Vorlage - VO/10/5949/20  

 
 
Betreff: Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
24.11.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.11.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

 

1. Stadtratsbeschluss vom 23.10.2007

 

Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 23.10.2007 beschlossen, die Gebührensätze für die Abfallbeseitigung des Hausmülls bei 14-tägiger Entleerung der Restmüllbehälter auf der Grundlage einer Neuberechnung einen vierjährigen Kalkulationszeitraum von 01.01.2008-31.12.2011 festzusetzen, wobei die Gebührensätze um 19 % gesenkt wurden.

 

Die Neukalkulation hatte unter anderem zum Ziel, die Gebührenausgleichsrücklage zum Ablauf des Kalkulationszeitraumes in 2011 auf Null zurückzuführen. Die Prognose für die einzelnen Jahrgänge sah daher bei steigenden Ausgaben jeweils entsprechende Unterdeckungen vor.

 

Abweichend von der Prognose erhöhte sich die Rücklage aber auf insgesamt 8,7 Mio. € bereits zum 31.12.2009.

 

 

2. Wesentliche Abweichungen gegenüber der Kalkulation 2008-2011

 

Die Betriebsabrechnungen 2008 und 2009 weisen einen Überschuss v. 0,3 Mio. € sowie eine Unterdeckung von 0,1 Mio. € aus. In 2010 wird mit einer Unterdeckung von rd. 0,8 Mio. € gerechnet. Hierzu nachfolgende Aufstellung:

 

 

 

 

 

 

Jahr

    Einnahmen

     Ausgaben

    Ergebnis

Kostend.grad

     2008

     9,6 Mio. €

      9,3 Mio. €

+  0,3 Mio. €

      103 %

     2009

     9,5 Mio. €

      9,6 Mio. €

  -  0,1 Mio. €

        99 %

     2010

     8,8 Mio. €

      9,6 Mio. €

  -  0,8 Mio. €

        92 %

 

 

 

 

 

 

Die (positiven) Abweichungen von der ursprünglichen Kalkulation haben im Wesentlichen folgende Gründe:

 

Die Abfallentsorgungsgebühren werden im Zeitraum 2008-2011 insgesamt 800 T€ Mehreinnahmen erzielen.

 

Nach einem Rückgang der Erlöse in 2009 bei der Entsorgung von Altpapier entwickeln sich die Einnahmen wieder längerfristig nach oben. Die Einnahmen in 2010 und 2011 werden daher um rd. 0,5 Mio. € über den Ansätzen der Kalkulation 2008-2011 liegen. Ferner ließ in 2007 die damalige instabile finanzielle Lage der Dualen Systeme befürchten, dass die Abfuhr der Leichtverpackungen und der Glasfraktion ab 2010 auf die Stadt zurückfällt. Die eingeplanten Einnahmen von 840.000 € (2010-2011) wurden deshalb abgesetzt und gleichzeitig zusätzliche Ausgaben von 1,1 Mio. € in der Kalkulation eingestellt. In der Zwischenzeit konnten die Verträge verlängert werden und in 2010 und 2011 sind stattdessen jetzt 0,6 Mio. € Mehreinnahmen einzuplanen. Die veranschlagten Einsammlungskosten von 1,1 Mio. € entfallen.

 

Eine weitere deutliche Kosteneinsparung war bei der Höhe der Betriebskostenumlage Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS) zu verzeichnen. Mit einer Absenkung auf 77,29 €/t in 2008 (-23,0 %) bzw. 80,12 €/t in 2009 (-20,7 %) wurde die Anlieferung beim ZMS sehr preisgünstig abgerechnet, was zum Zeitpunkt der Gebührenbedarfsberechnung noch nicht bekannt sein konnte. Daraus resultieren Einsparungen gegenüber der Kalkulation von rd. 1,7 Mio. €. In 2010 werden ca. 600.000 € noch dazu kommen.

 

 

3. Entwicklung der Gebührenausgleichsrücklage

 

Die Überschüsse aus der Betriebsabrechnung werden einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt. Bei unveränderten Gebührensätzen würde sich der Rücklagenbestand entgegen der ursprünglichen Absicht weiter erhöhen.

