Vorlage - VO/10/5965/65  

 
 
Betreff: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Einziehung und Umstufung von Straßenteilflächen im Gewerbegebiet Haslbach
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
23.11.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

Anlagen: 3 Lagepläne

 

Sachverhalt:             

 

In seiner Sitzung vom 20.04.2010 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. Für das Straßenteilstück des bisherigen Zeitlarner Wegs mit dem Anfangspunkt „Eschenbacher Straße“, dem Endpunkt „Nabburger Straße“ und einer Länge von 0,178 km wird das straßenrechtliche Einziehungsverfahren nach Art. 8 BayStrWG eingeleitet.

 

2. Für das Teilstück der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße „Zeitlarner Weg“ mit dem Anfangspunkt „Zeitlarner Weg“, dem Endpunkt „südliche Verlängerung der Westgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 758/3 Gem. Sallern“ und einer Länge von 0,110 km wird das Umstufungsverfahren zur Ortsstraße nach Art. 7 BayStrWG eingeleitet.

 

3. Für das Teilstück der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße „Zeitlarner Weg“ mit dem Anfangspunkt „Verlängerung der Nordwestgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 724/48 Gem. Sallern“, dem Endpunkt „Weidener Straße“ und einer Länge von 0,078 km wird das Umstufungsverfahren zur Ortsstraße nach Art. 7 BayStrWG eingeleitet.

 

Die Absicht der Einziehung bzw. Umstufung der genannten Straßenabschnitte wurde im Amtsblatt Nr. 28 der Stadt Regensburg vom 12.07.2010 mit dem Hinweis auf eine jeweils 3-monatige Einwendungsfrist ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Einwendungsfrist endete jeweils am 27.10.2010. Im Verlauf der Einwendungsfrist wurden keine Einwendungen gegen die geplanten straßenrechtlichen Umstufungen, bzw. Einziehungen vorgebracht.

 

Mit der straßenrechtlichen Einziehung verliert eine Straße ihren bisherigen öffentlichen Charakter auf Dauer und kann daher wieder uneingeschränkt anderweitig genutzt werden. Ein öffentlich-rechtlicher Benutzungsanspruch besteht nicht mehr.

 

Durch die Umstufung wird eine öffentliche Verkehrsfläche einer anderen Straßenklasse oder anderen verkehrlichen Nutzungen zugeordnet, behält aber weiterhin einen öffentlichen Charakter. Der öffentlich-rechtliche Benutzungsanspruch besteht somit in abgeänderter Form weiter.

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1. Das auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) schraffiert dargestellte Straßenteilstück des bisherigen Zeitlarner Wegs mit dem Anfangspunkt „Eschenbacher Straße“, dem Endpunkt „Nabburger Straße“ und einer Länge von 0,178 km wird nach Art. 8 BayStrWG eingezogen.

 

2. Das auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 2) schraffiert dargestellte Teilstück der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße „Zeitlarner Weg“ mit dem Anfangspunkt „Zeitlarner Weg“, dem Endpunkt „südliche Verlängerung der Westgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 758/3 Gem. Sallern“ und einer Länge von 0,110 km wird nach Art. 7 BayStrWG zur Ortsstraße umgestuft.

 

3. Das auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 3) schraffiert dargestellte Teilstück der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße „Zeitlarner Weg“ mit dem Anfangspunkt „Verlängerung der Nordwestgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 724/48 Gem. Sallern“, dem Endpunkt „Weidener Straße“ und einer Länge von 0,078 km wird nach Art. 7 BayStrWG zur Ortsstraße umgestuft.


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (30 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 (31 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 (54 KB)