Sachverhalt:
Die Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH (RVB) erbringt im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Regensburger Verkehrsverbund GmbH (RVV) auf Grundlage der Betrauung auch im Jahr 2010 umfangreiche öffentliche Nahverkehrsleistungen.
Die Stadt Regensburg – mit Beschluss des Stadtrates vom 26.11.2009 - und der Landkreis Regensburg haben als Aufgabenträger für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr gem. Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG - als Gruppe von Behörden – im Rahmen der ‚Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße’ (VO (EG) Nr. 1370/2007) die Gruppe von Unternehmen, d.s. die RVV GmbH & Co. KG, die RVV GmbH, die RVB GmbH, die REBUS GmbH und die GFN GmbH, ab dem 01.12.2009 mit der Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in dem Gebiet der Stadt Regensburg und des Landkreises Regensburg betraut.
Um diese Leistungen erbringen und bei dringendem Bedarf auch Optimierungen umsetzen zu können, bedürfen die RVV GmbH und in Folge die RVB GmbH nach deren Wirtschaftsplänen im Ergebnis einer ‚Verlustübernahme’ durch die SWR GmbH bzw. die Stadt Regensburg.
Der Freistaat Bayern gewährt der Stadt Regensburg - als Aufgabenträger i.S.d. Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) - für Zwecke des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Wege der Festbetragsfinanzierung eine Zuweisung nach Art. 20 Abs. 1 Nr. 3 sowie Art. 27 und 28 BayÖPNVG in Höhe von 1.217.000,00 € (Vorjahr: 1.200.000,00 €).
Die Zuweisung ist zweckgebunden.
Die Mittel können insbesondere verwendet werden · zur vollständigen oder teilweisen Übernahme von Vorhaltekosten der Verkehrsunternehmen, die in dem Gebiet des Aufgabenträgers öffentliche Nahverkehrsleistungen anbieten oder erbringen, · zu Zahlungen an Verkehrsunternehmen wegen gemeinwirtschaftlicher Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr · zur teilweisen Abdeckung von Investitionsaufwendungen für Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und der Optimierung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs
Die Mittelverwendung muss vollständig im laufenden Haushaltsjahr, d.h. bis zum 31.12.2010, erfolgen.
Zusätzlich zu den Zuweisungen des Freistaates ist im laufenden Haushaltsjahr ein Eigenanteil i.H.v. von mindestens 331/3 % nachzuweisen.
Im Ergebnis ergibt sich aufgrund den Festlegungen der Bewilligungsauflagen und -bedingungen folgender „Mindest-Finanzierungsplan“:
*) Als Bestandteil der Eigenmittel der Stadt Regensburg, kann –teilweise- der Verlust der RVB GmbH, der im „Querverbund“ über den steuerlichen Ausgleich mit den Gewinnen der SWR GmbH - der RBB GmbH - der REWAG & Co.KG abgedeckt wird, eingesetzt werden. (sog. „Querverbundsmittel“)
Seitens der Stadt Regensburg ist beabsichtigt, die Zuweisungen des Freistaates Bayern (in 2010: 1.217.000,00 €) vollständig zwischen der Stadt Regensburg und der RVB GmbH zu verteilen, und für den übersteigenden Mindestbetrag des Eigenanteiles (in 2010: 608.500,00 €) überwiegend die sog. „Querverbundsmittel“ der SWR GmbH anzurechnen.
Soweit die Mittel nicht für eigene Maßnahmen bzw. Projekte der Stadt Regensburg oder andere Zwecke verwendet werden können, wird der verbleibende Betrag im Wege eines Zuschusses oder einer Kapitaleinlage (über die Stadtwerke Regensburg GmbH (SWR)) an die Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH (RVB) weitergeleitet.
Die Mittel werden im Haushaltsjahr 2010 für folgende Maßnahmen bzw. Projekte (voraussichtliche Beträge) verwendet.
Der Zuschuss soll die Leistungsfähigkeit der Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH (RVB) erhalten und stärken.
Der Erfolgsplan 2010 der Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH (RVB) weist ein ‚Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit‘ i.H.v. – 8.310 T€ (voraussichtliches Ergebnis – 6.094 T€) sowie ‚Aufwendungen für die Übernahme der Verluste der Regensburger Verkehrsverbund GmbH (RVV)‘ i.H.v. 10.449 T€ (voraussichtliches Ergebnis 9.252 T€) und ‚Erträge aus der Übernahme der Verluste durch die Stadtwerke Regensburg GmbH (SWR)‘ i.H.v. 8.362 T€ (voraussichtliches Ergebnis 6.146 T€) aus.
Der Erfolgsplan 2010 der Regensburger Verkehrsverbund GmbH (RVV) weist ein ‚Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit‘ i.H.v. – 17.028 T€ (voraussichtliches Ergebnis – 15.276 T€) für die Stadt Regensburg und den Landkreis Regensburg aus, das von deren Verkehrsunternehmen abzudecken ist.
Aufgrund des v.g. Sachverhalts wird vorgeschlagen, an die Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH (RVB) zur teilweisen Abdeckung des Defizits des Jahres 2010 aus der Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen bzw. von öffentlichen Nahverkehrsleistungen im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einen Zuschuss i.H.v. 825.000,00 € zu gewähren. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt der Rückforderung, insbesondere sofern eine Überkompensation von Ausgleichsleistungen aufgrund der beihilferechtlichen Bestimmungen festgestellt wird.
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 0.7920.7150 „Förderung des öffentlichen Nahverkehrs - Zuschüsse für laufende Zwecke“ i.V.m. dem Zweckbindungsring mit unechter und echter Deckungsfähigkeit „5792“ im Haushaltsplan 2010 zur Verfügung.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Regensburg gewährt der Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH (RVB) einen Zuschuss von maximal 825.000,00 € zur teilweisen Abdeckung des Defizits des Jahres 2010 aus der Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen bzw. von öffentlichen Nahverkehrsleistungen im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach Maßgabe der Beschlussvorlage.
Das Wirtschafts- und Finanzreferat wird zur Festlegung weiterer Einzelheiten und Bedingungen ermächtigt.
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