Sachverhalt:
Seit dem Jahr 2003 ist bei der Stadt Regensburg die Budgetierung, eingeschlossen die Personalkosten, als Element des Neuen Steuerungsmodells flächendeckend eingeführt. Für die Personalkostenbudgetierung wurde zum Jahr 2009 ein neues, auf dem Rechnungsergebnis des Jahres 2007 basierendes Personalkostenbasisbudget aufgestellt.
Dieses Personalkostenbasisbudget wurde inzwischen um die bis zum Jahr 2009 angefallenen Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie um die strukturell bedingten Personalkostensteigerungen fortgeschrieben. Für die Direktorien und Referate stehen zum Stand 2009 folgende Personalkostenbudgets zur Verfügung:
Das Von-Müller-Gymnasium wurde wegen fehlender Steuerungsmöglichkeiten zum 01.01.2010 aus der Personalkostenbudgetierung ausgenommen.
Gemäß der Regelung im Leitfaden zur Personalkostenbudgetierung (Verwaltungsanordnung Nr. 18.12 vom 01.05.2009) ist vom Stadtrat eine Entscheidung zu treffen, ob, ab welchem Zeitpunkt und mit welchem Änderungsprozentsatz die Personalkostenbudgets wegen Besoldungs- und/oder Tarifänderungen oder wegen struktureller Personalkostenänderungen angepasst werden.
Für das Jahr 2010 ist eine solche Entscheidung im Hinblick auf die Besoldungs- und Tariferhöhung sowie die strukturelle Personalkostensteigerung erforderlich.
1. Zum 01.03.2010 wurde für den Beamtenbereich eine Besoldungserhöhung von 1,2 % beschlossen. Bei den von der Stadt Regensburg im Rahmen der flächendeckenden Budgetierung beschäftigten Beamtinnen und Beamten wirkt sich das im Jahr 2010 mit ca. 210.000 Euro aus.
2. Für die Tarifbeschäftigten wurden die Entgelte ab dem 01.01.2010 um 1,2 % erhöht. Für den budgetierten Tarifbereich wirkt sich dies im Jahr 2010 mit ca. 540.000 Euro aus.
3. Für sogenannte strukturelle Kostensteigerungen sieht der Leitfaden zur Personalkostenbudgetierung keine Berechnung bezogen auf den Einzelfall vor. Unter strukturellen Kostensteigerungen werden nach Nr. 2.2 Abs. 2 des Leitfadens zur Personalkostenbudgetierung insbesondere verstanden - Änderung der Leistungsstufen, einschließlich Vollzug der Leistungsstufenverordnung, - Änderung der Stufe bei der Grundvergütung, - Änderung von familienbezogenen Bezügebestandteilen, - Mehrkosten für Beförderungen/Höhergruppierungen, - Vollzug der Leistungsprämien- und Leistungszulagenverordnung, - Veränderungen der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, - Veränderungen der Arbeitgeberanteile zur Umlage der Zusatzversorgungskasse, - Änderung der Stellenbewertung.
Nach den Erfahrungen mehrerer Haushaltsjahre sind für diese strukturellen Erhöhungen pauschal 0,5 % der jeweiligen Personalkosten anzusetzen. Ab dem Jahr 2010 soll die strukturelle Steigerung nur noch für den Beamtenbereich erfolgen, da im Tarifbereich kaum mehr strukturelle Steigerungen anfallen. Beispielsweise gibt es keine familienbezogenen Bestandteile und keine Höhergruppierungen mehr, die bisher den weit überwiegenden Teil der strukturellen Steigerung verursacht haben. Vom Stadtrat ist zu entscheiden, ob für die strukturellen Kostensteigerungen im Beamtenbereich ein Ausgleich gewährt wird. Im Jahr 2010 würde dies ca. 105.000 Euro beanspruchen.
Aufgrund folgender Gegebenheiten / Überlegungen wird vorgeschlagen, den Dienststellen wie in den vergangenen Jahren die o. g. Kostensteigerungen (s. Nr. 1 – 3) im Rahmen der jährlichen Budgetfortschreibung für das Jahr 2010 gesondert zur Verfügung zu stellen.
· Bei der Ermittlung des Personalkostenbasisbudgets wurde nicht von einer Vollbesetzung, sondern von den Ist-Personalkosten des Jahres 2007 ausgegangen. Bezogen auf den Stellenplan wird den Referaten ein Personalkostenbudget in Höhe von nur 96,4 % zur Verfügung gestellt.
· Die Erhöhung der Arbeitszeit der Beamten wurde im Personalkostenbudget finanziell berücksichtigt. Im Jahr 2010 wurde das Personalkostenbudget um die bis dahin im Stellenplan noch nicht eingezogenen zusätzlichen Arbeitsstunden zu 100 % verringert. Gerechnet mit durchschnittlichen Personalkosten über alle Laufbahngruppen bewirkt dies eine Kürzung bei den Personalkostenbudgets von ca. 43.000 Euro.
· Vom Stadtrat wurde am 28.05.2009 eine sechsmonatige Wiederbesetzungssperre beschlossen, die mit Beschluss vom 16.12.2009 auch auf das Jahr 2010 ausgeweitet wurde.
Durch diese grundsätzlichen Vorgaben können frei werdende Stellen in der Regel über längere Zeit nicht besetzt werden.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Personalkostenbudgets werden für das Haushaltsjahr 2010 die im Bericht dargestellten zusätzlichen Personalkosten für die Tarif- und Besoldungserhöhung sowie im Beamtenbereich die Kosten für strukturell bedingte Personalkostensteigerungen im Umfang von 0,5 % budgetverbessernd zur Verfügung gestellt.
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