Rohstoffgeologie, Geotopschutz, Georisiken, Flächenmanagement). Von den o. g. Belangen werden die Georisiken berührt. Dazu geben wir im vorliegenden Verfahren folgende Stellungnahme ab:
Im Vorfeld der Bauleitplanung wurden auf dem Baufeld eine geotechnische Untersuchung des Untergrundes sowie eine Ortsbegehung durchgeführt. Hinweise auf Verkarstungen und Setzungen des Untergrundes, wie aus der Umgebung bekannt, ergaben sich dabei nicht. Ob bei den Erkundungen durch Kleinbohrungen die geplante Gründungstiefe der Bauwerke erreicht wurde, ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Wir schlagen daher vor, die Baugrubensohle von einem Baugrundgutachter frei geben zu lassen. Bei gezielten fachlichen Rückfragen zu Georisiken wenden Sie sich bitte an Herrn Peter Thom (Referat 106, Tel. 089/9214-1553). Zu den örtlich und regional zu vertretenden Belangen der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und der Landespflege sowie des technischen Umweltschutzes verweisen wir auf die Stellungnahmen des Umweltreferates in Ihrem Hause (Untere Naturschutzbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde) und des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg. Diesen Stellen stehen wir bei besonderem fachspezifischem Klärungsbedarf im Einzelfall beratend zur Seite.
Stellungnahme und Beschlussvorschlag der Verwaltung: Die Stellungnahme betrifft in erster Linie nicht die vorbereitende Bauleitplanung (FNP), sondern die konkrete Bauleitplanung (Bebauungsplanung). Die Anregung wird deshalb im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens berücksichtigt. Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Die bei der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.
2. Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan, Ver- und Entsorgungsplan) in der Fassung vom 20.04.2010 und der Begründung wird beschlossen.
3 Die Verwaltung wird beauftragt, die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Genehmigungsbehörde vorzulegen.
Anlagen:
40. FNP-Änderung Begründung 40. FNP-Änderung Plan 40. FNP-Änderung Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
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