 

Hierzu nachfolgende Aufstellung:

 

 

 

 

Überschussvortrag per 31.12.2007:

 

+   7,7 Mio. €

 

 

 

 

 

Betriebsergebnis 2008 *:

 

+   0,7 Mio. €

Betriebsergebnis 2009 *:

 

+   0,3 Mio. €

Voraussichtliches Betriebsergebnis 2010:

 

-   0,8 Mio. €

Auflösung Sonderrücklage Müllumleitungen:

 

+   0,7 Mio. €

 

 

 

Voraussichtlicher Rücklagenbestand 2010:

 

+   8,6 Mio. €

 

 

 

 

 

              * Ergebnis einschl. betriebswirtschaftlicher Sonderrechnungen (z.B. Zinsen)

 

4. Gebührenbedarfsberechnung 2011-2014

 

Zum kontinuierlichen Abbau der Gebührenausgleichsrücklage wurde eine für den Kalkulationszeitraum 2011–2014 erforderliche Gebührenbedarfsberechnung durchgeführt. Danach würden sich die ansatzfähigen Einnahmen und umlagefähigen Ausgaben der Jahre 2011-2014 im neuen Kalkulationszeitraum wie folgt entwickeln:

 

 

 

 

 

 

Jahr

    Einnahmen

     Ausgaben

   Ergebnis

Kostend.grad

2011

      7,9 Mio. €

      9,9 Mio. €

   -  2,0 Mio. €

        80 %

2012

      7,9 Mio. €

    10,0 Mio. €

   -  2,1 Mio. €

        79 %

2013

      7,8 Mio. €

    10,1 Mio. €

   -  2,3 Mio. €

        77 %

2014

      7,8 Mio. €

    10,0 Mio. €

   -  2,2 Mio. €

        78 %

Summe

    31,4 Mio. €

    40,0 Mio. €

   -  8,6 Mio. €

        79 %

 

Hieraus würden sich ab 2011 folgende Gebührensätze für die Müllgefäße ergeben:

 

 

 

 

    60-l Mülltonne

        56,88 €

(-14,3 %)

    80-l Mülltonne

        75,84 €

(-14,4 %)

  120-l Mülltonne

      113,76 €

(-14,3 %)

  240-l Mülltonne

      227,52 €

(-14,3 %)

  770-l Müllgroßbehälter

      730,08 €

(-14,3 %)

1100-l Müllgroßbehälter

   1.042,92 €

(-14,3 %)

 

 

 

 

 

Auf der Grundlage der neuen Gebührensätze werden die Gebührenausgleichsrücklagen bis zum Ende des Kalkulationszeitraumes vollständig abgebaut.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den derzeitigen Kalkulationszeitraum vorzeitig zu beenden und aufgrund der neuen Gebührenbedarfsberechnung die dargestellten Gebührensätze für die Zeit vom 01.01.2011 – 31.12.2014 zu beschließen, um bis Ende 2014 die Rücklage abzubauen.

 

 

5. Satzungsänderung

 

Die Grundabgaben Grundsteuer, Niederschlagswassergebühr, Straßenreinigungsgebühr und Abfallentsorgungsgebühr werden in einem Bescheid erhoben. Im Grundsteuergesetz ist eine Wahlmöglichkeit für den Steuerpflichtigen vorgesehen, die Jahressteuer jeweils zum 01. Juli des Jahres zu entrichten. Bei den anderen Abgabearten war bisher keine Wahlmöglichkeit für einen einzigen Fälligkeitstermin zum 01. Juli vorgesehen. Mit der vorliegenden Änderung erfolgt eine Vereinheitlichung bzgl. dieser Wahlmöglichkeit und damit eine entsprechende Verwaltungsvereinfachung.

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1. Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Regensburg nach Maßgabe des beiliegenden Entwurfes vom 02.11.2010, der einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet.

 

2. Für die Erhebung der Abfallentsorgungsgebühren wird ein neuer Kalkulationszeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2014 festgesetzt.

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Anlage (Änderungssatzung der Abfallentsorgungsgebühren)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungssatzung 2011 (76 KB)