Vorlage - VO/10/5721/52  

 
 
Betreff: Förderung der Krabbelstube Ohmstraße in Trägerschaft der Champini GmbH, Helene-Grünberg-Str. 1, 90480 Nürnberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
30.09.2010 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
21.10.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.10.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Derzeit wird bundesweit ein bedarfsgerechtes, plurales, qualitativ hochwertiges System der Kinderbetreuung geschaffen, damit Eltern Familie und Beruf – Ausbildung besser miteinander vereinbaren können. Insbesondere im Bereich der Betreuung von Kleinkindern im Alter von 0-3 Jahren ist das Angebot an Betreuungsplätzen noch unzureichend.

 

Um den bedarfsgerechten Ausbau von Krabbelstube zu fördern, gewährt der Freistaat Bayern im Rahmen eines Sonderprogrammes Zuweisungen zu Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren in einer Kindertagesstätte gemäß der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“.

 

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die ab dem 13. März 2007 begonnen wurden und spätestens zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sind.

 

Die Champini GmbH erwirbt von der Stadt Regensburg in der Ohmstraße ein Grundstück mit ca. 1.210 m² (Teilfläche aus Flurnummer 1.459, Gemarkung Regensburg) und errichtet hierauf eine dreigruppige Krabbelstube (36 Betreuungsplätze).

 

Das Gebäude wird in zweigeschossiger Bauweise errichtet.

 

Im Erdgeschoss befinden sich die Gruppenräume mit Ruheräumen, das Leitungszimmer, die Küche mit Vorratsraum und die Sanitäranlagen.

 

Im Obergeschoss sind ein Multifunktionsraum, das Personalzimmer und Nebenraum/Lager untergebracht (siehe Grundrissplan).

 

Der Bauplan wurde zusammen mit der Regierung der Oberpfalz fachpädagogisch geprüft.

 

Die Gesamtkosten für diese Einrichtung belaufen sich laut Aufstellung des Architekturbüros Pöllot & Rosner auf 1.456.000,00 Euro.

 

Die förderfähigen Gesamtkosten für die dreigruppige Einrichtung belaufen sich auf 1.108.080,00 Euro (324 m² Nutzfläche x 3.420,00 Euro/m²). Hinzu kommt die Ausstattungskostenpauschale von 45.000,00 Euro (1.250,00 Euro x 36 Plätze).

 

Der von der Stadt Regensburg zu leistende gesetzliche Baukostenzuschuss beträgt 948.800,00 Euro.

 

Die Stadt kann aufgrund des Sonderprogramms mit einer staatlichen Förderung in Höhe von ca. 789.600,00 Euro rechnen.

 

Der Grundstückseigentümer bestellt an dem Grundstück an der Ohmstraße zugunsten der Stadt Regensburg eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zur Absicherung der Baukostenförderung.

 

Er verpflichtet sich dazu, dass innerhalb von 25 Jahren (Bindungsfrist für die Förderung) die Räume nur für eine Kinderbetreuungseinrichtung für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren genützt werden.

 

Der städtische Investitionskostenzuschuss ist im Investitionsprogramm 2009 bis 2013 bei
UA 4648/09 eingestellt.

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Die Stadt Regensburg befürwortet die Errichtung einer dreigruppigen Krabbelstube mit 36 Betreuungsplätzen an der Ohmstraße, 93055 Regensburg in Trägerschaft der Champini GmbH, Helene-Grünberg-Str. 1, 93480 Nürnberg und erkennt den Bedarf dieser Betreuungsplätze an.

 

2.      Die Champini GmbH, vertreten durch Herrn Frank Jäger, Helene-Grünberg-Str. 1, 93480 Nürnberg erhält Investitionskostenförderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG).

 

3.      Die Investitionskostenförderung wird unter der Vorraussetzung gewährt, dass für das Grundstück zugunsten der Stadt Regensburg eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit bestellt wird.

 

4.      Der Betriebsträger der Krabbelstube, die Champini GmbH erhält ab Inbetriebnahme kindbezogene Förderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes.

 

5.      Die kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.

Anlagen:

 

Anlagen:

 

1x Lageplan

1x Grundrissplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 KITA REGENSBURG LAGEPLAN V7 DIN A4 (300 KB)    
Anlage 1 2 KITA REGENSBURG 23.07.10 GRUNDRISSE V7 (209 KB)