Vorlage - VO/10/5789/18  

 
 
Betreff: Personalkostenbudgetierung ? Budgetfortschreibung 2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Zentraler Verwaltungsservice   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
21.10.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Vorberatung
28.10.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Seit dem Jahr 2003 ist bei der Stadt Regensburg die Budgetierung, eingeschlossen die Personalkosten, als Element des Neuen Steuerungsmodells flächendeckend eingeführt. Für die Personalkostenbudgetierung wurde zum Jahr 2009 ein neues, auf dem Rechnungs­ergebnis des Jahres 2007 basierendes Personalkostenbasisbudget aufgestellt.

 

Dieses Personalkostenbasis­budget wurde inzwischen um die bis zum Jahr 2009 ange­fal­lenen Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie um die strukturell bedingten Personalkosten­stei­gerungen fortgeschrieben. Für die Direktorien und Referate stehen zum Stand 2009 folgende Personalkostenbudgets zur Verfügung:

 

Referat

Personalkosten-budgets 2009

Direktorium 1

3.794.895,11 €

Direktorium 2

12.670.081,28 €

Direktorium 3

9.832.945,79 €

Referat für Wirtschaft und Finanzen

10.640.649,16 €

Rechts- und Umweltreferat

8.905.203,89 €

Kulturreferat

6.154.046,81 €

Planungs- und Baureferat

23.848.878,25 €

Insgesamt

75.846.700,29 €

 

Das Von-Müller-Gymnasium wurde wegen fehlender Steuerungsmöglichkeiten zum 01.01.2010 aus der Personalkostenbudgetierung ausgenommen.

 

Gemäß der Regelung im Leitfaden zur Personalkostenbudgetierung (Verwaltungsanordnung Nr. 18.12 vom 01.05.2009) ist vom Stadtrat eine Entscheidung zu treffen, ob, ab welchem Zeitpunkt und mit welchem Änderungsprozentsatz die Per­sonal­kostenbudgets wegen Be­soldungs- und/oder Tarifänderungen oder wegen struktureller Per­so­nal­kostenänderungen angepasst werden.

 

Für das Jahr 2010 ist eine solche Entscheidung im Hinblick auf die Besoldungs- und Tariferhöhung sowie die strukturelle Personalkosten­steigerung erforderlich.

 

1.      Zum 01.03.2010 wurde für den Beamtenbereich eine Besoldungserhöhung von 1,2 % beschlos­sen. Bei den von der Stadt Regensburg im Rahmen der flächendeckenden Budgetierung beschäf­tigten Beamtinnen und Beamten wirkt sich das im Jahr 2010 mit ca. 210.000 Euro aus.

 

2.      Für die Tarifbeschäftigten wurden die Entgelte ab dem 01.01.2010 um 1,2 % erhöht. Für den budgetierten Tarifbereich wirkt sich dies im Jahr 2010 mit ca. 540.000 Euro aus.

 

3.      Für sogenannte strukturelle Kostensteigerungen sieht der Leitfaden zur Perso­nal­kos­ten­bud­getierung keine Berechnung bezogen auf den Einzelfall vor. Unter strukturellen Kos­ten­steigerungen werden nach Nr. 2.2 Abs. 2 des Leitfadens zur Personalkosten­budge­tie­rung insbesondere verstanden

-              Änderung der Leistungsstufen, einschließlich Vollzug der Leistungsstufenverordnung,

-              Änderung der Stufe bei der Grundvergütung,

-              Änderung von familienbezogenen Bezügebestandteilen,

-              Mehrkosten für Beförderungen/Höhergruppierungen,

-              Vollzug der Leistungsprämien- und Leistungszulagenverordnung,

-              Veränderungen der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung,

-              Veränderungen der Arbeitgeberanteile zur Umlage der Zusatzversorgungskasse,

-              Änderung der Stellenbewertung.

 

Nach den Erfahrungen mehrerer Haushaltsjahre sind für diese strukturellen Er­­hun­gen pauschal 0,5 % der jeweiligen Personalkosten anzusetzen. Ab dem Jahr 2010 soll die strukturelle Steigerung nur noch für den Beamtenbereich erfolgen, da im Tarifbereich kaum mehr strukturelle Steigerungen anfallen. Beispielsweise gibt es keine familien­bezo­genen Bestandteile und keine Höhergruppierungen mehr, die bisher den weit überwie­genden Teil der strukturellen Steigerung verursacht haben. Vom Stadtrat ist zu entschei­den, ob für die strukturellen Kostensteigerungen im Beamtenbereich ein Ausgleich gewährt wird. Im Jahr 2010 würde dies ca. 105.000 Euro beanspruchen.

 

Aufgrund folgender Gegebenheiten / Überlegungen wird vorgeschlagen, den Dienststellen wie in den vergangenen Jahren die o. g. Kostensteigerungen (s. Nr. 1 – 3) im Rahmen der jährlichen Budgetfortschreibung für das Jahr 2010 gesondert zur Verfügung zu stellen.

 

·     Bei der Ermittlung des Personal­kosten­basis­budgets wurde nicht von einer Vollbesetzung, son­dern von den Ist-Personalkosten des Jahres 2007 ausgegangen. Bezogen auf den Stellen­plan wir­d den Referaten ein Personal­kosten­budget in Höhe von nur 96,4 % zur Verfügung ge­stellt.

 

·     Die Erhöhung der Arbeitszeit der Beamten wurde im Personalkostenbudget finanziell berücksichtigt. Im Jahr 2010 wurde das Personalkostenbudget um die bis dahin im Stellenplan noch nicht eingezogenen zusätzlichen Arbeitsstunden zu 100 % verringert. Gerechnet mit durchschnittlichen Personalkosten über alle Lauf­bahn­grup­pen bewirkt dies eine Kürzung bei den Personalkostenbudgets von ca. 43.000 Euro.

 

·     Vom Stadtrat wurde am 28.05.2009 eine sechsmonatige Wiederbesetzungssperre beschlossen, die mit Beschluss vom 16.12.2009 auch auf das Jahr 2010 ausgeweitet wurde.

 

Durch diese grundsätzlichen Vorgaben können frei werdende Stellen in der Regel über längere Zeit nicht besetzt werden.

 

 

 

 

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Personalkostenbudgets werden für das Haus­halts­jahr 2010 die im Bericht dargestellten zusätzlichen Personalkosten für die Tarif- und Besol­dungserhöhung sowie im Beamtenbereich die Kosten für strukturell be­ding­te Personal­kosten­steigerungen im Umfang von 0,5 % budget­ver­bessernd zur Verfügung ge­stellt.