Vorlage - VO/10/5943/20  

 
 
Betreff: Kostenrechnende Einrichtungen; Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 01.01.2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
09.12.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
16.12.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

In seiner Sitzung am 28.11.2002 legte der Stadtrat den kalkulatorischen Zinssatz der kostenrechnenden Einrichtungen ab dem Haushaltsjahr 2003 auf 5,3 % fest. Seitdem ist der kalkulatorische Zinssatz unverändert.

 

Gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) soll das jeweilige Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Zu den Kosten gehört auch eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 2 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik (KommHV – Kameralistik). Die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes ist gesetzlich nicht konkret bestimmt. Er sollte sich jedoch nach den Verwaltungsvorschriften zur Kommunalhaushaltsverordnung VV Nr. 6 zu § 12 KommHV-Kameralistik an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren.

 

Gegen die Orientierung an den Kapitalmarktrenditen äußert der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) in seinem Geschäftsbericht 2003 Bedenken und empfiehlt statt dessen bei der Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes eine Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse bzw. des tatsächlichen durchschnittlichen Fremdkapitalzinssatzes.

 

Nachdem bei den kostenrechnenden Einrichtungen langlebige Anlagegüter mit teilweise jahrzehntelangen Nutzungsdauern durch die Gebühren finanziert werden, ist ein Durchschnittsfremdkapitalzins über einen Betrachtungszeitraum von 15 Jahren sachgerecht. Im Hinblick auf das aktuell historisch niedrige Zinsniveau ist ein weiteres Absinken dieses durchschnittlichen Fremdkapitalzinssatzes für die nächsten Jahre zu erwarten.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den kalkulatorischen Zinssatz der kostenrechnenden Einrichtungen ab dem Haushaltsjahr 2011 um 0,5 %-Punkte zu senken und diesen auf 4,8 % festzusetzen.

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der kalkulatorische Zinssatz der kostenrechnenden Einrichtungen wird nach Maßgabe der Beschlussvorlage ab dem Haushaltsjahr 2011 auf 4,8 % festgelegt.